| VN 97-4 Grauenhafte
Zustände in St Galler Schweinefabriken Tierschützer Erwin Kessler, der die Machenschaften des Veterinäramtes zum Schutz der gewerbsmässigen Tierquäler aufdeckte, wurde «wegen übler Nachrede» verurteilt. Der Wahrheitsbeweis wurde nicht abgenommen; Kantonstierarzt Giger als Kläger konnte vor Gericht als Experte in eigener Sache auftreten. Obwohl er die auf den folgenden Aufnahmen gezeigten Zustände nicht einmal bestritt, wurde die Verurteilung von Erwin Kessler vom Gericht damit begründet, es sei nicht erwiesen, dass diese Zustände auch zu dem Zeitpunkt geherrscht hätten, als die "Kontrollen" des Veterinäramtes stattfanden. Verantwortliche für diese willkürliche, politische Verurteilung: Die St Galler Bezirksrichter Hold, Bösch, Heer, Schaub, Häusler; die Oberrichter Dr H Notter, Dr W Kägi, A Linder. Von den Medien grösstenteils verschwiegen gehen die Massentierquälereien weiter. 90 Prozent der vom VgT aufgedeckten Missstände gelangen nie an die Öffentlichkeit - ausser in den VgT-Nachrichten (VN). Damit wir die VN gegen alle Repressionen und Schikanen weiter herausgeben können, bitten wir um Ihre Unterstützung. Lesen Sie den folgenden Tatsachenbericht über die Justizwillkür, mit welcher Kritik an staatlichen Missständen unterdrückt wird.
Schweinefabrik Zäch im St Galler Rheintal (bis vor kurzem Migros-Lieferant) In Au im St Galler Rheintal betrieben die Gebrüder Zäch (einer davon ist Rechtsprofessor an der Uni Zürich!) einen Ableger ihrer Tierfabrik in St Margrethen: Die Bilder zeigen die total verkotete Tiere in überfüllten Buchten, ohne die gesetzliche Beschäftigung, der Boden von einer schmierigen, zentimeter dicken Kot- und Urinschicht überzogen. In dieser Sauce mussten die Tiere leben, schlafen und fressen:
Immer wieder erstattete der VgT Anzeigen und wandte sich an die Medien. Alles sei gesetzeskonform, war alles, was das St Galler Veterinäramt unter Leitung von Kantonstierarzt Giger dazu zu sagen hatte. Zu Weihnachten 1991 brachte Tierschützer Erwin Kessler den armen Schweinen heimlich Stroh: Als das Schweizer Fernsehen in der Sendung 10vor10 eines Tages Ausschnitte heimlich aufgenommenen Videoaufzeichnungen des VgT zeigte, spielte der St Galler Kantonstierarzt Giger, der von diesen Misständen seit Jahren wusste, den Ahnungslosen und sagte in die Fernsehkamera hinein, diese Zustände seien natürlich völlig unakzeptabel und er werde sofort dafür sorgen, dass der Betrieb stillgelegt werde. Es dauerte dann noch ungefähr ein Jahr, bis der Betrieb tatsächlich stillgelegt wurde, aber nicht etwa aufgrund einer amtlichen Verfügung Gigers, sondern indem die Gemeinde diesen Saustall mit Steuergeldern aufkaufte, um ihn aufzuheben.
Tierfabrik und Schweinefutter-Fabrik Zäch in St Margrethen: Im Zächschen Hauptbetrieb in St Margrethen sieht es nicht viel besser aus als in Au. Zwar sind die Tiere etwas weniger verkotet, dafür müssen sie auf Spaltenböden leben, welche bekanntlich alles andere als tiergerecht sind. Sonst herrschen entsetzliche Zustände:
Als Erfüllung der in der Tierschutzverordnung vorgeschriebenen Beschäftigung von Schweinen "mit Stroh, Rauhfutter oder anderen geeigneten Gegenständen" betrachten die Behörden das auf dem Bild sichtbare, an einer Kette an der Decke aufgehängte alte, dreckige Hölzchen, um das sich kein Schwein kümmert. Was es braucht, um das Beschäftigungsbedürfnis von Schweinen zu befriedigen, kann in der Fachliteratur nachgelesen werden. Am geeignetsten ist täglich frisches Stroh. Völlig ungeeignet sind - wie wissenschaftliche Versuche gezeigt haben - Gegenstände wie Ketten, alte Autoreifen, nicht abnagbares Holz - kurz: alles, was nicht regelmässig erneuert wird, bald den Gestank des Stalles annimmt und der Neugier und dem Erkundungsdrang der Tiere nichts Neues zu bieten vermag. Dieses an einer Kette hängende Hölzchen soll die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsmöglichkeit für die Tiere darstellen, obwohl aufgrund wissenschaftlicher Forschung bekannt ist, dass dies absolut nichts taugt:
Auch diese Vorrichtung ist völlig untauglich, da die intelligenten Schweine sich nicht mit einem solchen alten, dreckigen Holz beschäftigen, sondern frisches Material (Stroh) brauchen, das sie herumschieben und zerbeissen können: Eine "Alibi-Beschäftigungsmöglichkeit" in einem anderen Stallabteil. Die Tiere haben keine Chance, durch das engmaschige Drahtgeflecht an das Stroh heranzukommen. Ein einmaliges Auffüllen dieses Drahtgitterkorbes reicht für alle Ewigkeit:
Das St Galler Veterinäramt hielt in einem "Kontroll-Rapport" fest, die Vorwürfe des VgT seien haltlos, die Tiere hätten die gesetzliche Beschäftigungsmöglichkeit. Weil VgT-Präsident diese Feststellungen als "gefälscht" bezeichnete, wurde er wegen "übler Nachrede" verurteilt. Die Gerichte gingen gar nicht auf die vorgelegten Beweise ein. Keiner der zahlreichen Zeugen wurde angehört. Nach Auffassung der St Galler Behörden sind diese Zustände gesetzeskonform und entsprechen schweizerischem Durchschnitt. Orginalton aus einem Rapport des St Galler Veterinäramtes: «Gesamthaft beurteilt präsentiert sich die Schweinehaltung in einer dem Schweizer Durchschnitt entsprechenden Form.» Das einzige, was in all den Jahren geschen ist, ist die Verurteilung von Tierschützer Erwin Kessler wegen angeblicher übler Nachrede gegen das Veterinäramt. Dieses Unrecht wurde von sämtlichen Instanzen bis zum Bundesgericht mit unglaublicher Willkür gedeckt. Mit hohen Kostenauflagen in diesem wie in allen anderen Prozessen gegen Erwin Kessler versucht das herrschende Regime, ihn und den VgT finanziell zu ruinieren und moralisch zu zermürben. Und die etablierten Medien schweigen zu diesem Unrecht wie auch zu den anhaltenden MIsständen in der Schweinefabrik Zäch und anderswo. Chronik des Dramas um die Tierfabrik Zäch: www.vgt.ch/vn/9303/vn93-3.htm Die St Galler Behörden - gedeckt von Delamuraz' Bundesamt für Veterinärwesen, das die Oberaufsicht über den Tierschutzvollzug ausüben müsste - wird die ethologische Fachliteratur nie zur Auslegung der Tierschutzvorschriften zu Rate gezogen. Diese werden vielmehr stets bürokratisch-ignorant so willkürlich und krass verdreht, bis auch die allerschlimmsten Zustände noch als "gesetzeskonform" hingestellt werden können. Und diese skrupellosen Beamten werden von den Gerichten in Schutz genommen, indem kritischen Tierschützern mit Strafurteilen ein Maulkorb verhängt wird. Kein Wunder, dass in einem solchen Staat sich kaum noch eine Tierschutzorganisation getraut, die Dinge beim Namen zu nennen. Stattdessen beschränkt man sich auf allgemein gehaltenes Wehklagen oder das Anprangern von Tierquälereien im Ausland, womit man sich hierzulande keine Feinde schafft.- Urteil der Strafkammer des Kantonsgerichtes St Gallen vom 21. August 1996: "Erwin Kessler wird der üblen Nachrede schuldig erklärt und dafür zu einer
Busse von Fr 2500.- verurteilt. Anmerkung: Richtig ist, dass sich das Gericht geweigert hat, die Beweise anzunehmen und zu prüfen. Erwin Kessler hat zahlreiche Zeugen genannt, welche die beschriebenen Zustände in der Schweinefabrik Zäch bestätigen können; kein einziger dieser Zeugen wurde angehört. Die auf den Fotos festgehaltenen gesetzwidrigen Zustände wurden nicht geprüft, die Begutachtung durch einen Experten wurde abgelehnt. Das Gericht hat einzig auf die Aussagen des Klägers, Kantonstierarzt Giger, abgestellt und dessen Parteiaussagen als Aussagen eines Fachmanns wie eine Expertise behandelt. Dabei hat Giger nicht einmal bestritten, dass die fotografisch dokumentierten Zustände dem von ihm festgestellten Sachverhalt entsprechen. Er hat lediglich bestritten, dass damit Tierschutzvorschriften verletzt worden seien. Dies hätte ein objektives Gericht anhand einer Expertise überprüfen lassen müssen. Aber die Gerichte - bis hin zum Bundesgericht - waren wie immer einzig und allein bestrebt, repressiv gegen den VgT zu urteilen und die landesweit herrschenden Tierschutzvollzugsmissstände vor der Öffentlichkeit in Abrede zu stellen. Für dieses Willkürurteil verantwortliche Richter: Die St Galler Bezirksrichter Hold und Häusler und Bezirksrichterinnen Bösch, Heer, Schaub; die St Galle Oberricher Leo Lorenzi, Luzius Eugster, Martin Baumann; die Bundesrichter P A Müller, Schneider, Wiprächtiger.
Typisch für ein marxistisches System ist es, Kriminelle zu schonen, aber politische Gegner als Kriminelle zu behandeln. Alexander Solschenyzin, Friedensnobelpreisträger In der Schweiz werden gewerbsmässige Tierquäler und die mit ihnen unter einer Decke steckenden Beamten geschont und Tierschützer wie Kriminelle behandelt. Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat. Friedrich Dürrenmatt Vor Betrunkenen und Gerichten muss man sich in Acht nehmen, da man nie weiss wohin sie torkeln. Der Grundsatz der St Galler Behörden und des Bundesrates in Sachen Tierschutz: legal? illegal? scheissegal! Das Elend der Menschen wird noch so lange dauern, wie der Jammer der Tiere zum Himmel schreit. Manfred Kyber
Aus den Plädoyers und Beschwerdeschriften von Erwin Kessler zu diesem Fall: www.vgt.ch/justizwillkuer/giger-stgallen.htm
Nachtrag:
Schweinefabrik in Salez Im Jahr 1989 wurden wir von einem Lehrer in Salez im St Galler Rheintal auf eine grosse, unauffällig am Waldrand gelegene Schweinefabrik aufmerksam gemacht. Der Betrieb trug die Firmenbezeichnung VLS-Zuchtstation AG und gehörte einem Immobilienhändler. Auf zwei Stockwerken wurden dort Schweine in extremer Intensivhaltung gehalten: 140 trächtige Mutterschweine in Kastenständen mit Brutsgurten am Boden angebunden, 20 säugende Mutterschweine in Kastenständen, 100 Aufzucht- und Mastschweine im oberen Geschoss auf Vollspaltenböden mit "bodenbedeckender" Belegungsdichte, dh schlicht soviel Tiere, wie überhaupt in die Mastbuchten hineingezwängt werden konnten. Im gesamten Stall herrschte ein unerträgliches feuchtschwühles, ammoniakgeschwängertes Klima. Bei den Mutterschweinen ist die extrem eingechränkte Bewegungsmögichkeit zu beachten: Lebenslänglich so eingezwängt, dass nur gerade knapp und mühsam Aufstehen und Abliegen möglich ist. Der in den Körper einschneidende Brustgurt ist eine Quelle permanenter Juckreize, denen die Tiere hilflos ausgeliefert sind. Keinerlei Beschäftigungsmöglichkeit. Gegen das angeborene Verhalten der Schweine erzwungenes Liegen im eigenen Kot und Urin:
Bei den säugenden Sauen im Kastenstand war der Boden so glitischig, dass es das Muttertier kaum schaffte, aufzustehen. Auf Videoaufnahmen hat der VgT festgehalten, wie das Muttertier seine gespreizten, vor Anstrengung vibrierenden Beine gegen die Käfigstangen stemmt. Sogar die einzig mögliche Bewegung dieser Tiere - Abliegen und Aufstehen - eine qualvolle Prozedur!: Nach der Entdeckung dieses Tier-KZs - das übrigens kurz vorher von St Galler und Bundesbeamten kontrolliert wurde, ohne dass irgendetwas beanstandet worden wäre - reichte der VgT eine Strafanzeige ein mit dem Antrag, der Betrieb sei sofort stillzulegen. Die Anzeige blieb wie üblich wirkungslos. Am 27. Dez 1989 reichte der VgT deshalb dem St Galler Grossen Rat eine Petition ein, die sich mit dem Tierschutz-Nichtvollzug in diesem Kanton befasste. Unter anderem wurde darin auch dieser Fall in Salez dargelegt. Innert weniger Wochen seit Einreichung der Petition schaffte es die Rechtspflegekommission, Stellungnahmen der Verwaltung einzuholen und daraus die Überzeugung zu gewinnen, "dass alle Behauptungen und Vorwürfe des Petenten im Kern haltlos sind." Dabei stützte sie sich auf eine haarsträubende Stellungnahme des Volkswirtschaftsdepartementes, dem das Veterinäramt unterstellt ist. Diese Stellungnahme hat höchstwahrscheinlich Kantonstierarzt Giger zu verantworten; es ist jedenfalls kaum vorstellbar, dass ander Beamte ohne sein Wissen und Zutun eine solche Stellungnahme abgeben, die eindeutig in den Kompetenzbereich von Giger gehört. Im übrigen stellt diese Stellungnahme ja auch die Rechtfertigung für das jahrelange Nichtstun Gigers in diesen vom VgT angezeigten Fällen dar: "Das Volkwirtschaftsdepartement zählt Bewegung und Beschäftigung zu den erweiterten Bedürfnissen der Schweine, deren Befriedigung wohl anzustreben sei, die jedoch hinter die Grundbedürfnisse - Nahrung, Wärme und Pflege - zurückzutreten hätten; die Grundbedürfnisse seien in allen vom Petenten erwähnten Fällen befriedigt." Mit einer derart unsinnigen Behauptung setzten die St Galler Behörden kurzerhand sämtliche Tierschutzvorschriften für Schweine ausser Kraft, und dieser krasse Unsinn wurde von Kommission und Parlament kritiklos abgesegnet - kein Einzelfall, sondern normaler Umgang mit Tierschutzfragen. Dies zeigt den Stand der Nation und die verzweifelte Situation für die Millionen leidender Tiere - allein im Kanton St Gallen 200 000 Schweine - die derart skrupellosen Mästern und Beamten ausgeliefert sind. Es ist völlig sinnlos einer solchen Bürokratie überhaupt noch irgendwelche Anzeigen wegen Tierschutzmissständen einzureichen. Dieser Fall in Salez ist auch in meinem Buch "Tierfabriken in der Schweiz" (Orell Füssli Verlag) auf Seite 123 beschrieben. Die anhaltende Kritik durch den VgT und die Publizität haben bei Kantonstierarzt Giger dann offenbar doch ein so grosses Unbehagen geweckt, dass er schliesslich die Sanierung des Betriebes veranlasste. Da es absolut unmöglich ist, den 1,6 Millionen Schweinen in der Schweiz auf diese Weise, mit einem jahrelangen Kampf um jeden einzelnen Stall zu helfen - die Medien interessieren sich nicht mehr um diese immer gleichen Missstände - gibt es für die leidenden Nutztier nur eine einzige Chance: der rückläufige Fleischkonsum. Jeder einzelne Verzicht auf eine Fleischmahlzeit summiert sich statistisch zum Wirksamsten, was für die Tiere getan werden kann. Nachdem Demokratie und Rechtsstaat vom herrschenden Regime auf raffinierte Art und Weise ausgeschaltet wurde, liegt die Verantwortung vollständig bei jedem einzelnen Konsumenten. Mit dem Verzicht auf Fleisch tut er zudem auch viel für seine eigene Gesundheit. Aus Platzgründen ist es nicht möglich, die vielen weiteren Fälle behördlicher Ignoranz und Gerichtswillkür im Umgang mit dem Tierleid darzustellen. Die Fälle gleichen sich zudem. Sowohl das Tierleid wie die staatliche Willkür, mit dem dieses Tierleid gedeckt und die Tierschützer verfolgt werden, sind immer wieder ähnlich. Die Verantwortlichen hoffen auf die Abstumpfung der öffentlichkeit und das Desinteresse der Medien, welche nur an neuen Sensationen, nicht an Verbesserungen und Gerechtigkeit interessiert sind.
Schweine-KZ einer Käserei in Altstätten Eine Anzeige wegen Missachtung von Tierschutzvorschriften brachte keine Besserung, dafür ein Strafverfahren gegen uns Tierschützer wegen Hausfriedensbruch.
Oben: Die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu für säugende Mutterschweine fehlt. Unten: Die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsmöglichkeit fehlt
Unten: Die gesetzlich vorgeschriebene Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeit fehlt
Schweinefabrik der Käsereigenossenschaft
in Zuzwil: Diese Schweine werden in absoluter Dunkelheit in prallvollen Mastbuchten wie in einer Sardinenbüchse gehalten, in einem schwülen, feucht-warmen Klima - ein absolutes KZ: Nachtrag: Erst nachdem es der VgT geschafft hatte, diesen Skandal ins Fernsehen zu bringen, veranlasste Kantonstierarzt Giger den Einbau von Dachfenster.
- Das Elend mit dem St Galler Kantonstierarzt Giger: www.vgt.ch/vn/9704/giger.htm - Chronik des Dramas um die Tierfabrik Zäch: www.vgt.ch/vn/9303/vn93-3.htm - Gegen schlimme Zustände in einer Schweinefabrik unternahm das St Galler Veterinäramt nichts mit der Begründung, sonst müsste man noch an vielen anderen Orten auch einschreiten: www.vgt.ch/vn/9302/vn93-2.htm#St Galler Veterinäramt - Schweinestall des Klosters Notkersegg bei St Gallen: Gesetzwidrige Zustände, die zuvor von Kantonstierarzt Giger gedeckt wurden, gerichtlich festgestellt: www.vgt.ch/vn/9303/vn93-3.htm#Sensationelles Gerichtsurteil - Schweinefabrik Zäch in Au: www.vgt.ch/buecher/kessler/index.htm#Jugendgruppe - Tierschutz-Nichtvollzug im Kanton St Gallen: www.vgt.ch/vn/9706/sg.htm - Der St Galler Kantonstierarzt Giger: ein Tierschutzverhinderer: www.vgt.ch/news/000905.htm - Schweinereien hinter Appenzeller-Käsereien im Kanton St Gallen www.vgt.ch/vn/0001/appenzeller.htm - die vorläufig letzte Reportage über die grässlichen Tierschutzmissstände im Kanton St Gallen, weitere werden sicher folgen, solange Kantonstierarzt Giger sein Unwesen treibt. |