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Gedruckte Ausgabe
im pdf-Format
Inhaltsverzeichnis
Grauenhafte Zustände in St Galler Schweinefabriken - mit
Wissen der Behörden
Wie Migros die Konsumenten täuscht, 5. Teil: Tierfabrik Zäch
Das Elend mit dem St Galler Kantonstierarzt
Filz aus Tierversuchs-Pharma und Gesundheitsbehörden
planen Schlag gegen Homöopathie
EU-Beitritt durch die Hintertür
Auch Hunde sind BSE-gefährdet
Gehört ein Pferdestall in die Bauzone?
Schon wieder eine sda-Falschmeldung gegen den
VgT
Post: Rassistische Beförderungsvorschriften
Verwirrung um Erwin Kessler und das
Antirassismusgesetz, von Dr Jakob Müller
Schächtprozess gegen Tierschützer Erwin Kessler
Plädoyer von Erwin Kessler im Schächtprozess
vor Bezirksgericht im Schächtprozess
Aus der Jüdischen Rundschau: Zeit reif zur
Aufhebung des Schächtverbotes
Schächten fördert antisemitische Gefühle: Geheuchelte
jüdische Unschuld
Kinderbuch «Robinson» angeblich «rassistisch»
Antirassismu-Maulkorbgesetz: Strafbefehl gegen Emil Rahm
Bundesrat missachtet Volksentscheid zur
Alpeninitiative
Der VgT vor 5 Jahren; Die
skandalöse Schweinehaltung auf dem Stadtzürcher Gutsbetrieb Juchhof - gedeckt von einem
Politfilz aus Veterinäramt, Agro-Mafia, Schweizer Tierschutz STS, Tages-Anzeiger,
Stadtrat und Staatsanwaltschaft.
Der vegetarische Menü-Tip: Veganes
Grillieren
Im Stall, Gedicht von Nesti Lyro Wollek
Bevölkerung hat kein Vetrauen in die Behörden
Im Stall
von Nesti Lyro Wollek
Die Fenster umschlingt der Reben
zartes Geranke dicht
Schwärmende Bienen summen erregt
Um die Linden im Sonnenlicht.
Von süssem, frisch bereitetem Heu
Und warmen Tierleibern schwebt ein Duft,
Ein würziger, der mich schläfrig macht,
Durch die ruhende Sommerluft.
Die Köpfe tief in die Krippen versenkt,
Stehn verträglich in einer Reih
Tief im Stroh, und kauen behaglich,
Und mahlen bedächtig, die drei.
Freunde sind sie mir alle; der Braun
Mit dem wuchtigen Gang
Und dem edel gebogenen Nacken,
Und der Schimmel, der zierlich und schlank,
Mutwillig tänzelnd schreitet, indes der andre
sich plagt.
Im grünlichen Dämmer schimmert hell
Meines Lieblings goldfarbiges Fell.
Die Ohren nach vorne gestellt, wendet er mir
Den rassigen Kopf
Mit schöner Bewegung wiehernd entgegen.
Unter dem Schopf,
Der blauschwarz wie eines Zigeuners Gelock in
die Stirn hängt,
Schaun mich die kühnen, unschuldigen Augen
vertrauensvoll an.
Mein Kinderblick, der verwandte, senkt
Sich tief in die schwimmende Bläue, als schaute
er durch die Fenster der Seele
Bis auf den Grund des ehrlichen Herzens. Und
ruhig und frei
Gibt mir das dunkel bewimperte Auge den
Blick zurück.
Ich lege in zärtlicher Freundschaft den Arm
Um den schwer gehangenen Hals, und sein
Kopf
Ruht ein Weilchen liebkosend und warm
An der Wange mir. So stehn wir lange,
Geschöpf an Geschöpf, beglückt ihm Behagen
des Seins.
Es kau'n und mahlen behaglich die drei.
Und im Hof,
In der blauen zitternden Luft, schwirren dicht
Um die Linden die Bienen im Sommerlicht.
Auch Hunde sind BSE-gefährdet
(sda) Britischen Wissenschaftern liegen nach Zeitungsberichten seit sechs Jahren
Untersuchungsergebnisse vor, nach denen auch Hunde mit grosser Wahrscheinlichkeit durch
verseuchtes Futter BSE-gefährdet sind.
Nach Angaben der Tageszeitung "The Independent" wurden 1991
entsprechende Untersuchungen an mehr als 400 Jagdhunden vorgenommen. Die Ergebnisse seien
aber nie veröffentlicht worden.
> Infos über
vegetarische Ernährung von Hunden und Katzen
Bankrotterklärung der schweizerischen Demokratie?
Bundesrat missachtet Volksentscheid zur Alpen-Initiative
28. April 1997
An die Geschäftsprüfungskommission beider Räte, Bundeshaus, 3003 Bern
Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte,
1991 haben Sie unsere Eingabe betreffend Nichtvollzug des
Tierschutzgesetzes aufgenommen und später in Ihrem Geschäftsbericht ausführlich
behandelt. Geändert hat sich damit jedoch nichts. Die in Ihrem Bericht erhobene Kritik
wurde von Bundesrat Delamuraz und seinem Bundesamt für Veterinärwesen schlicht
ignoriert. Den von Ihnen damals - unserer Eingabe teilweise folgend - aufgestellten
Forderungen wurde bis heute nicht Rechnung getragen.
In der Schweiz ist es üblich geworden, Volksentscheide, die dem
herrschenden Regime nicht passen, einfach zu übergehen. Volksinitiativen werden unter
fadenscheinigsten Vorwänden als ungültig erklärt und klare Volksentscheide einfach
übergangen. Der Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes ist nur ein Beispiel aus der
jüngeren Geschichte der schweizerischen Undemokratie. Das neueste Beispiel ist die
Alpeninitiative, die vom Volk angenommen wurde, vom Bundesrat aber bis heute missachtet
wird.
Wir ersuchen Sie, gegen diese undemokratische Entwicklung ein Zeichen zu
setzen und den Bundesrat zur Respektierung der Alpeninitiative anzuhalten, welche vom Volk
im Februar 1994 angenommen wurde und die Verlegung des Transitverkehrs von der Strasse auf
die Bahn verlangt.
Der VgT hat damals die Alpeninitiative hauptsächlich deshalb
unterstützt, weil es offenbar nur mittels eines Lastwagen-Transitverbotes möglich ist,
die Beteiligung der Schweiz an den grauenhaften transkontinentalen Schlachttiertransporten
der EU zu unterbinden. Viele dieser Tiertransporter benutzen auf dem Rückweg von Süden
nach Norden die Abkürzung durch die Schweiz (Autobahn Chiasso-Basel), um schneller und
ökonomischer in Holland, Deutschland oder Polen wieder neue "lebende Ware" nach
Italien und Nordafrika zu laden. Wenn auch die Transporter grösstenteils nur leer durch
die Schweiz (zurück) fahren, so ist die Schweiz durch Zurverfügungstellung ihrer
alpenquerenden Autobahnen dennoch an diesem Massenverbrechen, das Seinesgleichen in der
jüngeren Geschichte nur gerade noch im Nazi-Holocaust findet, beteiligt.
Dass die Schweiz ihre Infrastruktur für dieses Verbrechen zur
Verfügung stellt, ist in der öffentlichkeit noch kaum bekannt und würde von einer
grossen Mehrheit der Bevölkerung sicher nicht akzeptiert. Aber eben: die Meinung des
Volkes, welches im Staatskundeunterricht noch immer als "Souverän" bezeichnet
wird, zählt heute offenbar nicht mehr viel. Wir nähern uns damit Zuständen, wie sie in
der DDR herrschten, die formell auch eine Demokratie war.
Das in der Schweiz herrschende Regime wendet Gesetze und
Volksbeschlüsse offenbar nur soweit an, als das seinen Interessen dient. Dagegen erwarten
gewisse Kreise, dass sich Tierschützer bei ihrer Arbeit stets peinlich an alle
staatlichen Vorschriften halten. Im Schutze seiner Immunität gegen Strafverfolgung
handelt der Bundesrat geltendem Recht zuwider! Das Sprichwort, die Kleinen hängt man, die
Grossen lässt man laufen, lautet in zeitgemässer Formulierung: Gesetze gelten in der
Schweiz nicht für die Regierung und die Fleisch- und Agromafia, aber für die
Tierschützer. Die Staatsverdrossenheit und zunehmende Stimmabstinenz ist die logische
Folge dieser Scheindemokratie. Wir ersuchen Sie deshalb auch im Interesse der gesamten
Staatsentwicklung dafür zu sorgen, dass sich der Bundesrat an geltende Gesetze und
Volksbeschlüsse hält und der Treueschwur der Bundesräte bei ihrer Wahl nicht total zur
leeren folkloristischen Darbietung verkommt:
"Ich schwöre vor Gott, dem Allmächtigen, die Verfassung und
die Gesetze des Bundes treu und wahr zu halten; ... die Freiheit und die Rechte des Volkes
und seiner Bürger zu schützen und überhaupt alle mir übertragenen Pflichten
gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken
Nachtrag:
Die Geschäftsprüfungskommission befasst sich nicht damit.
(sda) Das Vertrauen der Bevölkerung in den
Bundesrat und in die Behörden von Kantonen und Gemeinden hat einen neuen
Tiefpunkt erreicht. Nur 53 Prozent der Befragten haben Vertrauen in die Landesregierung.
Damit setzt sich der in den 90er Jahren begonnene Vertrauensverfall fort.
Filz aus Tierversuchs-Pharma und Gesundheitsbehörden
plant Schlag gegen die Homöopathie
von Erwin Kessler
Der Konsumboykott aus tierschützerischen Gründen ist bei Medikamenten
nicht so leicht wie zB bei Fleisch, das ja nicht lebenswichtig ist und nur dem
kulinarischen Genuss dient. Immerhin gibt es für die meisten alltäglichen Beschwerden
die Naturheilmittel und die homöopathischen Medikamente, die grundsätzlich
tierversuchsfrei sind. Weil diese in der Bevölkerung beliebten Mittel auch relativ
harmlos sind bezüglich Nebenwirkungen und Anwendungsfehlern, sind sie frei verkäuflich
und preisgünstig. Dass dies der Schulmedizin und der mit ihr verfilzten Pharma- und
Tierversuchsindustrie ein Dorn im Auge war, ist nicht überraschend. Mit Hilfe der von
ihnen kontrollierten Gesundheitsbehörden plant diese Industrie nun einen Schlag gegen die
Homöopathie mittels staatlichen Verboten und Einschränkunen. Das ist doppelt
problematisch: Einmal weil eine solche Manipulation der freien Marktwirtschaft mit Hilfe
des Staates immer schlecht ist und zweitens, weil damit die industriellen Tierquäler
einen ungerechtfertigten und unethischen Marktvorteil erlangen.
Für ihren Schlag gegen die Homöopathie benutz die Tierversuchs-Pharma
diesmal die IKS, die Inerkantonale Kontroll-Stelle, welche für die staatliche Zulassung
von Medikamenten zuständig ist. Geplant ist eine ärztliche Rezeptpflicht für bestimmte
homöopathische Heilmittel, denen bisher stets Wirkungslosigkeit nachgesagt wurde, weil
sie derart stark verdünnt (potenziert) sind, dass gar keine Moleküle der Wirksubstanz
enthalten sind. Diese "wirkungslosen" Wässerchen sollen nun plötzlich so
gefährlich sein, dass sie von Naturheilern und Drogerien nicht mehr verkauft werden
dürfen, sondern nur noch mit ärztlichem Rezept in Apotheken. Die Absicht ist klar: Damit
wird der Patient gezwungen, den Arzt - dh fast immer einen Schulmediziner - aufzusuchen,
der ihn dann schon davon überzeugen wird, dass er nicht solche Wässerchen braucht,
sondern das neueste Mittel der Pharmaindustrie, das sich zwar nicht wie homöopathische
Mittel in der Praxis am Menschen, dafür an Ratten und Mäusen "bewährt" hat.
Auszug aus einem Beitrag von Bruno Vonarburg im Natürlich Nr
4-1997:
Noch vor kurzer Zeit wurden die Homöopathen genötigt, den Beweis
zu erbringen, dass homöpathische Heilmittel wirksam sind. Heute aber hat sich die Lage
geändert: Dieselben behördlichen Instanzen, die noch vor Jahren die
Homöpathiepräparate als Placebo bezeichneten, verlangen nun, dass bestimmte
homöopathische Arzneien unter ärztliche Rezeptpflicht gestellt werden und zwar anhand
einer Revision der IKS-Richtlinien für homöopathische und antroposophische Medikamente.
Würde die geforderte Rezeptpflicht für Nosoden und weitere von der
IKS aufgeführten Homöopathika in Kraft treten, käme dies für geschulte Homöpathen
faktisch einem Berufsverbot gleich. Ausgebildete Homöopathen ohne medizinisches
Hochschuldiplom sind nämlich in der Schweiz nach Absolvierung einer
Heilpraktiker-(Homöopathie)Schule und bestandener kantonaler Prüfung nur in 7 Kantonen
anerkannt, während sie in 20 weiteren Kantonen weder erlaubt noch verboten sind. Die
Forderung der IKS würde zwangsweise zu einem Berufsverbot führen. Obschon die
Homöopathen ohne medizinisches Hochschuldiplom in den letzten Jahren ein beachtliches und
fundiertes Ausbildungsniveau erreicht haben und rund 70% der Therapeuten stellen, die in
der Schweiz Homöopathie praktizieren, wurden sie in der Vernehmlassung als beratende
Gesprächspartner ignoriert. Dies wird aus dem Verteilerschlüssel der Vernehmlassung
erkennbar. Auf der Liste sind über 20 schweizerische Verbände, unter anderem auch der
Bauernverband, hingegen kein einziger der in der Schweiz organisierten fünf
Homöopathie-Verbände...
Nosoden sind wegen ihrer Ursprungssubstanzen oft schwer
verständlich. Die Verwendung dieser Mittel in entmaterialisierter bzw potenzierter Form
ist jedoch für den Patienten völlig unschädlich, aber äusserst wichtig für die
homöopathische Praxis. Diese Arzneimittel werden in der Homöopathie nur in immateriellen
Dosen verabreicht, wobei der Einsatz mit keiner Giftigkeit noch Allergie verbunden ist.
Diesbezüglich kann die IKS auch keine aufgetretenen Schäden belegen. Wirksam ist allein
die aufgeschlüsselte Energetik der Ursprungssubstanz, die physikalisch nicht nachweisbar
ist. Folglich ergibt sich daraus auch keine Notwendigkeit, irgendwelche Horrorszenarien
über deren Giftigkeit oder Schädlichkeit heraufzubeschwören, geschweige denn eine
ärztliche Rezeptpflicht...
Laut Vernehmlassungsverfahren möchte die IKS mit den neuen
Richtlinien Europakompatibilität erlangen, sie berücksichtigt aber nicht, dass bei der
EU keine ärztliche Rezeptpflicht für Nosoden besteht.
In der in Basel erscheindenden Jüdischen Rundschau vom 13.3.97 wird die heutige Situation
so eingeschätzt, dass die Zeit reif sei, um das Schächtverbot aufzuheben,
«dass ein neuer Anlauf gegen das Schächtverbot erfolgreich sein müsste». Gewisse Juden
vertrauen offenbar darauf, in diesem Staat tun und lassen zu können, was sie wollen, da
jegliche Kritik an ihrem Verhalten sofort mit dem Geschrei "Antisemit!"
unterbunden werden könne. Leider trifft dies tatsächlich weitgehend zu. Mit der
Einführung des ARG kann für diesen Meinungsterror jetzt auch noch die Staatsmacht
eingespannt werden. Es werden Bücher beschlagnahmt und Tierschützer vor Gericht
gestellt, die nichts anderes gemacht haben, als eine verbotene Tierquälerei zu
kritisieren. Es heisst, man müsse aus der Geschichte lernen, damit sich der Holocaust
nicht wiederhole. Dazu sage ich: Erstens wiederholt sich der Holocaust bereits, hier und
jetzt an den Tieren, und zweitens müsste man aus der Geschichte auch lernen, wohin
Bücherverbrennungen und staatlicher Meinungsterror führen.
EU-Beitritt durch die Hintertür
von Erwin Kessler
Seit dem Volks-Nein zum EWR-Abkommen (= Fast-Beitritt zur EU), hat das herrschende
Regime in der Schweiz zwei langfristige Massnahmen eingeleitet:
1. Systematische Pro-EU-Indoktrination der Bevölkerung durch die regime-treuen
Medien (inkl Schweizer Fernsehen und Medien mit neutralem Anstrich wie zB der
Tages-Anzeiger).
2. Emsige Anpassung der Schweiz an die EU in tausend kleinen Schritten durch die
Bundesbürokratie.
Sollte die Pro-EU-Propagandawalze wegen Christoph Blochers dauernden Zwischenrufen
den gewünschten Effekt nicht ganz erreichen, kann derBundesrat vor der EU-Abstimmung dann
dank vorgezogener Anpassung an die EU verkünden, ein Beitritt zur EU werde praktisch
keine Anpassungen erfodern.
Mit oder ohne Beitritt wird im Namen der EU europaweit die Demokratie demontiert.
Wo immer das Volk anderer Meinung ist als das herrschende Regime, wird auf die EU
verwiesen. Beispiel: Das in Österreich in einem langwierigen nationalen Verfahren
errungene vorbildliche Tiertransportgesetz wurde mit dem EU-Beitritt kurzerhand
aufgehoben. Nun sagt die EU, wos lang geht, nicht mehr das oftmal störrische Volk,
das nicht immer widerstandslos Ja und Amen sagt zu den skrupellosen Absichten seiner
Minister.
In der EU selbst regieren die Minister bzw diese als Marionetten der in Europa nun
buchstäblich grenzenlos operierenden Wirtschafts-Mafia. Das vom Volk gewählte
Europa-Parlament hat nicht viel zu sagen, das Volk selbst schon gar nicht. Das erklärt,
warum das Unfassbare möglich ist, dass die grauenhaften EU-Tiertransporte seit Jahren
grosse Empörung in der Bevölkerung hervorrufen, ohne dass dieser Wahnsinn endlich
abgestellt würde. Im Gegenteil: Inzwischen hat die EU ihre Prämien für
Lebendvieh-Exporte in den nahen Osten noch erhöht. Diese sind höher als die Subventionen
für den Export von Kühlfleisch. Die deutschen Politiker, welche auch diesen zweiten
Holocaust wieder mitmachen und mit grossspurigen Reden begleiten, können ihre Hände
einmal mehr in Unschuld waschen: sie handeln wieder nur auf Befehl, pardon: gemäss
EU-Vorschriften.
Testen Sie Ihren Wortschatz: Was heisst EU?
1. Europäischer Unsinn?
2. Europäischer Wahnsinn?
3. Europäische Union?
Anwort: Alle drei Antworten sind richtig.
Gehört ein Pferdestall
in die Bauzone?
von Erwin Kessler
Das Bundesgericht hat einem Nicht-Landwirt den Bau eines Pferdestalles in der
Landwirtschaftszone mit der Begründung verweigert, Pferde bräuchten keinen Stall mit
freiem Auslauf; eine Stunde Auslauf pro Tag, die übrige Zeit angebunden, genüge. Die
Landwirtschaftszone sei für die landwirtschaftliche Produktion reserviert. Ansich ist
eine klare Trennung von Bau- und Landwirtschaftszone zu unterstützen. Was aber empörend
wirkt, ist der ungleiche Massstab, den das Bundesgericht immer wieder ansetzt: Landwirte
dürfen in der Landwirtschaftszone Ställe für Reitpferde bauen, andere Menschen nicht.
Andere Menschen müssen ihre Pferde Landwirten in Pension geben. So oder so, wer ihn auch
baut, dient der Reitstall nicht der landwirtschaftlichen Produktion.
Es kommt offensichtlich nicht darauf an, was gebaut wird, sondern wer baut. Das
ist eine verfassungswidrige Verletzung des Gleichheitsgebotes. Das überalterte
Bundesgericht schützt immer noch bäuerliche Privilegien aus der Zeit der Anbauschlacht,
welche in der heutigen Welt jeglicher vernünftigen Begründung mangeln.
Ein weiteres Beispiel: Landwirte dürfen in der Landwirtschaftszone Fabriken
(bodenunabhängige, nicht standortgebundene Masthallen, ohne Bezug zur
Landbewirtschaftung) bauen, andere Menschen nicht. Für "gewöhnliche" Menschen
scheitert schon ein kleines Gartenhäuschen an der Bundesgerichtspraxis zum
Raumplanungsgesetz, während überdimensionierter, landschaftlich rücksichtsloser und
landwirtschaftlich unnötiger Bauerei im billigen Landwirtschaftsland kein Riegel
geschoben wird, wenn es nur ein Bauer ist, der bauen will. Man könnte meinen, das Wort
"Bauer" komme von "bauen". Ich kenne zahlreiche
Landwirtschaftsbetriebe, die groszügig mitten in die schönste Landschaft hinaussiedeln
konnten und ihre Tiere lebenslänglich im Stall halten. Wozu müssen solche Landwirte ihre
Bauten in der Landschaft draussen, statt in der Gewerbezone stehen haben?
Schon wieder eine SDA-Falschmeldung
gegen den VgT
von Erwin Kessler
Die Stadtpolizei Schaffhausen hat dem VgT kürzlich die Bewilligung für einen
Tierschutzstand verweigert mit der Begründung, die am Stand jeweils verteilten VN
enthielten antisemitische Äusserungen (betreffend das Schächten). Der Stadtrat hiess mit
Entscheid vom 8. April 1997 die Beschwerde des VgT gegen diese Polizeiverfügung
vollumfänglich gut. In der Begründung heisst es: "Im Lichte der
Verhältnismässigkeit kann es deshalb nicht Sache der Bewilligungsbehörde sein, einzelne
Druckerzeugnisse einer in der Lehre und Rechtsprechung verpönten Vorzensur zu
unterwerfen. ... während die Ahndung allfälliger Verstösse den
Strafverfolgungsbehörden bzw dem Richter überlassen werden muss."
Die Schweizerische Depeschenagentur sda verdrehte diesen Entscheid kurzerhand ins
Gegenteil und verbreitete in unwahrer Weise, der Stadtrat habe "die Verteilung der
VgT-Nachrichten wegen eines möglichen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz
untersagt".
Seit Jahren agiert die sda - die den grossen konservativen Verlagen gehört und
faktisch das Agentur-Monopol besitzt - mit tendenziösen und falschen Meldungen gegen den
VgT. Unter anderem verbreitete sie eine Falschmeldung, in welcher dem VgT ein
Buttersäureanschlag der "Tierbefreiungsfront" gegen italienischen Salami und
Parmaschinken angelastet wurde. Obwohl die Unwahrheit dieser Meldung unbestritten war, hat
die sda eine Richtigstellung verweigert und damit die Standesregeln des Schweizerischen
Journalistenverbandes klar verletzt, welche die Richtigstellung von Falschmeldungen
vorschreiben.
Im vorliegenden Fall hat die sda völlig wahrheitswidrig eine Meldung verbreitet,
wonach der Schaffhauser Stadtrat die VgT-Nachrichten als antisemitisch beurteilt habe. In
Wahrheit enthält der Entscheid überhaupt keine Beurteilung der VgT-Nachrichten, weil
eine solche Vorzensur durch die Verwaltung eben gerade unzulässig sei. Anstatt diese
Falschmeldung richtig zu stellen, hat die sda in weiteren Meldungen da-rauf aufgebaut. Mit
ganzen Lügengebäuden versucht sie immer wieder, den VgT zu kompromittieren - gestärkt
durch das frühere Gerichtsurteil zugunsten der sda, die Unwahrheit stelle keine
Persönlichkeitsverletzung dar, da der VgT sowieso schon einen schlechten Ruf habe. (Der
Fall ist zur Zeit vor dem Europäischen Gerichtshof hängig; wir werden weiter darüber
berichten):
Interessant und typisch ist, welche Zeitungen diese Falschmeldung gross und
genüsslich verbreitet haben: Die Thurgauer Zeitung, deren Chefredaktor kürzlich im Radio
erklärt hat, der VgT sei kein Thema. Diese konservative Zeitung bringt - seit es den VgT
- gibt, praktisch nichts über den VgT, nur wenn es (vermeintlich) etwas Negatives gegen
den VgT zu berichten gibt. Die Schaffhauser Nachrichten, gleicher Fall wie Thurgauer
Zeitung. Die Ostschweiz, deren Druckerei den Druck der VgT-Nachrichten wegen angeblichen
antisemitischen Tendenzen boykottiert hat und nun glaubte, eine (angebliche) ähnliche
Beurteilung durch den Schaffhauser Stadtrat könne ihr, durch diese Zensur angeschlagenes
Image, verbessern. Im übrigen erschien diese Falschmeldung nur noch stark gekürzt in ein
paar unbedeutenden Lokalzeitungen.
Post: Rassistische Beförderungsvorschriften für
Tiere
von Erwin Kessler
Am 20.1.1995 testete der VgT die Annahme von Lebewesen an Postschaltern in Zürich
und Bern. Das Resultat erschreckte die Öffentlichkeit:
Bei der Aufgabe von Paketen, die unübersehbar lebende Tiere enthielten (grosse
Aufschrift "Lebende Tiere" sowie Luftlöcher) fragte keine Poststelle nach dem
Inhalt. Es interessierte niemanden, ob ein Hund oder eine Katze oder was auch immer da per
Päcklipost verschickt wurde und ob der Empfänger informiert und empfangsbereit sei.
Die österreichische und die deutsche PTT lehnen die Postbeförderung lebender
Tiere ab. Nur die Schweizer PTT bleiben stur. Ein mehrfacher Briefwechsel zwischen VgT und
Postdirektor Rey führte zu nichts als billigen Ausflüchten. Generaldirektor Rey beharrt
darauf, dass ihm die gesetzliche Grundlage fehle, um die Annahme lebender Tiere zu
verweigern. Rey ist uns auch die Antwort schuldig geblieben, warum er nichts unternimmt,
damit diese Gesetzeslücke eliminiert wird.
Kürzlich haben die PTT nun neue Vorschriften in Kraft gesetzt. Demnach dürfen
Hunde und Katzen nicht mehr mit der Päcklipost spediert werden, wohl aber Ratten, Mäuse,
Kaninchen, Hühner, Enten, Fische, Schildkröten etc. Für diese Regelung gibt es keine
objektive Rechtfertigung. Ratten zB sind hochintelligente, sensible Tiere, die in
Schachteln gesperrt und herumgeworfen, kaum weniger Angst und Schrecken erleiden, als
Hunde und Katzen. Die Unterscheidung basiert auf blossen Vorurteilen und einer subjektiven
Geringschätzung von Nagern und einem höheren gesellschaftlichen Ansehen der
Hätscheltiere Hund und Katze. Das ist rassendiskriminierend - allerdings ohne dass das
selbst diskriminierend abgefasste Antirassismusgesetz greifen würde. Dieses ist völlig
auf die Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit zugunsten jüdischer Interessen
ausgerichtet.
Verwirrung um Erwin Kessler und das Antirassismusgesetz
Ein in den Schaffhauser-Medien veröffentlichter Leserbrief von
VgT-Mitglied Dr Jakob Müller, Historiker, Beringen.
Da will also der Verein gegen Tierfabriken mit einem Stand auf dem Fronwaagplatz
in Schaffhausen über artgerechte Kaninchenhaltung aufklären. Die Stadtpolizei lehnt ab
und begründet dies mit dem laufenden Verfahren gegen Kessler wegen möglichen Verstosses
gegen das Antirassismusgesetz. Der Stadtrat hebt das Verbot zwar auf, aber mit der
Begründung, Kessler sei im erwähnten Verfahren noch nicht verurteilt. Also auch beim
Stadtrat die seltsame Logik: Wenn Kessler wegen Verstoss gegen das Antirassismusgesetz
verurteilt würde, dürfte der VgT nicht mehr auf einem öffentlichen Platz in der Stadt
Schaffhausen über problematische Kaninchenhaltung aufklären.
Diese Begründungen können nicht anders als äusserst seltsam bezeichnet werden.
Sie öffnen der Willkür Tür und Tor. Wenn Erwin Kessler tatsächlich gegen das
Antirassismusgesetz verstossen hat, soll er deswegen in gerechter Anwendung des geltenden
Gesetzes verurteilt werden. Mit Aufklärung über tierquälerische Kaninchenhaltung hat
dies aber nichts zu tun. Da es offen ist, ob die zur Verteilung vorgesehene Nummer der
,,VgT-Nachrichten" strafbare antirassistische Stellen enthält und zudem im
zutreffenden Falle niemand unmittelbar gefährdet würde, ist es rechtlich kaum haltbar,
die Standgenehmigung mit einem Verbot der Verteilung zu verknüpfen.
Wenn diese Art von Logik Schule macht, sind wir nicht mehr allzuweit von logischen
Verknüpfungen folgender Art entfernt: Weil Schaffhauser Stadträte bei einem vorgesehenen
gesellschaftlichen Anlass möglicherweise zuviel Munötler trinken und bei einer
eventuellen motorisierten Heimkehr allenfalls andere Verkehrsteilnehmer gefährden, muss
der Anlass vorsorglich richterlich verboten oder - schärfer - gleich ein Verfahren zur
Amtsenthebung und zum Entzug des passiven Wahlrechtes eingeleitet werden .
Schächtprozess:
Öffentliche Gerichtsverhandlung von historischer Bedeutung
am Freitag, den 4. Juli 1997, 9.00 Uhr, im Geschworenengerichtssaal des
Obergerichtes, Hirschengraben 13, Zürich.
Strafantrag 5 Monate Gefängnis gegen Erwin Kessler wegen angeblichem
Rassismus und «Gefährdung des Lebens»
Wir laden alle VgT-Sympathisanten mit Freunden und Bekannten ein,
dieser öffentlichen Gerichtsverhandlung beizuwohnen und Zeitzeuge zu werden, wie in
diesem Land Tierschützer, nicht die Tierquäler vor Gericht gestellt werden.
Motto:
Ist der Ruf erst ruiniert,
lebt man völlig ungeniert.
*
Testen Sie Ihren Wortschatz:
Was heisst ARG?
1. Anti-Rechtsstaat-Gesetz?
2. Anti- Rassismus-Gesetz?
3. Maulkorb-Gesetz?
Antwort: Alle drei Antworten sind richtig
Zum Gerichtsverfahren /Anklageschrift
von Erwin Kessler
«Gefährdung des Lebens»
(neben der Anklage wegen Rassismus wurde im gleichen
Verfahren auch die Klage eines Rindermästers verhandelt, welcher sich vor das wegfahrende
Auto von Erwin Kessler gestellt hatte)
Die Anklage wegen «Gefährdung des Lebens» ist derart lächerlich,
dass hier nur kurz darauf eingegangen wird: Rindermäster Waldvogel, Moosbrunnen, Lufingen
ZH, hält seine jungen Mastrinder dauernd an der Kette, ohne Auslauf. Das Veterinäramt
duldet das wie üblich in gesetzwidriger, amtsmisbräuchlicher Weise. Mit einem
Journalisten stattete ich diesem Betrieb im Januar 1995 einen Besuch ab. Wir trafen
Waldvogel auf dem Vorplatz. Es ergab sich eine hitzige Diskussion und er wies uns weg. Als
ich zum Wegfahren ins Auto einstieg, bespritzte mich Waldvogel vom Stall her mit einem
Wasserschlauch - bei Januarkälte von 10 Grad unter Null. Dann stellte er sich vor mein
Auto. Ich liess den Motor aufheulen und fuhr dicht an ihn heran. Nun bin ich wegen
«Gefährdung des Lebens» angeklagt.
«Rassismus»-Anklage
Die Anklageschrift zitiert
folgende Äusserungen aus meinen Publikationen über das Schächten, mit
denen ich mich des Rassismus schuldig gemacht haben soll. (Kommentare in Kursivschrift)
Die Zitate sind zum Teil schwer verständlich und wirken etwas chaotisch, weil sie völlig
aus dem Zusammenhang gerissen sind.
... keine Religion rechtfertigt Perversionen gegen andere
Lebewesen. Ich verstehe nicht, dass ein Volk, das selber so viel Leid erfahren hat,
anderen solches zufügt. Ich werde weiterhin Völker kritisieren, die religiöse
Tierquälerei begehen.
Deren Solidarität (der Juden) untereinander im Wahn, das
von Gott auserwählte Volk zu sein, kennt offenbar keine moralischen Grenzen und macht
auch nicht vor primitivster Tierquälerei Halt. Sogar vegetarische Juden sind nicht
ansprechbar und werden zu religiös hypnotisierten Marionetten, sobald etwas gegen das
Schächten gesagt wird.
Das Antirassismusgesetz ist ein Maulkorbgesetz für
Tierschützer.
Ein Massenverbrechen bleibt ein Verbrechen, auch wenn es
mit Ideologien gerechtfertigt wird. Die Nazis hatten ihre Ideologie, den Arierwahn.
Orthodoxe Juden und Moslems haben eine andere, ebenfalls bestialische Ideologie.
Rechtfertigt diese den Schächtholocaust?
Offener Brief an Roger Schawinski, Jude, Chef TeleZüri /
Radio24: In Ihren Doppelpunkt-Interviews bohren Sie sich in die innersten, persönlichen
Bereiche Ihrer Interview-Partner, in einer Mischung aus Journalismus und Psychoanalyse. So
weit so gut. Schlecht passt zu dieser Rolle ihre jüdisch-dogmatische Blindheit, wenn es
um das tierquälerische Schächten geht.
Es ist natürlich leichter, gegen angebliche rassistische
Verfolgung zu lamentieren, wenn das Thema Schächten aufgegriffen wird, als mit Argumenten
zu reagieren. Ich werfe den schächtenden Juden vor, aus dem Unrecht, das ihnen im
Nazi-Holocaust geschehen ist, das Recht abzuleiten, jetzt unkritisiert selbst
abscheuliche, ähnlich wie bei den Nazis systematisch von Führern organisierte, von
Akademikern (Ärzte, Juristen, Journalisten) mitgetragene und industriell durchgeführte,
Massenverbrechen zu begehen.
Aus einem Brief an die jüdische Bundesrätin Dreifuss,
Parteigenossin des Einzelrichters, der mich wegen Rassismus zu verurteilen hat:
Ein Massenverbrechen bleibt ein Verbrechen, auch wenn es
mit Ideologien gerechtfertigt wird. Die Nazis hatten ihre Ideologie, den Arier-Wann. Sind
Sie so tolerant, den Holocaust zu entschuldigen, weil die Nazis einer Ideologie folgten?
Warum entschuldigen Sie dann den Schächtholocaust an den Tieren mit einer jüdischen
Ideologie? Hat Sie Ihre jüdische Abstammung derart blind und unfähig zur Selbstkritik
gemacht?
Wenn Juden massenhaft Tiere durch Schächten umbringen,
dann sind Sie nicht besser als ihre früheren Nazi-Henker, dann zeigen sie den gleichen
Überlegenheitswahn gegenüber anderen Lebewesen und fühlen sich in gleich verwerflicher
Weise berechtigt, diese brutal umzubringen.
Die beiden jüdischen Medienunternehmen Schawinski und
Ringier manipulierten das Lengnauer Open-Air ,,Gegen Rassismus" vom 17.05.1995 zu
einer Propaganda-Veranstaltung für das Schächten. ...Während sich der jüdische
Nationalrat und Warenhausbesitzer Loeb in der Bundesversammlung für die Würde des Tieres
stark macht und diese in der Bundesverfassung verankert haben will, hat er als Festredner
an dieser manipulierten Veranstaltung zugunsten einer bestialischen Tierquälerei und
Entwürdigung der Tiere teilgenommen. ... In seinem Warenhaus in Bern wird Schächtfleisch
verkauft; darauf angesprochen hat sich Loeb nicht getraut, seine Einstellung zum
Schächten schriftlich bekannt zu geben. ... Quer liegt hier die (...) Extrawurst mit
Schächtfleisch und der Missbrauch einer solchen Veranstaltung für getarnte jüdische
Schächtpropaganda.
...Oder kann man sich vorstellen, wie in bürokratisch
organisierter Schichtarbeit Hundertausenden bei vollem Bewusstsein die Kehle
durchgeschnitten wird. Der durchschnittene Kehlkopf und das in die Luftröhre
einströmende Blut ermöglichen kein Schreien - lautlose Qualen, entsetzliche Todesangst.
Doch halt - dieses Massaker geht nicht auf das Konto von Nazischergen, sondern von Juden
und Moslems; und die Opfer sind Kälber, Rinder und Schafe, die ebenso leidensfähig sind
wie wir Menschen.
Wie hier in der Schweiz, haben sich die das Schächten
befürwortenden Juden, diesem Dialog auch in England nicht gestellt, sondern mit
emotionalen Anschuldigungen gegen die Tierschützer, aus dem Schächt- ein Judenproblem
gemacht.
... Wir haben deshalb den Ringier-Verlag um Offenlegung des
jüdischen Einflusses auf den Verlag ersucht. Die Antwort wurde uns verweigert. Jetzt
haben wir es trotzdem herausgefunden: Der Ringier-Verlag wird tatsächlich von einer
jüdischen Führung beherrscht.
Auch der jüdische Rechtsvertreter des Ringier-Verlages,
Dr. Mathias Schweibold aus dem Anwaltsbüro Nobel - der an einer öffentlichen
Gerichtsverhandlung die anwesenden VgT-Mitglieder als ,,braunes Pack" beschimpft hat
- hat sich auf Anfrage hin als Jude verheimlicht.
Die jüdische Bundesrätin Ruth Dreifuss zum grausamen
Schächten: Glaubensfreiheit.
Ich denke nicht daran, mit meiner scharfen Kritik an den
Juden und Moslems, welche das Schächten befürworten, aufzuhören, nur weil gewisse
jüdische Kreise deswegen ein grosses Antirassismusgeschrei verbreiten. Das wäre
Rassismus, wenn ich Tierquäler unterschiedlich, je nach ihrer Religionszugehörigkeit,
behandeln und Schächtjuden verschonen würde.
Sehr geehrte Frau Dreifuss,... im übrigen nehmen wir mit
Befremden zur Kenntnis, dass Sie schlimme Tierquälerei, die im Namen Ihres jüdischen
Glaubens begangen werden, gutheissen und dies als eine Frage der Glaubensfreiheit
bezeichnen. Wären Sie wohl auch so tolerant, wenn sich eines Tages Menschenfresser bei
uns niederlassen, deren Glaube vorschreibt, jede Woche das Herz einer Jüdin zu fressen?
Würden Sie dann dazu auch - mit Ihren eigenen Worten formuliert - sagen: "Das ist
für mich eine Frage der Glaubens- und Gesinnungsfreiheit. Wer sich davon distanziert,
masst sich Kritik an religiösen Werten an, die gewissen Menschen wichtig sind."
In seinem Buch «Die Antwort» (Aristoteles Verlag)
äussert sich der Jude Bruno Kohn aufhetzerisch, in einer gegen die Menschenwürde
verstossenden, herabsetzenden Weise gegen das Christentum und gegen das Schweizervolk.
Diese gedankenlose Entwertung des wirklichen Rassismus
zeigt deutlich, dass es den Drahtziehern und ihren Marionetten nicht um Rassismus geht,
sondern um politische Macht - um noch mehr jüdische Macht, als ob die Juden in der
Schweiz verfolgt, schwach und hilflos wären ohne solches Sonderrecht.
Das Ansehen der Juden wird durch diese Machenschaften
jedenfalls nicht verbessert, auch die Toleranzbereitschaft nicht. ... Noch heute haben
links- jüdische Journalisten nichts anderes im Sinn, als sich für diese Schlappe bei mir
zu rächen.
(Gemeint ist die nur ganz knappe Annahme des ARG in der
Volksabstimmung, obwohl sämtliche Parteien, Politker und Medien die Vorlage geschlossen
befürworteten und kritische Stimmen unterdrückten und als rassistisch beschimpften.)
Wann werde ich gekreuzigt? ... Die grossen Erfolge und in
letzter Zeit die Diskussion ums jüdische Schächten weckte den Widerstand mächtiger
Kreise. Die Ironie des Schicksals will es, dass ich nun ausgerechnet von gewissen
jüdischen Kreisen, die grosse Teile der Medien kontrollieren und auch sonst unsichtbar
Macht ausüben, "gekreuzigt" werde, weil ich ihnen -wie damals Jesus - ihre
moralischen Verirrungen vorhalte.
Was ist der Unterschied, wenn sich jemand herablassend
über Juden oder Tierschützer äussert? Im ersten Fall macht er sich strafbar, im zweiten
Fall nicht.
Das Antirassismusgesetz gibt den ohnehin schon
unverhältnismässig mächtigen und einflussreichen jüdischen Kreisen noch zusätzliche
Sonderrechte. Wir Tierschützer werden vom Staat verfolgt, wenn wir das bestialische
jüdische Schächten kritisieren.
Wenn Bundesrätin Dreifuss meint, solche Vorrechte würden antisemitische Gefühle
dämpfen und das Ansehen der Juden verbessern, dann irrt sie sich.
Warum befürworten die Grünen Deutschlands das jüdische
Schächten? Weil ihr Vorsitzender Jude ist? ...Wir haben von unseren deutschen
Tierschutzfreunden gehört, dass der grüne Fraktionsvorsitzende Joschka Fischer Jude ist
und sein Vater Schächter in Budapest gewesen sein soll. Auf Rückfrage hin wurde dies
weder bestätigt noch dementiert. Jüdische Interessenbindungen werden nach meiner
Erfahrung nie offengelegt.
Antitrassismus-Wahn der Weltwoche... Der Artikel ,,Die
jüdische Bundesrätin Ruth Dreifuss zum grausamen Schächten: Glaubensfreiheit"
trage antisemitische Züge. Dazu schrieb ich der Redaktion: Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie mir bitte sagen, auf welcher Seite der VgT-Nachrichten Nr. 2/1996, welche der
Weltwoche beilagen, der Artikel ,,Die jüdische Bundesrätin Ruth Dreifuss zum grausamen
Schächten: Glaubensfreiheit" stehen soll? ...Dürfen bestialische Verbrechen nicht
beim Namen genannt werden, wenn sie von Juden begangen werden?... Kann grässliche
Tierquälerei jemals eine Frage von ,,Toleranz" sein?
Verdienen mächtige und einflussreiche jüdische Kreise
tatsächlich Sonderrechte, wenn sie zu Tätern werden - nur weil sie früher einmal Opfer
waren?
Die offensichtliche Angst liberaler Juden, sich öffentlich
vom Schächten zu distanzieren, diese falsche Solidarität gegenüber einem Verbrechen an
Tieren, hat dazu geführt, dass aus dem Schächtproblem ein Judenproblem geworden ist, da
der Eindruck ensteht, alle Juden würden das von der Schweizerbevölkerung
grossmehrheitlich abgelehnte Schächten befürworten. Die Unterdrückung des Themas
Schächten mit Hetzkampagnen gegen Tierschützer und mit Gerichtsverfahren wegen
angeblichem Rassismus, fördert das Ansehen der Juden nicht. Das so erzwungene Schweigen
führt zur Faust im Sack und fördert antisemitische Strömungen. ... Wenn sich liberale
Juden endlich öffentlich von diesem überholten Ritual - distanzieren würden, wäre
damit verhindert, dass das Schächten mit dem Judentum an sich identifiziert würde. Wir
appellieren deshalb an alle Juden in der Schweiz, tierschützerisch mit uns zusammen zu
arbeiten. Mit Muslims ist eine solche Zusammenarbeit möglich. Mit Juden wirklich nicht?
...
(Zwischenbemerkung: Sogar dieser friedliche Appell an die liberalen
Juden zur Zusammenarbeit soll also rassistisch sein!)
Antirassismus-Kommission wütet wie ein
Inquisitionsgericht. Wegen der Ausländerpolitik ist der Bundesrat mehrheitlich
rassistisch - ausgenommen natürlich die jüdische Bundesrätin Dreifuss, welche das
grausame jüdische Schächten in Schutz nimmt und indirekt das in der Schweiz geltende
Schächtverbot für Säugetiere als antisemitisch verurteilt...
... Rassistisch ist sie (Bundesrätin Dreifuss) auch gegenüber Versuchstieren, deren
grässliche Qualen mit Nationalfonds-Geldern finanziert werden. Mit diesen wehrlosen,
unschuldigen Versuchstieren ist alles erlaubt, auch grausame Versuche der höchsten
offiziellen «Belastungsstufe», nur weil diese Lebewesen keine Juden, pardon keine
Menschen sind. Der Bruder von Frau Dreifuss ist übrigens Tierexperimentator! Das hat
offenbar auf Denken und Handeln dieser Bundesrätin einen ähnlich starken Einfluss wie
ihre jüdisch Abstammung.
Dr. Antoine Goetschel, Funktionär mehrerer
Tierschutzorganisationen, verharmloste als verdeckter Jude jahrelang das Schächten. ...Er
hat eine juristische Dissertation über Tierschutzrecht geschrieben... darin verharmlost
er in einer Art und Weise das Schächten (...) wie es nach unserer Erfahrung nur Juden
tun. ...auf eine erste Anfrage hin weigerte sich Goetschel zuzugeben, dass er Jude ist.
Erst als die Recherchen des VgT zu Beweisen geführt hatten, gab er es zu, wobei er
bemerkte, seit einiger Zeit nicht mehr Mitglied der Israelitischen Kultusgemeinde Zürich
(...) zu sein. Tatsache ist jedoch, dass er seine jüdische Schächtpropaganda als
orthodoxer Jude und Mitglied dieser Kultusgemeinde veröffentlicht hat... Wir halten es
für unverantwortbar, dass ein solcher Mensch, der seine persönlichen Interessenbindungen
über den Tierschutz stellt, wichtige Funktionen in Tierschutzorganisationen in
Personalunion auf sich vereint... Da wir nicht verhindern können, dass Goetschel
weiterhin im Tierschutz tätig ist, wollen wir zumindest seine jüdische Interessenbindung
bekannt machen, damit seine Ausführungen über das Schächten relativiert werden.
Dieses Verleugnen der Zugehörigkeit zum Judentum treffen
wir in unserem Kampf gegen das Schächten auf Schritt und Tritt, und dies zwingt uns immer
wieder zu langwierigen Recherchen, ... und siehe da: Nachforschungen ergaben, dass die
Frau des obersten Ringier-Bosses aktive Jüdin ist. Ellen Ringier gab dies auf eine
höfliche Anfrage hin allerdings nicht zu. Auch hier waren langwierige Recherchen nötig.
Unerkannt können jüdische Interessen eben einfacher verfolgt werden. So läuft es fast
immer ab, wenn wir wegen dem Thema Schächten plötzlich aus dem Hinterhalt beschossen
werden. Ausser dem jüdischen Fanatiker Sigmund Feigel, der die halbe Welt wegen
angeblichem Antisemitismus einklagt, bleibt es meistens lange undurchsichtig, welche
jüdischen Interessen im Spiel sind, ...
Die Juden hätten es selbst ganz einfach in der Hand zu
verhindern, dass die Diskussion um das Schächten antisemitische Gefühle weckt. Wenn sich
die liberalen von der bestialischen Schächt-Tradition der orthodoxen Juden distanzieren
würden, wäre damit klargestellt, dass es hier nicht um die Juden an sich, sondern ganz
einfach um Tierschutz geht. Alle unsere Anstrengungen seit zwei Jahren, jüdische
Mitbürger in der Schweiz für unseren Kampf gegen das Schächten und insbesondere gegen
das Essen von Schächtfleisch zu gewinnen, sind fehlgeschlagen.
Die unablässig und verdeckt inszenierte jüdische
Desinformation über das Schächten ... hat auch in der Schweiz beängstigende Wirkung
erzielt: Es ist bereits gelungen, das Schächtverbot aus der Verfassung heraus zu nehmen
und auf Gesetzesstufe herabzuziehen,...
...dass aus dem Schächtproblem ein Judenproblem geworden
ist, da der Eindruck entsteht, alle Juden würden das von der Schweizer Bevölkerung
grossmehrheitlich abgelehnte Schächten befürworten.
Die Unterdrückung des Themas Schächten mit Hetzkampagnen
gegen Tierschützer und mit Gerichtsverfahren wegen angeblichem Rassismus, fördert das
Ansehen der Juden nicht. Das so erzwungene Schweigen führt zur Faust im Sack und fördert
antisemitische Strömungen....
Immer wieder begleitet der VgT die öffentlichen Auftritte
von Bundesrätin Dreifuss mit Protesten gegen ihre jüdische Haltung zum Schächten....
Frau Dreifuss findet das Verbot des grausamen Schächtens (...) «intolerant»: Weil sie
Jüdin ist?
Warum wendet sich Animal Peace nicht gegen das (jüdische)
Schächten, d.h. das rituelle Schlachten ohne Betäubung? Weil die 1. Vorsitzende von
Animal Peace Deutschland, Silke Ruthenberg, Jüdin ist. Auf unser Schreiben antwortete sie
ausweichend. Gerade weil sie Jüdin und Tierschützerin ist, erwarten wir ein klares
Statement gegen das Schächten - wir warten bis heute vergebens.
Die Macht der Juden: Das grausame Schächten von Geflügel
bleibt erlaubt.
... Nun haben es jüdische Kreise mit sozialdemokratischer
Unterstützung innert weniger Tagen geschafft, dass dieses Schächtverbot gestrichen wird:
Gemäss einer von der SDA verbreiteten Meldung hat das Bundesamt für Veterinärwesen nach
Intervention jüdischer Kreise sofort erklärt, es werde dafür sorgen, dass das
Schächten von Geflügel weiterhin uneingeschrankt möglich bleibe, ... die Juden werden
damit bald erneut Grund haben zum Wehklagen, man werfe ihnen vor, sie seien selber schuld
für anitsemitische Tendenzen. Wer sich derart für primitivste Tierquälerei einsetzt,
der verdient nach meiner Überzeugung tatsächlich nichts anderes als tiefe Verachtung. Ob
diese Verachtung dann als Antisemitismus verschrien wird, interessiert mich mittlerweile
nicht mehr. Wenn der Begriff «Antisemitismus» heute nur noch bedeutet, ein grausames,
pervers-religöses jüdisches Ritual abzulehnen, dann ist Antisemitismus nichts Negatives
mehr, sondern eine gesunde Haltung der überwiegenden Mehrheit der nichtjüdischen
Bevölkerung.
Kein Sex-dafür Folteropfer-Leichenfrass. Jüdisch-orthodox
bedeutet: kein Kino, kein Sex vor der Ehe. Einziger Lebenszweck: Gott zu dienen.
Ich bin überzeugt: Würde eine nicht-jüdische
Glaubensgemeinschaft derart Jugendliche unter Zwang setzen ünd so perversen Ritualen wie
Schächten huldigen, wären die Medien voller kritischer Berichte über diese gefährliche
Sekte. Aber eben: Juden sind tabu, was immer sie auch tun. Keine andere
Interessengemeinschaft hat es in diesem Staat - wo laut Verfassung alle Schweizer vor dem
Gesetz gleich sind - geschafft, für sich ein Sonderrecht gesetzlich zu verankern, wie die
Juden mit dem Antirassismus-Gesetz.
Die Meinung links-jüdischer Fanatiker: Die meisten
Schweizer sind Antisemiten, weil sie das Schächten ablehnen.
...handelt es sich um Parteigutachten jüdischer
Schächtfanatiker, die im Gegensatz stehen zur Auffassung sämtlicher
Tierschutzorganisationen. Jedenfalls wissen wir jetzt endlich, was Antisemitismus genau
ist: das Ablehnen einer primitiven, fanatisch-religiösen Tierquälerei.
Der Rassismus-Vorwurf wird in der Anklageschrift wie folgt
begründet:
Durch diese Aussagen und Ausführungen vermittelt der
Angeklagte seiner Leserschaft den Eindruck, obwohl Menschen und Tiere gleich seien,
betreibe die jüdische Gemeinde aus Gründen des religiösen Fanatismus Tierquälereien,
was erlaube, diese Mitglieder mit den Vollstreckern des nationalsozialistischen
Völkermordes gleichzusetzen. Weiter vermittelt der Angeklagte den Eindruck, dass in
Medien oder Organisationen tätige Juden und Jüdinnen über einen derart grossen
wirtschaftlichen Einfluss verfügen, dass es nicht möglich ist gegen das Schächten
gerichtete Meinungen zu publizieren oder zu vertreten. Der Angeklagte verletzt somit durch
seine Schriften die Angehörigen der jüdischen Gemeinde in ihrer Menschenwürde und nimmt
zudem in Kauf, dass seine Leser und Leserinnen jüdische Gemeindeglieder ausgrenzen.
> Plädoyer von Erwin Kessler vor
Bezirksgericht.
Schächten fördert antisemtische Gefühle:
Geheuchelte jüdische Unschuld
von Erwin Kessler
In einem Interview in der Thurgauer Volkszeitung vom 14.2.97 mit dem
Titel «Jetzt geht es den Schweizern wie den Juden» behauptet der Ehrenpräsident der
Israelitischen Cultusgemeinde Zürich, Sigi Feigel, in der Schweiz gebe es einen
Antisemitismus, der die Juden für Dinge verantwortlich mache, für die sie nicht schuld
seien. Wörtlich: «Ist es nicht das, ist es das Schächten. Ist es nicht das
Schächten, ist es Israel. Immer werden wir nach dem Motto: Einer für alle,
verantwortlich gemach für das, wofür wir nicht verantwortlich sind...»
Sind also die schächtenden Juden nicht verantwortlich für das was
sie tun, nämlich bestialische Tierquälerei? Das ständige Wehklagen über angebliche
antisemtitische Vorurteile entpuppt sich hier als pure Heuchelei. Wer eine solche
Tierquälerei in Schutz nimmt oder durch Konsum von Schächtfleisch unterstützt - und
dazu gehört auch Feigel -, muss sich nicht wundern, wenn er sich unbeliebt macht und
verachtet wird. Die gesellschaftliche Ächtung jeder Tierquälerei, auch der jüdischen,
ist richtig und wichtig.
Was in der Diskussion um das Schächten und um das Nazigold so
unsympathisch ist und zu antisemitischen Reaktionen führt, ist diese arrogante Haltung:
Wir Juden können tun und lassen was wir wollen und niemand darf uns kritisieren.
Antirassismus-Maulkorbgesetz: Strafbefehl gegen Emil Rahm
(EK) Emil Rahm, der unerschrockene Kämpfer gegen das unselige
Antirassismusgesetz (das als Maulkorbgesetz auch gegen uns Tierschützer eingesetzt wird),
ist wegen angeblicher Rassendiskriminierung verurteilt worden, weil er das Buch
«Geheimgesellschaften und ihre Macht im 20. Jahrhundert» in seiner «Memopress
angepriesen und in einer Stückzahl von 50 Büchern zu Studienzwecken vermittelt hat.
Obwohl der Untersuchungsrichter in seiner Begründung festhält, dass das
Verschulden «nicht sehr schwer» wiege und sich das Buch nicht gegen eine bestimmte Rasse
oder Religion richte, wurde Emil Rahm zu 5000 Franken Busse und Tragung der
Verfahrenskosten in Höhe von 11 700 Fr verurteilt. Das Urteil stützt sich auf ein
Rechtsgutachen durch den Freiburger Assistenzprofessor Marcel A Niggli. Wer dessen Buch
«Rassendiskriminierung» kennt, wird nicht überrascht sein, dass er im Falle Rahm
Rassendiskriminierung bejahte. Das Gutachten dürfte nur dazu gedient haben, Emil Rahm mit
10 000 Franken Gutachterkosten zu belasten.-
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