| VN03-3 / November 2003 Weil er hartnäckig Missstände aufdeckt:
Im Staatsschutzbericht 2000 des Bundesamtes für Polizei wird VgT-Präsident Erwin Kessler im Kapitel “Terrorismus und gewalttätiger Extremismus” fast eine ganze Seite gewidmet - “zufällig” neben einer Abbildung mit Nazi-Propagandamaterial, das mit dem VgT nicht das Geringste zu tun hat:
In einer Beschwerde an das eidg Departemtent für Justiz verlangte Erwin Kessler eine Richtigstellung. Im Beschwerdeentscheid vom 6. Februar 2003 führt das EJPD aus:
Mit diesem Schönrednen des verlogenen Staatsschutzberichtes, der beim unbefangenen Leser einen völlig anderen Eindruck erweckt, wurde die Beschwerde abgewiesen. Ein Rechtsmittel dagegen bestand nicht. Gegen eine vom herrschenden Regime gewollte staatliche Rufmordkampagne gibt es keinen rechtlichen Schutz. Der Schutz gegen Verleumdungen und Ehrverletzungen ist kein garantiertes Menschenrecht, weshalb auch der Weg an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht möglich ist. Fazit: Erwin Kessler hat inkauf zu nehmen, dass zumindest der Schnellleser den Eindruck erhält, er werde staatlich-offiziell dem Terrorismus und dem gewalttätigen Rechtsextremismus zugerechnet. Auf dieser Lüge können dann andere frei und fröhlich aufbauen. So hat denn auch bereits der jüdische Interessen vertretende Arboner Rechtsanwalt Jürg Kugler, der immer wieder mit massiven Verleumdungen gegen Erwin Kessler auffährt, an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung in Anwesenheit der Pressse behauptet, in diesem Staatsschutzbericht werde Erwin Kessler vom Justiz- und Polizeidepartement der Neonaziszene zugerechnet. So wird Lüge auf Lüge gebaut. Weil Erwin Kesslers Kritik am Massenverbrechen an den Nutztiere auf sachlicher Ebene nichts entgegengesetzt werden kann, wird er persönlich angegriffen, und weil man auch auf persönlicher Ebene nichts gegen ihn findet, wird mit Verleumdungen gearbeitet, um seine Glaubwürdigkeit zu untergraben. Die Öffentlichkeit soll damit verunsichert werden, damit die vom VgT aufgedeckten verbreiteten Missstände in der Nutztierhaltung nicht geglaubet werden und die Konsumenten weiterhin schön brav Fleisch fressen. Der Staat verwendet politische Willkürjustiz - das altbewährte Mittel faschistischer Staaten -, um Erwin Kessler zu terrorisieren und zu zermürben und - falls er trotzdem nicht aufgibt - als unglaubwürdigen Psychopathen erscheinen zu lassen. Auf der anderen Seite sorgen die regimhörigen Medienmit systematischer Desinformation dafür, dass die Konsumenten glauben, Missstände seien die Ausnahme, es handle sich nur um ein paar schwarze Schafe unter den Tierhaltern. Täuschende Labels wie “Schweizer Fleisch”, “ökologisch”, “tiergerecht”, “aus der Region” etc helfen mit, die Konsumenten bei Fleischeslust zu halten. Viele Fleischfresser nehmen solche Verleumdungen und Desinformation noch so gerne auf, um ihr schlechtes Gewissen zu beruhigen lassen. Wegen der Schächtfrage sind auch jüdische Kreise bei diesen Verleumdungskampagnen an vorderster Front mit dabei, und deren politischer Einfluss hat sich in den letzten Jahren nicht nur im Tierschutz deutlich gezeigt. Mit dem Zauberwort “Antisemitismus” können sie sich fast alles leisten. Dies zeigt ein eues Gerichtsverfahren einmal mehr: Erwin Kesslers Zitate aus dem jüdischen Talmud sind nicht gefälscht! Im sogenannten Schächtprozess wegen angeblich antisemitischer Kritik am Schächten (www.vgt.ch/justizwillkuer/schaechtprozess.htm), behauptete der Vizepräsident der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich, Sigmund Feigel: “‘Im Wahn zu leben, dem von Gott auserwählten Volk anzugehören’ - das ist doch eindeutig antisemitisch, denn niemand denkt so etwas...”. Um diese scheinheilige Lüge zu widerlegen und um zu illustrieren, wohin es führte, wenn alles, was im Talmud gelehrt wird, toleriert würde, veröffentlichte Erwin Kessler die folgenden Textstellen aus dem Talmud: "Wer die Scharen der Nichtjuden sieht, spreche: Beschämt
ist Eure Mutter, zu Schande, die euch geboren hat." Der Jude Pascal Krauthammer behauptet in einer als
Dissertation getarnten Hetzschrift gegen die Schächtgegner, diese Zitat aus dem
Talmud seien schon lange als Fälschung entlarvt worden. Erwin Kessler verlangte
gerichtlich eine Richtigstellung und ein Verkaufsverbot für das Buch. Im
Gerichtsverfahren musste Krauthammer zugeben, dass die Zitate nicht gefälscht
sind. Durch seine ganze Schrift mit dem Titel “Das Schächtverbot in der Schweiz”
hindurch, in der viel behauptet und nichts bewiesen wird, behauptet Krauthammer
stereotyp, die schweizerischen Tierschutzorganisationen, welche das Schächten
seit über hundert Jahren als schreckliche Tierquälerei ablehnen, hätten in
Wirklichkeit schon immer antisemitische, nicht tierschützerische Motive gehabt
und Erwin Kessler sei deren Nachfolger: Das von der Thurgauer Agromafia beherrschte Bezirksgericht Münchwilen wies die Klage auf Richtigstellung ab mit der Begründung, diese Behauptung Krauthammers sei nicht ehrverletzend! Hätte Erwin Kessler solche abscheulichen Talmud-Texte gefälscht, wäre er zweifellos einmal mehr zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Aber ihm eine solche Fälschung in unwahrer Weise vorzuwerfen, soll nicht ehrverletzend sein! Dieser Unrechtsstaat treibt immer wieder neue Blüten, wenn es darum geht, Erwin Kessler um jeden Preis fertig zu machen. Eine Berufung gegen dieses Urteil des Bezirksgerichtes Münchwilen (verantwortliche Richter: Roman Bögli, Rechtsanwalt; Elsi Nater, Bäuerin; Rita Meili; Urs Obrecht; Margrit Walter) ist zur Zeit vor dem Thurgauer Obergericht hängig.
Das Thurgauer Obergericht hatte in einem vorgängigen Verfahren schon eine andere Verleumdung im Buch Krauthammers zu beurteilen und erliess folgendes Urteil: “Es wird festgestellt, dass die Behauptung, Erwin Kessler habe nachweislich Kontakte zur Neonazi-Szene unterhalten, unwahr ist.” Krauthammer legte beim Bundesgericht Berufung ein. Das Bundesgericht stellte dann ohne Beweisverfahren, allein gestützt auf unwahre Behauptungen Krauthammers, das Gegenteil fest: Krauthammer habe Erwin Kessler Kontakte zu Neonazis vorwerfen dürfen. Ein Kniefall vor den Juden; darin sind die Schweizer Behörden bekanntlich Weltmeister. In Wahrheit hatte Erwin Kessler, wie er wiederholt öffentlich klargestellt hat, niemals irgendwelche Sympathien gegenüber Neonazis und auch nie irgendwelche Kontakte zu diesen. In dem jeder Rechtstaatlichkeit spottenden Verfahren vor Bundesgericht konstruierten die Bundesrichter Bianchi, Raselli (SP), Nordmann (SP), Meyer (SVP) und Hohl folgende Begründung: Erwin Kessler habe mit dem Herausgeber der Zeitschrift Recht+Freiheit Kontakte gehabt; dieser sei ein Revisionist und Revisionisten seien nicht besser als Neonazis, also dürfe man sagen, Erwin Kessler habe mit der Neonaziszene Kontakte unterhalten. Die Wahrheit sieht anders aus: Vor Jahren hatte Erwin Kessler mit dem Herausgeber der Zeitschrift Recht +Freiheit, Ernst Indlekofer, einen kurzen Kontakt. Es ging um die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative - um absolut nichts anderes. Indlekofer wurde Jahre später verurteilt, weil offenbar ein Satz in seiner Zeitschrift als den Holocaust verharmlosend ausgelegt wurde. Was dieser Satz genau beinhaltet, wird geheim gehalten. Das Bundesgerichtsurteil wurde nicht veröffentlicht, obwohl es eines der ersten war zum damals neuen Antirassismusgesetz. Man kann sich in etwa vorstellen, mit welcher Willkür das Antirassismus-Maulkorbgesetz gegen diesen dem Establishment unbequemen Herausgeber von “Recht+Freiheit” angewendet wurde - wohl ähnlich wie gegen Erwin Kessler im Schächtprozess. Wegen dieser Verurteilung darf nun laut Bundesgericht Indlekofer als “Revisionist” bezeichnet werden (was er in Wirklichkeit gar nicht ist). Im nächsten Schritt behauptet das Bundesgericht, Revisionisten seien das Gleiche wie Holocaustleugner (was auch nicht stimmt; die wenigsten Revisionisten leugnen den Holocaust). Im dritten Schritt argumentiert das Bundesgericht, Holocaustleugner seien ebenso schlimm und also praktisch das Gleiche wie Neonazis. Eine von einem namhaften Meinungsforschungsinstitut durchgeführte Repräsentativumfrage ergab, dass die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung Revisionisten und Neonazis nicht als das Gleiche betrachtet. Tatsächlich sind das grundsätzlich verschiedene Gruppierungen: Revisionisten vertreten verbotene historische Ansichten über den Verlauf der Judenverfolgung - Neonazis dagegen sind gewalttätige Hitlerverehrer. (Mehr zu diesem mafiosen Bundesgerichtsurteil und zur erwähnten Meinungsforschung: www.vgt.ch\justizwillkuer\krauthammer.htm). Das Bezirksgericht Münchwilen beurteilte auch Krauthammers Verleumdung "... Tierschützer Erwin Kessler. Sein krasser Rassismus und Antisemitismus, ohne den die VgT-Nachrichten der Bedeutungslosigkeit anheimgefallen wären...." als nicht ehrverletzend. Fazit: Juden ist alles erlaubt, sie haben Sonderrechte, während Nichtjuden für berechtigte Kritik an jüdischem Verhalten (Schächt-Tierquälerei) sofort ins Gefängnis kommen. Auf ähnliche Weise haben Hitler und Stalin die Opposition mit dem Mittel der politschen Willkürjustiz zum Schweigen gebracht. Erwin Kessler wird seit dem ersten Tag seiner Tierschutzarbeit
verleumdet. Er erinnert sich: Es gibt heute noch viele Leute, die nicht glauben können, dass
ein Regierungsrat derart kaltblütig öffentlich lügen kann. Er kann! Und zwar
unter dem Schutze der regimehörigen Presse. Viele glauben solchen Verleumdungen
gerne: Wenn der VgT unglaubwürdig ist, braucht man dessen Enthüllungen von
Missständen nicht ernst zu nehmen und kann unbesorgt weiter Fleisch fressen. *
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