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Druckauflage: 100 000

Gedruckte Ausgabe im pdf-Format


Inhaltsverzeichnis

Grauenhafte Zustände in St Galler Schweinefabriken - mit Wissen der Behörden

Wie Migros die Konsumenten täuscht, 5. Teil: Tierfabrik Zäch

Das Elend mit dem St Galler Kantonstierarzt

Filz aus Tierversuchs-Pharma und Gesundheitsbehörden planen Schlag gegen Homöopathie

EU-Beitritt durch die Hintertür

Auch Hunde sind BSE-gefährdet

Gehört ein Pferdestall in die Bauzone?

Schon wieder eine sda-Falschmeldung gegen den VgT

Post: Rassistische Beförderungsvorschriften

Verwirrung um Erwin Kessler und das Antirassismusgesetz, von Dr Jakob Müller

Schächtprozess gegen Tierschützer Erwin Kessler

Plädoyer von Erwin Kessler im Schächtprozess vor Bezirksgericht im Schächtprozess

Aus der Jüdischen Rundschau: Zeit reif zur Aufhebung des Schächtverbotes

Schächten fördert antisemitische Gefühle: Geheuchelte jüdische Unschuld

Kinderbuch «Robinson» angeblich «rassistisch» 

Antirassismu-Maulkorbgesetz: Strafbefehl gegen Emil Rahm

Bundesrat missachtet Volksentscheid zur Alpeninitiative

Der VgT vor 5 Jahren; Die skandalöse Schweinehaltung auf dem Stadtzürcher Gutsbetrieb Juchhof - gedeckt von einem Politfilz aus Veterinäramt, Agro-Mafia, Schweizer Tierschutz STS, Tages-Anzeiger, Stadtrat und Staatsanwaltschaft.

Der vegetarische Menü-Tip: Veganes Grillieren

Im Stall, Gedicht von Nesti Lyro Wollek

Bevölkerung hat kein Vetrauen in die Behörden


Im Stall
von Nesti Lyro Wollek

Die Fenster umschlingt der Reben
zartes Geranke dicht
Schwärmende Bienen summen erregt
Um die Linden im Sonnenlicht.
Von süssem, frisch bereitetem Heu
Und warmen Tierleibern schwebt ein Duft,
Ein würziger, der mich schläfrig macht,
Durch die ruhende Sommerluft.
Die Köpfe tief in die Krippen versenkt,
Stehn verträglich in einer Reih
Tief im Stroh, und kauen behaglich,
Und mahlen bedächtig, die drei.
Freunde sind sie mir alle; der Braun
Mit dem wuchtigen Gang
Und dem edel gebogenen Nacken,
Und der Schimmel, der zierlich und schlank,
Mutwillig tänzelnd schreitet, indes der andre
sich plagt.
Im grünlichen Dämmer schimmert hell
Meines Lieblings goldfarbiges Fell.
Die Ohren nach vorne gestellt, wendet er mir
Den rassigen Kopf
Mit schöner Bewegung wiehernd entgegen.
Unter dem Schopf,
Der blauschwarz wie eines Zigeuners Gelock in
die Stirn hängt,
Schaun mich die kühnen, unschuldigen Augen
vertrauensvoll an.
Mein Kinderblick, der verwandte, senkt
Sich tief in die schwimmende Bläue, als schaute
er durch die Fenster der Seele
Bis auf den Grund des ehrlichen Herzens. Und
ruhig und frei
Gibt mir das dunkel bewimperte Auge den
Blick zurück.
Ich lege in zärtlicher Freundschaft den Arm
Um den schwer gehangenen Hals, und sein
Kopf
Ruht ein Weilchen liebkosend und warm
An der Wange mir. So stehn wir lange,
Geschöpf an Geschöpf, beglückt ihm Behagen
des Seins.
Es kau'n und mahlen behaglich die drei.
Und im Hof,
In der blauen zitternden Luft, schwirren dicht
Um die Linden die Bienen im Sommerlicht.


Auch Hunde sind BSE-gefährdet

(sda) Britischen Wissenschaftern liegen nach Zeitungsberichten seit sechs Jahren Untersuchungsergebnisse vor, nach denen auch Hunde mit grosser Wahrscheinlichkeit durch verseuchtes Futter BSE-gefährdet sind.

Nach Angaben der Tageszeitung "The Independent" wurden 1991 entsprechende Untersuchungen an mehr als 400 Jagdhunden vorgenommen. Die Ergebnisse seien aber nie veröffentlicht worden.

> Infos über vegetarische Ernährung von Hunden und Katzen


Bankrotterklärung der schweizerischen Demokratie?

Bundesrat missachtet Volksentscheid zur Alpen-Initiative

28. April 1997

An die Geschäftsprüfungskommission beider Räte, Bundeshaus, 3003 Bern

Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte,

1991 haben Sie unsere Eingabe betreffend Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes aufgenommen und später in Ihrem Geschäftsbericht ausführlich behandelt. Geändert hat sich damit jedoch nichts. Die in Ihrem Bericht erhobene Kritik wurde von Bundesrat Delamuraz und seinem Bundesamt für Veterinärwesen schlicht ignoriert. Den von Ihnen damals - unserer Eingabe teilweise folgend - aufgestellten Forderungen wurde bis heute nicht Rechnung getragen.

In der Schweiz ist es üblich geworden, Volksentscheide, die dem herrschenden Regime nicht passen, einfach zu übergehen. Volksinitiativen werden unter fadenscheinigsten Vorwänden als ungültig erklärt und klare Volksentscheide einfach übergangen. Der Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes ist nur ein Beispiel aus der jüngeren Geschichte der schweizerischen Undemokratie. Das neueste Beispiel ist die Alpeninitiative, die vom Volk angenommen wurde, vom Bundesrat aber bis heute missachtet wird.

Wir ersuchen Sie, gegen diese undemokratische Entwicklung ein Zeichen zu setzen und den Bundesrat zur Respektierung der Alpeninitiative anzuhalten, welche vom Volk im Februar 1994 angenommen wurde und die Verlegung des Transitverkehrs von der Strasse auf die Bahn verlangt.

Der VgT hat damals die Alpeninitiative hauptsächlich deshalb unterstützt, weil es offenbar nur mittels eines Lastwagen-Transitverbotes möglich ist, die Beteiligung der Schweiz an den grauenhaften transkontinentalen Schlachttiertransporten der EU zu unterbinden. Viele dieser Tiertransporter benutzen auf dem Rückweg von Süden nach Norden die Abkürzung durch die Schweiz (Autobahn Chiasso-Basel), um schneller und ökonomischer in Holland, Deutschland oder Polen wieder neue "lebende Ware" nach Italien und Nordafrika zu laden. Wenn auch die Transporter grösstenteils nur leer durch die Schweiz (zurück) fahren, so ist die Schweiz durch Zurverfügungstellung ihrer alpenquerenden Autobahnen dennoch an diesem Massenverbrechen, das Seinesgleichen in der jüngeren Geschichte nur gerade noch im Nazi-Holocaust findet, beteiligt.

Dass die Schweiz ihre Infrastruktur für dieses Verbrechen zur Verfügung stellt, ist in der öffentlichkeit noch kaum bekannt und würde von einer grossen Mehrheit der Bevölkerung sicher nicht akzeptiert. Aber eben: die Meinung des Volkes, welches im Staatskundeunterricht noch immer als "Souverän" bezeichnet wird, zählt heute offenbar nicht mehr viel. Wir nähern uns damit Zuständen, wie sie in der DDR herrschten, die formell auch eine Demokratie war.

Das in der Schweiz herrschende Regime wendet Gesetze und Volksbeschlüsse offenbar nur soweit an, als das seinen Interessen dient. Dagegen erwarten gewisse Kreise, dass sich Tierschützer bei ihrer Arbeit stets peinlich an alle staatlichen Vorschriften halten. Im Schutze seiner Immunität gegen Strafverfolgung handelt der Bundesrat geltendem Recht zuwider! Das Sprichwort, die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen, lautet in zeitgemässer Formulierung: Gesetze gelten in der Schweiz nicht für die Regierung und die Fleisch- und Agromafia, aber für die Tierschützer. Die Staatsverdrossenheit und zunehmende Stimmabstinenz ist die logische Folge dieser Scheindemokratie. Wir ersuchen Sie deshalb auch im Interesse der gesamten Staatsentwicklung dafür zu sorgen, dass sich der Bundesrat an geltende Gesetze und Volksbeschlüsse hält und der Treueschwur der Bundesräte bei ihrer Wahl nicht total zur leeren folkloristischen Darbietung verkommt:

"Ich schwöre vor Gott, dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze des Bundes treu und wahr zu halten; ... die Freiheit und die Rechte des Volkes und seiner Bürger zu schützen und überhaupt alle mir übertragenen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken

 

Nachtrag:
Die Geschäftsprüfungskommission befasst sich nicht damit.


(sda) Das Vertrauen der Bevölkerung in den Bundesrat und in die Behörden von Kantonen und Gemeinden hat einen neuen Tiefpunkt erreicht. Nur 53 Prozent der Befragten haben Vertrauen in die Landesregierung. Damit setzt sich der in den 90er Jahren begonnene Vertrauensverfall fort.


Filz aus Tierversuchs-Pharma und Gesundheitsbehörden plant Schlag gegen die Homöopathie
von Erwin Kessler

Der Konsumboykott aus tierschützerischen Gründen ist bei Medikamenten nicht so leicht wie zB bei Fleisch, das ja nicht lebenswichtig ist und nur dem kulinarischen Genuss dient. Immerhin gibt es für die meisten alltäglichen Beschwerden die Naturheilmittel und die homöopathischen Medikamente, die grundsätzlich tierversuchsfrei sind. Weil diese in der Bevölkerung beliebten Mittel auch relativ harmlos sind bezüglich Nebenwirkungen und Anwendungsfehlern, sind sie frei verkäuflich und preisgünstig. Dass dies der Schulmedizin und der mit ihr verfilzten Pharma- und Tierversuchsindustrie ein Dorn im Auge war, ist nicht überraschend. Mit Hilfe der von ihnen kontrollierten Gesundheitsbehörden plant diese Industrie nun einen Schlag gegen die Homöopathie mittels staatlichen Verboten und Einschränkunen. Das ist doppelt problematisch: Einmal weil eine solche Manipulation der freien Marktwirtschaft mit Hilfe des Staates immer schlecht ist und zweitens, weil damit die industriellen Tierquäler einen ungerechtfertigten und unethischen Marktvorteil erlangen.

Für ihren Schlag gegen die Homöopathie benutz die Tierversuchs-Pharma diesmal die IKS, die Inerkantonale Kontroll-Stelle, welche für die staatliche Zulassung von Medikamenten zuständig ist. Geplant ist eine ärztliche Rezeptpflicht für bestimmte homöopathische Heilmittel, denen bisher stets Wirkungslosigkeit nachgesagt wurde, weil sie derart stark verdünnt (potenziert) sind, dass gar keine Moleküle der Wirksubstanz enthalten sind. Diese "wirkungslosen" Wässerchen sollen nun plötzlich so gefährlich sein, dass sie von Naturheilern und Drogerien nicht mehr verkauft werden dürfen, sondern nur noch mit ärztlichem Rezept in Apotheken. Die Absicht ist klar: Damit wird der Patient gezwungen, den Arzt - dh fast immer einen Schulmediziner - aufzusuchen, der ihn dann schon davon überzeugen wird, dass er nicht solche Wässerchen braucht, sondern das neueste Mittel der Pharmaindustrie, das sich zwar nicht wie homöopathische Mittel in der Praxis am Menschen, dafür an Ratten und Mäusen "bewährt" hat.

Auszug aus einem Beitrag von Bruno Vonarburg im Natürlich Nr 4-1997:

Noch vor kurzer Zeit wurden die Homöopathen genötigt, den Beweis zu erbringen, dass homöpathische Heilmittel wirksam sind. Heute aber hat sich die Lage geändert: Dieselben behördlichen Instanzen, die noch vor Jahren die Homöpathiepräparate als Placebo bezeichneten, verlangen nun, dass bestimmte homöopathische Arzneien unter ärztliche Rezeptpflicht gestellt werden und zwar anhand einer Revision der IKS-Richtlinien für homöopathische und antroposophische Medikamente.

Würde die geforderte Rezeptpflicht für Nosoden und weitere von der IKS aufgeführten Homöopathika in Kraft treten, käme dies für geschulte Homöpathen faktisch einem Berufsverbot gleich. Ausgebildete Homöopathen ohne medizinisches Hochschuldiplom sind nämlich in der Schweiz nach Absolvierung einer Heilpraktiker-(Homöopathie)Schule und bestandener kantonaler Prüfung nur in 7 Kantonen anerkannt, während sie in 20 weiteren Kantonen weder erlaubt noch verboten sind. Die Forderung der IKS würde zwangsweise zu einem Berufsverbot führen. Obschon die Homöopathen ohne medizinisches Hochschuldiplom in den letzten Jahren ein beachtliches und fundiertes Ausbildungsniveau erreicht haben und rund 70% der Therapeuten stellen, die in der Schweiz Homöopathie praktizieren, wurden sie in der Vernehmlassung als beratende Gesprächspartner ignoriert. Dies wird aus dem Verteilerschlüssel der Vernehmlassung erkennbar. Auf der Liste sind über 20 schweizerische Verbände, unter anderem auch der Bauernverband, hingegen kein einziger der in der Schweiz organisierten fünf Homöopathie-Verbände...

Nosoden sind wegen ihrer Ursprungssubstanzen oft schwer verständlich. Die Verwendung dieser Mittel in entmaterialisierter bzw potenzierter Form ist jedoch für den Patienten völlig unschädlich, aber äusserst wichtig für die homöopathische Praxis. Diese Arzneimittel werden in der Homöopathie nur in immateriellen Dosen verabreicht, wobei der Einsatz mit keiner Giftigkeit noch Allergie verbunden ist. Diesbezüglich kann die IKS auch keine aufgetretenen Schäden belegen. Wirksam ist allein die aufgeschlüsselte Energetik der Ursprungssubstanz, die physikalisch nicht nachweisbar ist. Folglich ergibt sich daraus auch keine Notwendigkeit, irgendwelche Horrorszenarien über deren Giftigkeit oder Schädlichkeit heraufzubeschwören, geschweige denn eine ärztliche Rezeptpflicht...

Laut Vernehmlassungsverfahren möchte die IKS mit den neuen Richtlinien Europakompatibilität erlangen, sie berücksichtigt aber nicht, dass bei der EU keine ärztliche Rezeptpflicht für Nosoden besteht.


In der in Basel erscheindenden Jüdischen Rundschau vom 13.3.97 wird die heutige Situation so eingeschätzt, dass die Zeit reif sei, um das Schächtverbot aufzuheben, «dass ein neuer Anlauf gegen das Schächtverbot erfolgreich sein müsste». Gewisse Juden vertrauen offenbar darauf, in diesem Staat tun und lassen zu können, was sie wollen, da jegliche Kritik an ihrem Verhalten sofort mit dem Geschrei "Antisemit!" unterbunden werden könne. Leider trifft dies tatsächlich weitgehend zu. Mit der Einführung des ARG kann für diesen Meinungsterror jetzt auch noch die Staatsmacht eingespannt werden. Es werden Bücher beschlagnahmt und Tierschützer vor Gericht gestellt, die nichts anderes gemacht haben, als eine verbotene Tierquälerei zu kritisieren. Es heisst, man müsse aus der Geschichte lernen, damit sich der Holocaust nicht wiederhole. Dazu sage ich: Erstens wiederholt sich der Holocaust bereits, hier und jetzt an den Tieren, und zweitens müsste man aus der Geschichte auch lernen, wohin Bücherverbrennungen und staatlicher Meinungsterror führen.


EU-Beitritt durch die Hintertür

von Erwin Kessler

Seit dem Volks-Nein zum EWR-Abkommen (= Fast-Beitritt zur EU), hat das herrschende Regime in der Schweiz zwei langfristige Massnahmen eingeleitet:

1. Systematische Pro-EU-Indoktrination der Bevölkerung durch die regime-treuen Medien (inkl Schweizer Fernsehen und Medien mit neutralem Anstrich wie zB der Tages-Anzeiger).

2. Emsige Anpassung der Schweiz an die EU in tausend kleinen Schritten durch die Bundesbürokratie.

Sollte die Pro-EU-Propagandawalze wegen Christoph Blochers dauernden Zwischenrufen den gewünschten Effekt nicht ganz erreichen, kann derBundesrat vor der EU-Abstimmung dann dank vorgezogener Anpassung an die EU verkünden, ein Beitritt zur EU werde praktisch keine Anpassungen erfodern.

Mit oder ohne Beitritt wird im Namen der EU europaweit die Demokratie demontiert. Wo immer das Volk anderer Meinung ist als das herrschende Regime, wird auf die EU verwiesen. Beispiel: Das in Österreich in einem langwierigen nationalen Verfahren errungene vorbildliche Tiertransportgesetz wurde mit dem EU-Beitritt kurzerhand aufgehoben. Nun sagt die EU, wo’s lang geht, nicht mehr das oftmal störrische Volk, das nicht immer widerstandslos Ja und Amen sagt zu den skrupellosen Absichten seiner Minister.

In der EU selbst regieren die Minister bzw diese als Marionetten der in Europa nun buchstäblich grenzenlos operierenden Wirtschafts-Mafia. Das vom Volk gewählte Europa-Parlament hat nicht viel zu sagen, das Volk selbst schon gar nicht. Das erklärt, warum das Unfassbare möglich ist, dass die grauenhaften EU-Tiertransporte seit Jahren grosse Empörung in der Bevölkerung hervorrufen, ohne dass dieser Wahnsinn endlich abgestellt würde. Im Gegenteil: Inzwischen hat die EU ihre Prämien für Lebendvieh-Exporte in den nahen Osten noch erhöht. Diese sind höher als die Subventionen für den Export von Kühlfleisch. Die deutschen Politiker, welche auch diesen zweiten Holocaust wieder mitmachen und mit grossspurigen Reden begleiten, können ihre Hände einmal mehr in Unschuld waschen: sie handeln wieder nur auf Befehl, pardon: gemäss EU-Vorschriften.

 

Testen Sie Ihren Wortschatz: Was heisst EU?
1. Europäischer Unsinn?

2. Europäischer Wahnsinn?
3. Europäische Union?

Anwort: Alle drei Antworten sind richtig.


Gehört ein Pferdestall in die Bauzone?
von Erwin Kessler

Das Bundesgericht hat einem Nicht-Landwirt den Bau eines Pferdestalles in der Landwirtschaftszone mit der Begründung verweigert, Pferde bräuchten keinen Stall mit freiem Auslauf; eine Stunde Auslauf pro Tag, die übrige Zeit angebunden, genüge. Die Landwirtschaftszone sei für die landwirtschaftliche Produktion reserviert. Ansich ist eine klare Trennung von Bau- und Landwirtschaftszone zu unterstützen. Was aber empörend wirkt, ist der ungleiche Massstab, den das Bundesgericht immer wieder ansetzt: Landwirte dürfen in der Landwirtschaftszone Ställe für Reitpferde bauen, andere Menschen nicht. Andere Menschen müssen ihre Pferde Landwirten in Pension geben. So oder so, wer ihn auch baut, dient der Reitstall nicht der landwirtschaftlichen Produktion.

Es kommt offensichtlich nicht darauf an, was gebaut wird, sondern wer baut. Das ist eine verfassungswidrige Verletzung des Gleichheitsgebotes. Das überalterte Bundesgericht schützt immer noch bäuerliche Privilegien aus der Zeit der Anbauschlacht, welche in der heutigen Welt jeglicher vernünftigen Begründung mangeln.

Ein weiteres Beispiel: Landwirte dürfen in der Landwirtschaftszone Fabriken (bodenunabhängige, nicht standortgebundene Masthallen, ohne Bezug zur Landbewirtschaftung) bauen, andere Menschen nicht. Für "gewöhnliche" Menschen scheitert schon ein kleines Gartenhäuschen an der Bundesgerichtspraxis zum Raumplanungsgesetz, während überdimensionierter, landschaftlich rücksichtsloser und landwirtschaftlich unnötiger Bauerei im billigen Landwirtschaftsland kein Riegel geschoben wird, wenn es nur ein Bauer ist, der bauen will. Man könnte meinen, das Wort "Bauer" komme von "bauen". Ich kenne zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe, die groszügig mitten in die schönste Landschaft hinaussiedeln konnten und ihre Tiere lebenslänglich im Stall halten. Wozu müssen solche Landwirte ihre Bauten in der Landschaft draussen, statt in der Gewerbezone stehen haben?


Schon wieder eine SDA-Falschmeldung gegen den VgT
von Erwin Kessler

Die Stadtpolizei Schaffhausen hat dem VgT kürzlich die Bewilligung für einen Tierschutzstand verweigert mit der Begründung, die am Stand jeweils verteilten VN enthielten antisemitische Äusserungen (betreffend das Schächten). Der Stadtrat hiess mit Entscheid vom 8. April 1997 die Beschwerde des VgT gegen diese Polizeiverfügung vollumfänglich gut. In der Begründung heisst es: "Im Lichte der Verhältnismässigkeit kann es deshalb nicht Sache der Bewilligungsbehörde sein, einzelne Druckerzeugnisse einer in der Lehre und Rechtsprechung verpönten Vorzensur zu unterwerfen. ... während die Ahndung allfälliger Verstösse den Strafverfolgungsbehörden bzw dem Richter überlassen werden muss."

Die Schweizerische Depeschenagentur sda verdrehte diesen Entscheid kurzerhand ins Gegenteil und verbreitete in unwahrer Weise, der Stadtrat habe "die Verteilung der VgT-Nachrichten wegen eines möglichen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz untersagt".

Seit Jahren agiert die sda - die den grossen konservativen Verlagen gehört und faktisch das Agentur-Monopol besitzt - mit tendenziösen und falschen Meldungen gegen den VgT. Unter anderem verbreitete sie eine Falschmeldung, in welcher dem VgT ein Buttersäureanschlag der "Tierbefreiungsfront" gegen italienischen Salami und Parmaschinken angelastet wurde. Obwohl die Unwahrheit dieser Meldung unbestritten war, hat die sda eine Richtigstellung verweigert und damit die Standesregeln des Schweizerischen Journalistenverbandes klar verletzt, welche die Richtigstellung von Falschmeldungen vorschreiben.

Im vorliegenden Fall hat die sda völlig wahrheitswidrig eine Meldung verbreitet, wonach der Schaffhauser Stadtrat die VgT-Nachrichten als antisemitisch beurteilt habe. In Wahrheit enthält der Entscheid überhaupt keine Beurteilung der VgT-Nachrichten, weil eine solche Vorzensur durch die Verwaltung eben gerade unzulässig sei. Anstatt diese Falschmeldung richtig zu stellen, hat die sda in weiteren Meldungen da-rauf aufgebaut. Mit ganzen Lügengebäuden versucht sie immer wieder, den VgT zu kompromittieren - gestärkt durch das frühere Gerichtsurteil zugunsten der sda, die Unwahrheit stelle keine Persönlichkeitsverletzung dar, da der VgT sowieso schon einen schlechten Ruf habe. (Der Fall ist zur Zeit vor dem Europäischen Gerichtshof hängig; wir werden weiter darüber berichten):

Interessant und typisch ist, welche Zeitungen diese Falschmeldung gross und genüsslich verbreitet haben: Die Thurgauer Zeitung, deren Chefredaktor kürzlich im Radio erklärt hat, der VgT sei kein Thema. Diese konservative Zeitung bringt - seit es den VgT - gibt, praktisch nichts über den VgT, nur wenn es (vermeintlich) etwas Negatives gegen den VgT zu berichten gibt. Die Schaffhauser Nachrichten, gleicher Fall wie Thurgauer Zeitung. Die Ostschweiz, deren Druckerei den Druck der VgT-Nachrichten wegen angeblichen antisemitischen Tendenzen boykottiert hat und nun glaubte, eine (angebliche) ähnliche Beurteilung durch den Schaffhauser Stadtrat könne ihr, durch diese Zensur angeschlagenes Image, verbessern. Im übrigen erschien diese Falschmeldung nur noch stark gekürzt in ein paar unbedeutenden Lokalzeitungen.


Post: Rassistische Beförderungsvorschriften für Tiere
von Erwin Kessler

Am 20.1.1995 testete der VgT die Annahme von Lebewesen an Postschaltern in Zürich und Bern. Das Resultat erschreckte die Öffentlichkeit:

Bei der Aufgabe von Paketen, die unübersehbar lebende Tiere enthielten (grosse Aufschrift "Lebende Tiere" sowie Luftlöcher) fragte keine Poststelle nach dem Inhalt. Es interessierte niemanden, ob ein Hund oder eine Katze oder was auch immer da per Päcklipost verschickt wurde und ob der Empfänger informiert und empfangsbereit sei.

Die österreichische und die deutsche PTT lehnen die Postbeförderung lebender Tiere ab. Nur die Schweizer PTT bleiben stur. Ein mehrfacher Briefwechsel zwischen VgT und Postdirektor Rey führte zu nichts als billigen Ausflüchten. Generaldirektor Rey beharrt darauf, dass ihm die gesetzliche Grundlage fehle, um die Annahme lebender Tiere zu verweigern. Rey ist uns auch die Antwort schuldig geblieben, warum er nichts unternimmt, damit diese Gesetzeslücke eliminiert wird.

Kürzlich haben die PTT nun neue Vorschriften in Kraft gesetzt. Demnach dürfen Hunde und Katzen nicht mehr mit der Päcklipost spediert werden, wohl aber Ratten, Mäuse, Kaninchen, Hühner, Enten, Fische, Schildkröten etc. Für diese Regelung gibt es keine objektive Rechtfertigung. Ratten zB sind hochintelligente, sensible Tiere, die in Schachteln gesperrt und herumgeworfen, kaum weniger Angst und Schrecken erleiden, als Hunde und Katzen. Die Unterscheidung basiert auf blossen Vorurteilen und einer subjektiven Geringschätzung von Nagern und einem höheren gesellschaftlichen Ansehen der Hätscheltiere Hund und Katze. Das ist rassendiskriminierend - allerdings ohne dass das selbst diskriminierend abgefasste Antirassismusgesetz greifen würde. Dieses ist völlig auf die Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit zugunsten jüdischer Interessen ausgerichtet.


Verwirrung um Erwin Kessler und das Antirassismusgesetz

Ein in den Schaffhauser-Medien veröffentlichter Leserbrief von VgT-Mitglied Dr Jakob Müller, Historiker, Beringen.

Da will also der Verein gegen Tierfabriken mit einem Stand auf dem Fronwaagplatz in Schaffhausen über artgerechte Kaninchenhaltung aufklären. Die Stadtpolizei lehnt ab und begründet dies mit dem laufenden Verfahren gegen Kessler wegen möglichen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz. Der Stadtrat hebt das Verbot zwar auf, aber mit der Begründung, Kessler sei im erwähnten Verfahren noch nicht verurteilt. Also auch beim Stadtrat die seltsame Logik: Wenn Kessler wegen Verstoss gegen das Antirassismusgesetz verurteilt würde, dürfte der VgT nicht mehr auf einem öffentlichen Platz in der Stadt Schaffhausen über problematische Kaninchenhaltung aufklären.

Diese Begründungen können nicht anders als äusserst seltsam bezeichnet werden. Sie öffnen der Willkür Tür und Tor. Wenn Erwin Kessler tatsächlich gegen das Antirassismusgesetz verstossen hat, soll er deswegen in gerechter Anwendung des geltenden Gesetzes verurteilt werden. Mit Aufklärung über tierquälerische Kaninchenhaltung hat dies aber nichts zu tun. Da es offen ist, ob die zur Verteilung vorgesehene Nummer der ,,VgT-Nachrichten" strafbare antirassistische Stellen enthält und zudem im zutreffenden Falle niemand unmittelbar gefährdet würde, ist es rechtlich kaum haltbar, die Standgenehmigung mit einem Verbot der Verteilung zu verknüpfen.

Wenn diese Art von Logik Schule macht, sind wir nicht mehr allzuweit von logischen Verknüpfungen folgender Art entfernt: Weil Schaffhauser Stadträte bei einem vorgesehenen gesellschaftlichen Anlass möglicherweise zuviel Munötler trinken und bei einer eventuellen motorisierten Heimkehr allenfalls andere Verkehrsteilnehmer gefährden, muss der Anlass vorsorglich richterlich verboten oder - schärfer - gleich ein Verfahren zur Amtsenthebung und zum Entzug des passiven Wahlrechtes eingeleitet werden .


Schächtprozess:
Öffentliche Gerichtsverhandlung von historischer Bedeutung

am Freitag, den 4. Juli 1997, 9.00 Uhr, im Geschworenengerichtssaal des Obergerichtes, Hirschengraben 13, Zürich.

Strafantrag 5 Monate Gefängnis gegen Erwin Kessler wegen angeblichem Rassismus und «Gefährdung des Lebens»

Wir laden alle VgT-Sympathisanten mit Freunden und Bekannten ein, dieser öffentlichen Gerichtsverhandlung beizuwohnen und Zeitzeuge zu werden, wie in diesem Land Tierschützer, nicht die Tierquäler vor Gericht gestellt werden.

Motto:
Ist der Ruf erst ruiniert,
lebt man völlig ungeniert.

*

Testen Sie Ihren Wortschatz:
Was heisst ARG?
1. Anti-Rechtsstaat-Gesetz?
2. Anti- Rassismus-Gesetz?
3. Maulkorb-Gesetz?
Antwort: Alle drei Antworten sind richtig

 

Zum Gerichtsverfahren /Anklageschrift
von Erwin Kessler

 

«Gefährdung des Lebens»
(neben der Anklage wegen Rassismus wurde im gleichen Verfahren auch die Klage eines Rindermästers verhandelt, welcher sich vor das wegfahrende Auto von Erwin Kessler gestellt hatte)

Die Anklage wegen «Gefährdung des Lebens» ist derart lächerlich, dass hier nur kurz darauf eingegangen wird: Rindermäster Waldvogel, Moosbrunnen, Lufingen ZH, hält seine jungen Mastrinder dauernd an der Kette, ohne Auslauf. Das Veterinäramt duldet das wie üblich in gesetzwidriger, amtsmisbräuchlicher Weise. Mit einem Journalisten stattete ich diesem Betrieb im Januar 1995 einen Besuch ab. Wir trafen Waldvogel auf dem Vorplatz. Es ergab sich eine hitzige Diskussion und er wies uns weg. Als ich zum Wegfahren ins Auto einstieg, bespritzte mich Waldvogel vom Stall her mit einem Wasserschlauch - bei Januarkälte von 10 Grad unter Null. Dann stellte er sich vor mein Auto. Ich liess den Motor aufheulen und fuhr dicht an ihn heran. Nun bin ich wegen «Gefährdung des Lebens» angeklagt.

«Rassismus»-Anklage

Die Anklageschrift zitiert folgende Äusserungen aus meinen Publikationen über das Schächten, mit denen ich mich des Rassismus schuldig gemacht haben soll. (Kommentare in Kursivschrift) Die Zitate sind zum Teil schwer verständlich und wirken etwas chaotisch, weil sie völlig aus dem Zusammenhang gerissen sind.

... keine Religion rechtfertigt Perversionen gegen andere Lebewesen. Ich verstehe nicht, dass ein Volk, das selber so viel Leid erfahren hat, anderen solches zufügt. Ich werde weiterhin Völker kritisieren, die religiöse Tierquälerei begehen.

Deren Solidarität (der Juden) untereinander im Wahn, das von Gott auserwählte Volk zu sein, kennt offenbar keine moralischen Grenzen und macht auch nicht vor primitivster Tierquälerei Halt. Sogar vegetarische Juden sind nicht ansprechbar und werden zu religiös hypnotisierten Marionetten, sobald etwas gegen das Schächten gesagt wird.

Das Antirassismusgesetz ist ein Maulkorbgesetz für Tierschützer.

Ein Massenverbrechen bleibt ein Verbrechen, auch wenn es mit Ideologien gerechtfertigt wird. Die Nazis hatten ihre Ideologie, den Arierwahn. Orthodoxe Juden und Moslems haben eine andere, ebenfalls bestialische Ideologie. Rechtfertigt diese den Schächtholocaust?

Offener Brief an Roger Schawinski, Jude, Chef TeleZüri / Radio24: In Ihren Doppelpunkt-Interviews bohren Sie sich in die innersten, persönlichen Bereiche Ihrer Interview-Partner, in einer Mischung aus Journalismus und Psychoanalyse. So weit so gut. Schlecht passt zu dieser Rolle ihre jüdisch-dogmatische Blindheit, wenn es um das tierquälerische Schächten geht.

Es ist natürlich leichter, gegen angebliche rassistische Verfolgung zu lamentieren, wenn das Thema Schächten aufgegriffen wird, als mit Argumenten zu reagieren. Ich werfe den schächtenden Juden vor, aus dem Unrecht, das ihnen im Nazi-Holocaust geschehen ist, das Recht abzuleiten, jetzt unkritisiert selbst abscheuliche, ähnlich wie bei den Nazis systematisch von Führern organisierte, von Akademikern (Ärzte, Juristen, Journalisten) mitgetragene und industriell durchgeführte, Massenverbrechen zu begehen.

Aus einem Brief an die jüdische Bundesrätin Dreifuss, Parteigenossin des Einzelrichters, der mich wegen Rassismus zu verurteilen hat:

Ein Massenverbrechen bleibt ein Verbrechen, auch wenn es mit Ideologien gerechtfertigt wird. Die Nazis hatten ihre Ideologie, den Arier-Wann. Sind Sie so tolerant, den Holocaust zu entschuldigen, weil die Nazis einer Ideologie folgten? Warum entschuldigen Sie dann den Schächtholocaust an den Tieren mit einer jüdischen Ideologie? Hat Sie Ihre jüdische Abstammung derart blind und unfähig zur Selbstkritik gemacht?

Wenn Juden massenhaft Tiere durch Schächten umbringen, dann sind Sie nicht besser als ihre früheren Nazi-Henker, dann zeigen sie den gleichen Überlegenheitswahn gegenüber anderen Lebewesen und fühlen sich in gleich verwerflicher Weise berechtigt, diese brutal umzubringen.

Die beiden jüdischen Medienunternehmen Schawinski und Ringier manipulierten das Lengnauer Open-Air ,,Gegen Rassismus" vom 17.05.1995 zu einer Propaganda-Veranstaltung für das Schächten. ...Während sich der jüdische Nationalrat und Warenhausbesitzer Loeb in der Bundesversammlung für die Würde des Tieres stark macht und diese in der Bundesverfassung verankert haben will, hat er als Festredner an dieser manipulierten Veranstaltung zugunsten einer bestialischen Tierquälerei und Entwürdigung der Tiere teilgenommen. ... In seinem Warenhaus in Bern wird Schächtfleisch verkauft; darauf angesprochen hat sich Loeb nicht getraut, seine Einstellung zum Schächten schriftlich bekannt zu geben. ... Quer liegt hier die (...) Extrawurst mit Schächtfleisch und der Missbrauch einer solchen Veranstaltung für getarnte jüdische Schächtpropaganda.

...Oder kann man sich vorstellen, wie in bürokratisch organisierter Schichtarbeit Hundertausenden bei vollem Bewusstsein die Kehle durchgeschnitten wird. Der durchschnittene Kehlkopf und das in die Luftröhre einströmende Blut ermöglichen kein Schreien - lautlose Qualen, entsetzliche Todesangst. Doch halt - dieses Massaker geht nicht auf das Konto von Nazischergen, sondern von Juden und Moslems; und die Opfer sind Kälber, Rinder und Schafe, die ebenso leidensfähig sind wie wir Menschen.

Wie hier in der Schweiz, haben sich die das Schächten befürwortenden Juden, diesem Dialog auch in England nicht gestellt, sondern mit emotionalen Anschuldigungen gegen die Tierschützer, aus dem Schächt- ein Judenproblem gemacht.

... Wir haben deshalb den Ringier-Verlag um Offenlegung des jüdischen Einflusses auf den Verlag ersucht. Die Antwort wurde uns verweigert. Jetzt haben wir es trotzdem herausgefunden: Der Ringier-Verlag wird tatsächlich von einer jüdischen Führung beherrscht.

Auch der jüdische Rechtsvertreter des Ringier-Verlages, Dr. Mathias Schweibold aus dem Anwaltsbüro Nobel - der an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung die anwesenden VgT-Mitglieder als ,,braunes Pack" beschimpft hat - hat sich auf Anfrage hin als Jude verheimlicht.

Die jüdische Bundesrätin Ruth Dreifuss zum grausamen Schächten: Glaubensfreiheit.

Ich denke nicht daran, mit meiner scharfen Kritik an den Juden und Moslems, welche das Schächten befürworten, aufzuhören, nur weil gewisse jüdische Kreise deswegen ein grosses Antirassismusgeschrei verbreiten. Das wäre Rassismus, wenn ich Tierquäler unterschiedlich, je nach ihrer Religionszugehörigkeit, behandeln und Schächtjuden verschonen würde.

Sehr geehrte Frau Dreifuss,... im übrigen nehmen wir mit Befremden zur Kenntnis, dass Sie schlimme Tierquälerei, die im Namen Ihres jüdischen Glaubens begangen werden, gutheissen und dies als eine Frage der Glaubensfreiheit bezeichnen. Wären Sie wohl auch so tolerant, wenn sich eines Tages Menschenfresser bei uns niederlassen, deren Glaube vorschreibt, jede Woche das Herz einer Jüdin zu fressen? Würden Sie dann dazu auch - mit Ihren eigenen Worten formuliert - sagen: "Das ist für mich eine Frage der Glaubens- und Gesinnungsfreiheit. Wer sich davon distanziert, masst sich Kritik an religiösen Werten an, die gewissen Menschen wichtig sind."

In seinem Buch «Die Antwort» (Aristoteles Verlag) äussert sich der Jude Bruno Kohn aufhetzerisch, in einer gegen die Menschenwürde verstossenden, herabsetzenden Weise gegen das Christentum und gegen das Schweizervolk.

Diese gedankenlose Entwertung des wirklichen Rassismus zeigt deutlich, dass es den Drahtziehern und ihren Marionetten nicht um Rassismus geht, sondern um politische Macht - um noch mehr jüdische Macht, als ob die Juden in der Schweiz verfolgt, schwach und hilflos wären ohne solches Sonderrecht.

Das Ansehen der Juden wird durch diese Machenschaften jedenfalls nicht verbessert, auch die Toleranzbereitschaft nicht. ... Noch heute haben links- jüdische Journalisten nichts anderes im Sinn, als sich für diese Schlappe bei mir zu rächen.

(Gemeint ist die nur ganz knappe Annahme des ARG in der Volksabstimmung, obwohl sämtliche Parteien, Politker und Medien die Vorlage geschlossen befürworteten und kritische Stimmen unterdrückten und als rassistisch beschimpften.)

Wann werde ich gekreuzigt? ... Die grossen Erfolge und in letzter Zeit die Diskussion ums jüdische Schächten weckte den Widerstand mächtiger Kreise. Die Ironie des Schicksals will es, dass ich nun ausgerechnet von gewissen jüdischen Kreisen, die grosse Teile der Medien kontrollieren und auch sonst unsichtbar Macht ausüben, "gekreuzigt" werde, weil ich ihnen -wie damals Jesus - ihre moralischen Verirrungen vorhalte.

Was ist der Unterschied, wenn sich jemand herablassend über Juden oder Tierschützer äussert? Im ersten Fall macht er sich strafbar, im zweiten Fall nicht.

Das Antirassismusgesetz gibt den ohnehin schon unverhältnismässig mächtigen und einflussreichen jüdischen Kreisen noch zusätzliche Sonderrechte. Wir Tierschützer werden vom Staat verfolgt, wenn wir das bestialische jüdische Schächten kritisieren.
Wenn Bundesrätin Dreifuss meint, solche Vorrechte würden antisemitische Gefühle dämpfen und das Ansehen der Juden verbessern, dann irrt sie sich.

Warum befürworten die Grünen Deutschlands das jüdische Schächten? Weil ihr Vorsitzender Jude ist? ...Wir haben von unseren deutschen Tierschutzfreunden gehört, dass der grüne Fraktionsvorsitzende Joschka Fischer Jude ist und sein Vater Schächter in Budapest gewesen sein soll. Auf Rückfrage hin wurde dies weder bestätigt noch dementiert. Jüdische Interessenbindungen werden nach meiner Erfahrung nie offengelegt.

Antitrassismus-Wahn der Weltwoche... Der Artikel ,,Die jüdische Bundesrätin Ruth Dreifuss zum grausamen Schächten: Glaubensfreiheit" trage antisemitische Züge. Dazu schrieb ich der Redaktion: Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte sagen, auf welcher Seite der VgT-Nachrichten Nr. 2/1996, welche der Weltwoche beilagen, der Artikel ,,Die jüdische Bundesrätin Ruth Dreifuss zum grausamen Schächten: Glaubensfreiheit" stehen soll? ...Dürfen bestialische Verbrechen nicht beim Namen genannt werden, wenn sie von Juden begangen werden?... Kann grässliche Tierquälerei jemals eine Frage von ,,Toleranz" sein?

Verdienen mächtige und einflussreiche jüdische Kreise tatsächlich Sonderrechte, wenn sie zu Tätern werden - nur weil sie früher einmal Opfer waren?

Die offensichtliche Angst liberaler Juden, sich öffentlich vom Schächten zu distanzieren, diese falsche Solidarität gegenüber einem Verbrechen an Tieren, hat dazu geführt, dass aus dem Schächtproblem ein Judenproblem geworden ist, da der Eindruck ensteht, alle Juden würden das von der Schweizerbevölkerung grossmehrheitlich abgelehnte Schächten befürworten. Die Unterdrückung des Themas Schächten mit Hetzkampagnen gegen Tierschützer und mit Gerichtsverfahren wegen angeblichem Rassismus, fördert das Ansehen der Juden nicht. Das so erzwungene Schweigen führt zur Faust im Sack und fördert antisemitische Strömungen. ... Wenn sich liberale Juden endlich öffentlich von diesem überholten Ritual - distanzieren würden, wäre damit verhindert, dass das Schächten mit dem Judentum an sich identifiziert würde. Wir appellieren deshalb an alle Juden in der Schweiz, tierschützerisch mit uns zusammen zu arbeiten. Mit Muslims ist eine solche Zusammenarbeit möglich. Mit Juden wirklich nicht? ...

(Zwischenbemerkung: Sogar dieser friedliche Appell an die liberalen Juden zur Zusammenarbeit soll also rassistisch sein!)

Antirassismus-Kommission wütet wie ein Inquisitionsgericht. Wegen der Ausländerpolitik ist der Bundesrat mehrheitlich rassistisch - ausgenommen natürlich die jüdische Bundesrätin Dreifuss, welche das grausame jüdische Schächten in Schutz nimmt und indirekt das in der Schweiz geltende Schächtverbot für Säugetiere als antisemitisch verurteilt...
... Rassistisch ist sie (Bundesrätin Dreifuss) auch gegenüber Versuchstieren, deren grässliche Qualen mit Nationalfonds-Geldern finanziert werden. Mit diesen wehrlosen, unschuldigen Versuchstieren ist alles erlaubt, auch grausame Versuche der höchsten offiziellen «Belastungsstufe», nur weil diese Lebewesen keine Juden, pardon keine Menschen sind. Der Bruder von Frau Dreifuss ist übrigens Tierexperimentator! Das hat offenbar auf Denken und Handeln dieser Bundesrätin einen ähnlich starken Einfluss wie ihre jüdisch Abstammung.

Dr. Antoine Goetschel, Funktionär mehrerer Tierschutzorganisationen, verharmloste als verdeckter Jude jahrelang das Schächten. ...Er hat eine juristische Dissertation über Tierschutzrecht geschrieben... darin verharmlost er in einer Art und Weise das Schächten (...) wie es nach unserer Erfahrung nur Juden tun. ...auf eine erste Anfrage hin weigerte sich Goetschel zuzugeben, dass er Jude ist. Erst als die Recherchen des VgT zu Beweisen geführt hatten, gab er es zu, wobei er bemerkte, seit einiger Zeit nicht mehr Mitglied der Israelitischen Kultusgemeinde Zürich (...) zu sein. Tatsache ist jedoch, dass er seine jüdische Schächtpropaganda als orthodoxer Jude und Mitglied dieser Kultusgemeinde veröffentlicht hat... Wir halten es für unverantwortbar, dass ein solcher Mensch, der seine persönlichen Interessenbindungen über den Tierschutz stellt, wichtige Funktionen in Tierschutzorganisationen in Personalunion auf sich vereint... Da wir nicht verhindern können, dass Goetschel weiterhin im Tierschutz tätig ist, wollen wir zumindest seine jüdische Interessenbindung bekannt machen, damit seine Ausführungen über das Schächten relativiert werden.

Dieses Verleugnen der Zugehörigkeit zum Judentum treffen wir in unserem Kampf gegen das Schächten auf Schritt und Tritt, und dies zwingt uns immer wieder zu langwierigen Recherchen, ... und siehe da: Nachforschungen ergaben, dass die Frau des obersten Ringier-Bosses aktive Jüdin ist. Ellen Ringier gab dies auf eine höfliche Anfrage hin allerdings nicht zu. Auch hier waren langwierige Recherchen nötig. Unerkannt können jüdische Interessen eben einfacher verfolgt werden. So läuft es fast immer ab, wenn wir wegen dem Thema Schächten plötzlich aus dem Hinterhalt beschossen werden. Ausser dem jüdischen Fanatiker Sigmund Feigel, der die halbe Welt wegen angeblichem Antisemitismus einklagt, bleibt es meistens lange undurchsichtig, welche jüdischen Interessen im Spiel sind, ...

Die Juden hätten es selbst ganz einfach in der Hand zu verhindern, dass die Diskussion um das Schächten antisemitische Gefühle weckt. Wenn sich die liberalen von der bestialischen Schächt-Tradition der orthodoxen Juden distanzieren würden, wäre damit klargestellt, dass es hier nicht um die Juden an sich, sondern ganz einfach um Tierschutz geht. Alle unsere Anstrengungen seit zwei Jahren, jüdische Mitbürger in der Schweiz für unseren Kampf gegen das Schächten und insbesondere gegen das Essen von Schächtfleisch zu gewinnen, sind fehlgeschlagen.

Die unablässig und verdeckt inszenierte jüdische Desinformation über das Schächten ... hat auch in der Schweiz beängstigende Wirkung erzielt: Es ist bereits gelungen, das Schächtverbot aus der Verfassung heraus zu nehmen und auf Gesetzesstufe herabzuziehen,...

...dass aus dem Schächtproblem ein Judenproblem geworden ist, da der Eindruck entsteht, alle Juden würden das von der Schweizer Bevölkerung grossmehrheitlich abgelehnte Schächten befürworten.

Die Unterdrückung des Themas Schächten mit Hetzkampagnen gegen Tierschützer und mit Gerichtsverfahren wegen angeblichem Rassismus, fördert das Ansehen der Juden nicht. Das so erzwungene Schweigen führt zur Faust im Sack und fördert antisemitische Strömungen....

Immer wieder begleitet der VgT die öffentlichen Auftritte von Bundesrätin Dreifuss mit Protesten gegen ihre jüdische Haltung zum Schächten....
Frau Dreifuss findet das Verbot des grausamen Schächtens (...) «intolerant»: Weil sie Jüdin ist?

Warum wendet sich Animal Peace nicht gegen das (jüdische) Schächten, d.h. das rituelle Schlachten ohne Betäubung? Weil die 1. Vorsitzende von Animal Peace Deutschland, Silke Ruthenberg, Jüdin ist. Auf unser Schreiben antwortete sie ausweichend. Gerade weil sie Jüdin und Tierschützerin ist, erwarten wir ein klares Statement gegen das Schächten - wir warten bis heute vergebens.

Die Macht der Juden: Das grausame Schächten von Geflügel bleibt erlaubt.

... Nun haben es jüdische Kreise mit sozialdemokratischer Unterstützung innert weniger Tagen geschafft, dass dieses Schächtverbot gestrichen wird: Gemäss einer von der SDA verbreiteten Meldung hat das Bundesamt für Veterinärwesen nach Intervention jüdischer Kreise sofort erklärt, es werde dafür sorgen, dass das Schächten von Geflügel weiterhin uneingeschrankt möglich bleibe, ... die Juden werden damit bald erneut Grund haben zum Wehklagen, man werfe ihnen vor, sie seien selber schuld für anitsemitische Tendenzen. Wer sich derart für primitivste Tierquälerei einsetzt, der verdient nach meiner Überzeugung tatsächlich nichts anderes als tiefe Verachtung. Ob diese Verachtung dann als Antisemitismus verschrien wird, interessiert mich mittlerweile nicht mehr. Wenn der Begriff «Antisemitismus» heute nur noch bedeutet, ein grausames, pervers-religöses jüdisches Ritual abzulehnen, dann ist Antisemitismus nichts Negatives mehr, sondern eine gesunde Haltung der überwiegenden Mehrheit der nichtjüdischen Bevölkerung.

Kein Sex-dafür Folteropfer-Leichenfrass. Jüdisch-orthodox bedeutet: kein Kino, kein Sex vor der Ehe. Einziger Lebenszweck: Gott zu dienen.

Ich bin überzeugt: Würde eine nicht-jüdische Glaubensgemeinschaft derart Jugendliche unter Zwang setzen ünd so perversen Ritualen wie Schächten huldigen, wären die Medien voller kritischer Berichte über diese gefährliche Sekte. Aber eben: Juden sind tabu, was immer sie auch tun. Keine andere Interessengemeinschaft hat es in diesem Staat - wo laut Verfassung alle Schweizer vor dem Gesetz gleich sind - geschafft, für sich ein Sonderrecht gesetzlich zu verankern, wie die Juden mit dem Antirassismus-Gesetz.

Die Meinung links-jüdischer Fanatiker: Die meisten Schweizer sind Antisemiten, weil sie das Schächten ablehnen.

...handelt es sich um Parteigutachten jüdischer Schächtfanatiker, die im Gegensatz stehen zur Auffassung sämtlicher Tierschutzorganisationen. Jedenfalls wissen wir jetzt endlich, was Antisemitismus genau ist: das Ablehnen einer primitiven, fanatisch-religiösen Tierquälerei.

Der Rassismus-Vorwurf wird in der Anklageschrift wie folgt begründet:

Durch diese Aussagen und Ausführungen vermittelt der Angeklagte seiner Leserschaft den Eindruck, obwohl Menschen und Tiere gleich seien, betreibe die jüdische Gemeinde aus Gründen des religiösen Fanatismus Tierquälereien, was erlaube, diese Mitglieder mit den Vollstreckern des nationalsozialistischen Völkermordes gleichzusetzen. Weiter vermittelt der Angeklagte den Eindruck, dass in Medien oder Organisationen tätige Juden und Jüdinnen über einen derart grossen wirtschaftlichen Einfluss verfügen, dass es nicht möglich ist gegen das Schächten gerichtete Meinungen zu publizieren oder zu vertreten. Der Angeklagte verletzt somit durch seine Schriften die Angehörigen der jüdischen Gemeinde in ihrer Menschenwürde und nimmt zudem in Kauf, dass seine Leser und Leserinnen jüdische Gemeindeglieder ausgrenzen.

 

> Plädoyer von Erwin Kessler vor Bezirksgericht.


Schächten fördert antisemtische Gefühle:
Geheuchelte jüdische Unschuld

von Erwin Kessler

In einem Interview in der Thurgauer Volkszeitung vom 14.2.97 mit dem Titel «Jetzt geht es den Schweizern wie den Juden» behauptet der Ehrenpräsident der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich, Sigi Feigel, in der Schweiz gebe es einen Antisemitismus, der die Juden für Dinge verantwortlich mache, für die sie nicht schuld seien. Wörtlich: «Ist es nicht das, ist es das Schächten. Ist es nicht das Schächten, ist es Israel. Immer werden wir nach dem Motto: Einer für alle, verantwortlich gemach für das, wofür wir nicht verantwortlich sind...»

Sind also die schächtenden Juden nicht verantwortlich für das was sie tun, nämlich bestialische Tierquälerei? Das ständige Wehklagen über angebliche antisemtitische Vorurteile entpuppt sich hier als pure Heuchelei. Wer eine solche Tierquälerei in Schutz nimmt oder durch Konsum von Schächtfleisch unterstützt - und dazu gehört auch Feigel -, muss sich nicht wundern, wenn er sich unbeliebt macht und verachtet wird. Die gesellschaftliche Ächtung jeder Tierquälerei, auch der jüdischen, ist richtig und wichtig.

Was in der Diskussion um das Schächten und um das Nazigold so unsympathisch ist und zu antisemitischen Reaktionen führt, ist diese arrogante Haltung: Wir Juden können tun und lassen was wir wollen und niemand darf uns kritisieren.


Antirassismus-Maulkorbgesetz: Strafbefehl gegen Emil Rahm

(EK) Emil Rahm, der unerschrockene Kämpfer gegen das unselige Antirassismusgesetz (das als Maulkorbgesetz auch gegen uns Tierschützer eingesetzt wird), ist wegen angeblicher Rassendiskriminierung verurteilt worden, weil er das Buch «Geheimgesellschaften und ihre Macht im 20. Jahrhundert» in seiner «Memopress angepriesen und in einer Stückzahl von 50 Büchern zu Studienzwecken vermittelt hat.

Obwohl der Untersuchungsrichter in seiner Begründung festhält, dass das Verschulden «nicht sehr schwer» wiege und sich das Buch nicht gegen eine bestimmte Rasse oder Religion richte, wurde Emil Rahm zu 5000 Franken Busse und Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von 11 700 Fr verurteilt. Das Urteil stützt sich auf ein Rechtsgutachen durch den Freiburger Assistenzprofessor Marcel A Niggli. Wer dessen Buch «Rassendiskriminierung» kennt, wird nicht überrascht sein, dass er im Falle Rahm Rassendiskriminierung bejahte. Das Gutachten dürfte nur dazu gedient haben, Emil Rahm mit 10 000 Franken Gutachterkosten zu belasten.-


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