Der VgT vor 5 Jahren:
Die skandalöse Schweinehaltung auf dem Stadtzürcher Gutsbetrieb Juchhof - gedeckt von einem Politfilz aus Veterinäramt, Agro-Mafia, Schweizer Tierschutz STS, Tages-Anzeiger, Stadtrat und Staatsanwaltschaft.
Von Erwin Kessler
Sehen Sie sich diese Aufnahmen aus einem "Agri-Natura/Gourmet-mit-Herz"-Betrieb an! Dieser Fall zeigt stellvertrend für Dutzende, mit welchen Methoden der Tierschutz hintertrieben und Tierschützer fertig gemacht werden, welche es wagen, Missstände aufzudecken.
Am 10. Juli 1992 gab Erwin Kessler, Präsident des VgT, in Zürich ein Pressekonferenz und zeigte Bilder der skandalösen Schweinehaltung auf dem Stadtzürcher Gutsbetrieb "Juchhof": Mutterschweine in Kastenständen, auf dem nackten Zementeboden liegend. Nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu für Mutterschweine, damit diese bei der Geburt ihren Nestbautrieb ausleben konnten, war vorhanden. Das Fleisch wurde unter dem Label "Agri-Natura/Gourmet-mit-Herz" vermarktet. Auf jeder Fleischpackung war aufgedruckt: "Schweizer Qualitätsfleisch aus tiergerechter Nutztierhaltung. Kontrolliert vom Schweizer Tierschutz STS."
Beim Aufdecken dieser Missstände hatten wir deshalb von Anfang an nicht nur den für diesen Gutsbetrieb zuständigen Stadtrat Nigg, sondern auch - wieder einmal - den "Schweizer Tierschutz STS" gegen uns.
Stadtrat Nigg gab kurz darauf, unterstützt von STS-Vertretern, eine Gegenpressekonferenz auf dem Juchhof. Nicht einmal an dieser Pressekonferenz war die gesetzlich - und erst Recht in den Label-Vorschriften - vorgeschriebene Einstreu vorhanden. Der Tages-Anzeiger-Fotograf fotografierte diese Missstände. Die entlarvenden Bilder wurden aber nicht veröffentlicht. Statt dessen brachte der Tages-Anzeiger am 21.7.1992 ein nichtssagende Bild der Ferkelkiste, worin es Stroh hatte, was von niemandem jemals bestritten worden war:
Die auf dem nackten Boden liegende Muttersau wurde nicht gezeigt. Dazu schrieb der Tages-Anzeiger: "Wie das Bild zeigt, fehlt das von Tierschützer Erwin Kessler bemängelte Stroh in den abgetrennten Aufwärmboxen nicht" - ein gezielter, bewusster Rückenschuss gegen den VgT, um sich bei den Machthabenden beliebt zu machen, ganz im Stil der Prawda in der früheren Sowjetunion. Tages-Anzeiger-Chefredaktor de Weck wies eine Beschwerde zurück und bezeichnete den fraglichen Bericht mit dem verleumderischen Bildtext als journalistisch einwandfrei.
Der damalige verantwortliche Betriebsleiter war Mitglied der "Nutztierkommission des STS" und per Du mit den Veterinärbeamten. Eine Strafanzeige wegen der fehlenden Beschäftigung (Auftreten von massivem Stangenbeissen - einer neurotischen Verhaltensstörung) und der fehlenden Einstreu in den Abferkelbuchten wurde abgewiesen, die Beweismittel (Zeugen und Fotos) nicht beachtet. Ein Veterinärpolizist besuchte eine wichtige Zeugin unangemeldet zu Hause und versuchte sie eine Stunde lang von ihrer Zeugenaussage abzubringen. (Die Veterinärpolizei, die zu den Missständen jahrelang geschwiegen hatte, war an der Niederschlagung des Verfahrens unmittelbar interessiert. Die Staatsanwaltschaft wies eine Beschwerde gegen die willkürliche Einstellung des Verfahrens ab. (Die Zürcher Staatsanwaltschaft entscheidet grundsätzlich immer gegen den VgT, egal um was es geht.)
Als Erwin Kessler vor dem ganzen Skandal den Juchhof erstmals besuchte, erhielt er von BetriebsleiterBrandenberger (Mitglied der STS-Nutztierkommission!) nach längerem Zögern schliesslich eine Bewilligung zum fotografieren. Als er dann durch sein Bürofenster beobachtete, dass Erwin Kessler auch im skandalösen Abferkelstall fotografierte - den Laien gar nicht als Stall erkennen -, kam er im Laufschritt angerannt und wollte den Fotoapparat gewaltsam behändigen, was Erwin Kessler jedoch abwehrte.
Hierauf veröffentlichte der Zürcher Bauernverband in mehreren Zeitungen folgenden Text:
"Warnung vor dem "schlagfertigen" Dr Erwin Kessler. Man glaubt es kaum, aber nicht nur Chaoten und Rowdies greifen zum Faustrecht, auch sogenannte Tierschützer scheuen sich nicht vor Mafiagehabe. Der auch schon in anderen Kantonen durch seine Untaten bekannte Exponent des Vereins gegen Tierfabriken hat wieder einmal zugeschlagen. Diesmal hatte er sich auf dem Juchhof, der allseits von der Bevölkerung der Grossstadt Zürich geliebte und fast täglich von Schulklassen besuchte Musterbetrieb, wie ein Dieb eingeschlichen. Als er vom Verwalter zur Rede gestellt wurde, hat er diesen mit einem Faustschlag ins Gesicht und mehreren Fusstritten attackiert. Dem überraschten Betriebsleiter blieb nichts anderes übrig, als die Polizei um Hilfe zu rufen. Das Schlimmste an diesem Dr Kessler ist, dass er behauptet, zu solchem Getue berechtigt zu sein und diese Machenschaften noch von einem Anwalt und mehreren Sympathisanten unterstützt werden. Um nicht noch mehr unliebsame Überraschungen zu erleben, hat sich der Zürcher Bauernverband entschlossen, diese Warnung an alle Tierhalter im Kanton Zürich und in den anliegenden Regionen herauszugeben. Dr M Hautle, Bauernsekretär."
Das Bezirksgericht Zürich liess eine Ehrverletzungsklage gegen diese massive Verleumdung verjähren, stellte das Verfahren im August 1996 ein und überband Erwin Kessler die Verfahrenskosten. Die gesamte Zürcher Presse schwieg auch dazu.
STS-Geschäftsführer HP Haering schrieb Brandenberger am 9.7.1992: "Also es ist ja schon der absolute Hammer, was sich der Knabe Kessler leistet. Hoffentlich werden die Gerichtsbehörden nun einmal eingreifen." Einem VgT-Mitglied schrieb er, Erwin Kessler habe den Juchhof-Betriebsleiter in der Nacht auf seinem eigenen Hof tätlich angegriffen. Dass es nicht Nacht sondern Nachmittag war, und dass der Juchhof-Betriebsleiter nicht tätlich angegriffen, sondern nur daran gehindert worden war, unrechtmässig einen Fotoapparat zu entwenden, verschwieg STS-Haering. Eine Klage auf Unterlassung solcher Verleumdungen gegen Haering wies der Präsident des Bezirksgerichtes Münchwilen, Alex Frei, unter Zitierung eines falschen, hier gar nicht anwendbaren Gesetzesartikels und mit der Begründung ab, Erwin Kessler drohe durch diese Verleumdung kein schwerer Nachteil. Erwin Kessler bezeichnete hierauf Gerichtspräsident Alex Frei öffentlich als "juristische Niete", was weitere Auseinandersetzungen zur Folge hatte, welche ebenso willkürlich gegen Erwin Kessler entschieden wurden.
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