VN 02-3
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Die Schweinefabrik von
Durchlaucht Fürst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein |
Die folgenden, in den
VN1994-4 veröffentlichten Aufnahmen aus der
fürstlichen Schweinefabrik auf dem “Hof Liechtenstein” bei Wilfersdorf in
Österreich zeigen die vom VgT seit 1992 als tierquälerisch kritisierten
Zustände:

Oben: Die übliche Kastration
ohne Betäubung - hier in der fürstlichen Tierfabrik. Mit Stahlbügeln
festgeklemmt, Kopf nach unten, muss das Ferkel das Heruasschneiden der Hoden bei
vollem Bewusstsein über sich ergehen lassen.

Oben: Die riesige, fensterlose Schweinefabrik
Unten: Die unschuldigen Opfer dieses Tier-KZs
verbringen das ganze Leben in nur gerade körpergrossen Käfigen (in der
Fachsprache Kastenstand genannt) in fensterlosen Hallen.

Gebärende und säugende Mutterschweine:


Unten: Der Eber sieht
nie ein weibliches Schwein - und umgekehrt. Anstatt auf eine brünstige Sau, muss
der Eber diese Attrappe besteigen, wo er von einem Angestellten manuell abgesamt
wird. Mit dem so gewonnenen Sperma werden die weiblichen Sauen künstlich besamt
- soweit geht die Naturentfremdung und völlige Unterdrückung der angeborenen
Bedürfnisse der Tiere, allein um des Profites Willen, da ein Vermögen von drei
Milliarden Franken offenbar noch nicht genug ist:

Die jungen Schweine sind zwar nicht in Käfigen eingesperrt, aber in den
vollgestopften Buchten können sie sich ebenso kaum bewegen. Um dem unter solchen
tierquälerischen Verhältnissen gelegentlich ausbrechenden Schwanzbeissen
vorzubeugen, sind ihnen die Schwänze bis auf kurze Stummel abgeschnitten worden:

Aus der zynisch-verlogenen Werbung für Fleisch aus diesem Tier-KZ
Die Geschichte vom Landbaron
Seine Heimat
Er wurde zusammen mit 11 Ferkeln in einem Stall des Gutes Liechtenstein geboren.
Er hat genug Platz sich zu bewegen und seine Persönlichkeit auszuleben.
Seine Eltern
Die Mutter stammt aus eigener Zucht. Der Vater lebt auch im selben Stall, wurde
aber in einem Bauernhof geboren, wo vor allem Eber aufwachsen, die viel Fleisch
bringen.
Sein Leben
Er kennt keinen Stress und braucht daher auch keine lästigen
Beruhigungsspritzen. Sein Futter, das unter anderem aus Getreide, Erbsen, Raps
und Soja besteht, wird bei ihm zu Hause angebaut und enthält natürlich keine
Antibiotika.
In einem Raum in dieser Tierfabrik fanden wir dann diesen Berg leerer
Antibiotika-Flaschen:

Das fürstliche Schweine-KZ verletzt die europäische Tierschutz-Konvention
Am 10. August 1994 reichte der VgT dem Europarat in Strassburg folgende
Beschwerde ein:
Hiermit erheben wir namens des "VgT Verein gegen Tierfabriken Schweiz" und des
"VgT Verein gegen Tierfabriken Österreich" Beschwerde gegen die Republik
Österreich wegen fortgesetzter, vorsätzlicher Missachtung des Europäischen
Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen und
beantragen eine Rüge an die österreichische Regierung, verbunden mit der
Aufforderung, die europäischen Tierschutzbestimmungen gemäss dieser Konvention
einzuhalten.
Begründung: Das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren in
landwirtschaftlichen Tierhaltungen (im folgenden kurz "Konvention" genannt) ist
von allen westeuropäischen Ländern, einschliesslich Österreichs, ratifiziert
worden. Österreich verletzt diese Konvention durch: 1. konventionswidrige Auslegung des bestehenden nationalen Tierschutzrechtes und
2. Nichtumsetzung der Konvention in nationales Recht.
Gemäss Artikel 9 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in
landwirtschaftlichen Tierhaltungen (Konvention) legt ein Ständiger Ausschuss, in
dem alle Mitgliedländer vertreten sind, die ins Einzelne gehenden Bestimmungen
für die Anwendung der in der Konvention niedergelegten Grundsätze fest. Jedes
Mitgliedland ist gemäss Artikel 9 Absatz 2 verpflichtet, diese Empfehlungen
anzuwenden, sofern es nicht innert sechs Monaten nach deren Inkrafttreten eine
offizielle Erklärung abgibt, aus welchen Gründen die Anwendung nicht möglich
ist. Seitens Österreichs ist kein solcher Vorbehalt bekannt.
Im Folgenden wird anhand des Beispiels der Schweinefabrik “Hof Liechtensteine”
aufgezeigt, wie die österreichischen Behörden die Konvention missachten:
Für das Halten von Schweinen ist durch die Konvention folgendes festgelegt
(angenommen vom Ständigen Ausschuss am 21. November 1986) :
Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in
landwirtschaftlichen Tierhaltungen ... hat folgende Empfehlungen für das Halten
von Schweinen verabschiedet: ...
Artikel 6: ... Buchten, Einrichtungen und Vorrichtungen müssen so erstellt und
gewartet werden, dass die Gefahr für die Schweine, in ihrem Liegebereich mit
Urin oder Kot ... in Berührung zu kommen, soweit wie möglich ausgeschaltet
wird...
Artikel 8: ... wo immer dies möglich ist, sollten die Schweine Zugang zu
getrenntem Liege- und Kotbereich haben. Raummangel oder Überbesatz, der zu
Schwanzbeissen ... oder anderen Störungen führt, muss vermieden werden.
Artikel 9: Wo immer dies durchführbar ist, sollten alle Schweine Zugang zu Stroh
– auch nur in kleinen Mengen – oder zu anderen geeigneten Materialien wie Heu,
Maishäcksel, Gras, Torf, Erde oder Rinde haben ...
Die Ställe, in denen trockenstehende (tragende) Sauen gehalten werden, sollten
den Tieren den Zugang zu getrennten Liege- und Kotbereichen sowie soziale
Kontakte ermöglichen. Wo immer dies möglich ist, sollte angestrebt werden,
trockenstehende Sauen in Gruppen unterzubringen. Den in Gruppen gehaltenen
trockenstehenden Sauen sollten Fress-, Kot- und Liegebereiche zur Verfügung
stehen ... Es wird empfohlen, der trockenstehenden Sau Stroh oder anderes
geeignetes Material zur Benutzung zur Verfügung zu stellen ... Stroh oder
sonstige geeignete Materialien sollten den Sauen und Ferkeln zur Benutzung und
für ihren Komfort zur Verfügung stehen ... Die folgenden Eingriffe sollten – wo
möglich – vermieden werden: das Kastrieren männlicher Schweine ...
Alle diese Bestimmungen werden auf dem Hof Liechtenstein
Bernhardstal/Wilfersdorf in Niederösterreich, der sich im Besitz des
liechtensteinischen Fürsten Hans-Adam II. befindet, grob missachtet: Die Tiere
werden in einer Art und Weise gehalten, die für die Tiere naturwidrig, äusserst
unangenehm, qualvoll, schmerzhaft und gesundheitsschädlich ist. Der VgT Verein
gegen Tierfabriken Österreich hat deshalb wie folgt Anzeigen erstattet: Am 19.
Juni 1992 eine Strafanzeige wegen Verletzung von § 222 StGB, am 23. Juli 1992
eine analoge Anzeige wegen Verletzung von § 2 und 13 des Niederösterreichischen
Tierschutzgesetzes. In diesen Anzeigen wurden die folgenden
(konventionsverletzenden) Sachverhalte aufgeführt: a) gleichbleibende zu hohe
Temperatur von 28 Grad Celsius im Abferkelstall (bei 20 Grad und mehr haben
Schweine das Bedürfnis, sich abzukühlen, was sie hier nicht können ->
permanenter Hitzestress); b) Beton-Vollspaltenböden und gelochte Blechböden,
welche keine Trennung von Kot- und Liegeplatz ermöglichen; c) keine Einstreu;
alle Tiere – auch die frischgeborenen Ferkel – liegen auf dem harten Boden;
keine Möglichkeit, den angeborenen Nestbautrieb auszuleben; d) keinerlei
Beschäftigungsmöglichkeit; e) lebenslänglich keine Bewegungsmöglichkeit für die
Mutterschweine in den Kastenständen; extrem eingeschränkte Bewegungsmöglichkeit
auch bei den Mastschweinen (vollgestopfte enge Mastbuchten mit zwei Tieren pro
Quadratmeter); f) Dunkelhaltung; g) Unterdrückung des Sexualverhaltens durch
künstliches Absamen der Eber von Hand und künstliche Besamung der
Mutterschweine; h) Kastration sämtlicher männlicher Ferkel, ohne Narkose; i)
Abschneiden oder Abbrennen des Ringelschwanzes bei sämtlichen Ferkeln, ohne
Narkose.
Die Haltungsbedingungen widersprechen diametral den natürlichen Bedürfnissen von
Schweinen, und zwar in derart eklatantem Ausmass, dass die völlige Unterdrückung
der angeborenen Verhaltensweisen als Tierquälerei zu bezeichnen ist. Damit die
Tiere diese Qualen überhaupt überleben, werden sie teilweise mit Psychopharmaka
ruhiggestellt. Es handelt sich um eine unnötige Tierquälerei, da es
praxiserprobte Schweinestallungen gibt, die sowohl artgerecht wie auch
wirtschaftlich sind. Dies wird durch die in den Anzeigen aufgeführte
Fachliteratur belegt.
Die Anzeige wurden unter grober Missachtung der Konvention behandelt bzw. nicht
behandelt; die extrem tierquälerischen Zustände in der fürstlichen
Schweinefabrik wurden einfach deshalb als legal erklärt, weil sie europaweit
üblich seien. Die in der Strafanzeige vorgeschlagenen Gutachter wurden nicht
angehört; die zitierte Fachliteratur wurde nicht gewürdigt. Die
Staatsanwaltschaft Korneuburg wies die Strafanzeige mit der folgenden
willkürlichen und sachlich völlig unhaltbaren Begründung ab:
”... hat das
Verfahren ergeben, dass bei der gegebenen Form der Tierhaltung den Tieren
körperliche Qualen überhaupt nicht zugefügt werden und ihr Wohlbefinden nur so
weit eingeschränkt wird, als dies für die in ganz Europa anerkannte Tierhaltung
unbedingt erforderlich ist, sodass der Tatbestand des §222 StGB nicht erfüllt
ist.”
An dieser Begründung ist kein Wort wahr: Die oben dargelegten Sachverhalte
verursachen sehr wohl körperliche Qualen, wie sogar ein Laie erkennen kann. Auch
die in solchen Haltungssystemen häufig auftretende und auch im Hof Liechtenstein
fotografierte Verhaltensstörung des "Kannibalismus", wobei Schwänze und Ohren
der Artgenossen angefressen werden, führt zweifellos zu körperlichen Schmerzen.
Ferner treten als Folge des starken seelischen Leidens oft auch Magengeschwüre
und andere mit Schmerzen verbundene körperliche Krankheiten auf. Diese Form der
Tierhaltung ist nicht in ganz Europa "anerkannt". Im Gegenteil ist sie wie
dargelegt durch die Europäische Tierschutz-Konvention verpönt. Das Wohlbefinden
ist nicht nur "soweit nötig" eingeschränkt, denn für eine derart tierquälerische
Haltungsform fehlt jede glaubwürdige Begründung. Es gibt in der Praxis
Haltungsformen, die wirtschaftlich und tiergerecht sind. Es handelt sich
vornehmlich um einfache, eigenbaufreundliche Holzbauten, sogenannte Kaltställe,
in denen Aussentemperatur herrscht. Im Winter schaffen sich die Schweine ihr
Mikroklima durch den Bau von Schlafnestern aus Stroh. Schweine ertragen, wenn
sie es gewohnt sind, Temperaturen weit unter Null sehr gut, weit besser als die
viel zu hohen Temperaturen im Schweine-KZ des Hofes Liechtenstein.
Tierfreundliche Kaltställe erfordern nur geringe Bauinvestitionen und gelten
deshalb als die künftige bäuerliche Antwort auf die EU-Herausforderung.
Mit Schreiben vom 18. November 1992 haben wir uns beim Bundesminister für Justiz
gegen die Abweisung der Strafanzeige beschwert. Die nichtssagende bürokratische
Antwort wird als Beilage zu den Akten gegeben. Rechtliche und demokratische
Möglichkeiten stehen uns und anderen Tierschutzorganisationen nicht zur
Verfügung.
Angesichts dieser offenen, groben Missachtung der von Österreich ratifizierten
Europäischen Konvention ist eine Veurteilung durch den Europarat angezeigt....
Der Europarat beantwortete diese Beschwerde mit einer kurzen, formalen
Blabla-Phrase und ging sachlich nicht auf die Beschwerde ein. Damit ist
wenigstens klargestellt, dass die Tierschutzkonvention des Europarates nichts
anderes ist, als ein wertloser Fetzen Papier und die Verantwortung voll bei den
Konsumenten liegt: Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren
zuliebe!
Der Fürst rechtfertigt die grausame Tierhaltung mit Wirtschaftlichkeit
von Erwin
Kessler, Präsident VgT Schweiz
Am 30. August 1993 fand ein Gespräch einer Delegation des Vereins gegen
Tierfabriken (VgT) mit Durchlaucht Fürst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein
statt. Thema war dessen Schweinefabrik in Niederösterreich, wo rund 10 000 Tiere
unter grässlichen Umständen in fensterlosen Fabrikhallen dahinvegetieren. Der
VgT war vertreten durch Tierarzt Dr Franz-Joseph Plank, Geschäftsführer VgT
Oesterreich, sowie Hans Palmers, Präsident VgT Österreich und Vizepräsident VgT
Schweiz. Hans Palmers versuchte gleich zu Beginn, das Herz des Fürsten zu
erreichen und erzählte von der Sensibilität der Schweine und deren Ähnlichkeit
mit dem Menschen in vielen Bereichen. Der Fürst jedoch, welcher neben einem
Vermögen von rund drei Milliarden Franken, in Niederösterreich 3 000 Hektar
Ackerfläche und in ganz Österreich rund 13 300 Hektaren Wald besitzt, betrachtet
die Schweine vorwiegend aus wirtschaftlicher Sicht. Immerhin gab er offen zu,
dass "diese Art Intensivhaltung nicht artgerecht ist - keine Frage". Eine
artgerechte Schweinehaltung sei aber nicht wirtschaftlich. Er lehnt nicht nur
die Freilandhaltung, sondern auch die artgerechten Stallsysteme, die in neuerer
Zeit in der Schweiz immer mehr aufkommen, für seinen Betrieb als wirtschaftlich
nicht tragbar ab. Insgesamt hörte sich der Fürst alle Argumente zugunsten der
leidenden Tiere immerzu höflich lächelnd an, liess aber keinerlei Anzeichen
erkennen, seinen Betrieb in naher oder ferner Zukunft tierfreundlich gestalten
zu wollen. Er blieb auch in einem nachfolgenden Briefwechsel bei dieser allein
am Geld orientierten Haltung. Am 11. Januar 1994 antwortete ich ihm wie folgt:
Durchlaucht!
Besten Dank für Ihr Schreiben vom 28. Dezember. Es freut mich, dass überhaupt
ein Gespräch stattfinden konnte. Aber leider konnte Hans Palmers auf seine sehr
diplomatische und freundliche Art nichts erreichen. Was bleibt uns weiter, als
mit spektakulären öffentlichen Aktionen auf die in Ihrem Namen leidenden Tiere
aufmerksam zu machen? Unsere Forderung ist und bleibt die Erfüllung der
grundlegendsten angeborenen Bedürfnisse der Tiere, die sich in Ihrer Obhut
befinden. Was das bedeutet, ist wissenschaftlich ausreichend erforscht:
Gruppenhaltung (keine Einzelhaltung in Kastenständen oder Anbindung) zur
Auslebung des Sozial- und Bewegungsbedürfnisses, Beschäftigungsmöglichkeit
(Stroh), Tageslicht, Trennung von Kot- und Liegeplatz. Es ist einfach nicht
richtig, wenn Sie behaupten, dass dies auf wirtschaftliche Weise nicht erfüllt
werden könne. Wir können Ihnen jederzeit international bekannte und anerkannte
Experten nennen, die das bestätigen. Auch können wir Ihnen jederzeit
tierfreundliche Schweineställe, die sich privatwirtschaftlich bewähren, zeigen -
von einfachen privaten Bauern (nicht Milliardären) ohne Subventionen, unter
freien wirtschaftlichen Konkurrenzbedingungen erstellt und betrieben. Ihre
Schweinefabrik in Niederösterreich würde dem liechtensteinischen
Tierschutzgesetz nicht genügen. Sie nützen also schamlos Gesetzeslücken aus, um
auf Kosten Tausender empfindsamer Lebewesen Ihren ungeheuren Reichtum weiter zu
vermehren. Sie können ja wohl nicht im Ernst behaupten, die genau gleiche
Misshandlung der Tiere sei nur deshalb keine Tierquälerei, weil Ihr Betrieb in
einem Land steht, das noch kein brauchbares Tierschutzgesetz hat. Das Leiden der
Tiere hängt nicht von der geografischen Lage ab und auch nicht davon, was in
irgendeinem Gesetzesbuch steht. Die Verhaltensbiologen sind sich international
einig, dass die von Ihnen praktizierte Schweineintensivhaltung für die Tiere zu
starken neurotischen Verhaltensstörungen und schwerem seelischem Leiden führt.
Es ist einzig die Frage, ob Sie diese Tatsachen zur Kenntnis nehmen oder aus
Profitdenken verdrängen wollen. Wenn sich eine Umstellung Ihres Betriebes auf
eine verantwortbar artgerechte Tierhaltung wirtschaftlich nicht machen lässt,
dann wäre der Betrieb stillzulegen. Auf keinen Fall ist es verständlich, dass
ein Mensch von Ihrem Stand und Rang aus finanziellen Überlegungen Grausamkeit
gegenüber Tieren ausübt oder unterstützt. Es gibt hierfür nicht die geringste
Notwendigkeit, da niemand gezwungen ist, sich von Fleisch zu ernähren.
Ihrem Schreiben entnehme ich, dass Sie offenbar nicht nachempfinden können, dass
sich ein Mensch mit grossem Einsatz und unter Verzicht auf viel Bequemlichkeit
und ein hohes Einkommen für Tierschutz engagiert, schlicht und einfach nur aus
Verantwortung gegenüber den wehrlosen, gequälten Tieren. Es würde sich
vielleicht für Ihre menschliche - nicht nur finanzielle - Entwicklung lohnen,
wenn Sie einmal ruhig und gründlich darüber nachdächten, warum das für Sie nicht
nachvollziehbar ist. Ihr Wunsch, ich solle mich lieber für eine Verbesserung der
Tierschutzvorschriften in Österreich einsetzen, anstatt Sie in Liechtenstein
anzugreifen, ist aus Ihrer egoistischen Sicht begreiflich. Ich halte Sie aber
für intelligent genug, selbst zu erkennen, warum dieser Wunsch mir nur ein müdes
Lächeln entlocken kann. Es dürfte Ihnen übrigens bekannt sein, dass sich der VgT
Österreich tatsächlich auch stark für ein bundeseinheitliches österreichisches
Tierschutzgesetz einsetzt und sich nicht nur mit Ihnen beschäftigt. Für mich
bleibt nach Durchsicht Ihres Briefes einmal mehr die Frage: mit welcher
seelischen Kälte gegenüber Lebewesen wollen Sie eigentlich Ihr Riesenvermögen
noch weiter vergrössern? Haben Sie auch schon darüber nachgedacht, was Ihnen auf
dem Totenbett mehr Wert sein wird: ein um einige Millionen grösseres Vermögen
oder eine gute Tat zugunsten Tausender von schrecklich vor-sich-hinleidender
Tiere, die Ihnen wehrlos ausgeliefert sind?
Mit freundlichen Grüssen, Dr Erwin Kessler, Präsident VgT Schweiz und
Vizepräsident VgT Österreich
Auf dieses Schreiben antwortete der Fürst mit einem zweiseitigen Brief, worin er
jedoch nur seine bekannten Ansichten über Wirtschaftlichkeit wiederholte. Wir
reagierten nicht mehr darauf und brachen die Korrespondenz als reine
Zeitverschwendung ab und begannen mit Kampfaktionen.
Kundgebungen gegen das fürstliche Tier-KZ
Postzensur
Ende 1992 wollte der VgT ein Flugblatt mit Abbildungen aus der Tierfabrik von
Fürst Hans Adam in alle Haushaltungen im Fürstentum verteilen lassen. Die Post
weigerte sich, die Sendung anzunehmen, die fürstliche Regierung habe ihr dies
verboten.
Standaktion mit lebenden Schweinchen

Am 12. Juni 1993 fuhr der VgT mit seinem Info-Wagen mit zwei lebenden
Schweinchen nach Vaduz - ohne Bewilligung.
Der Bürgermeister von Vaduz, Arthur Konrad, hatte dem VgT nur eine
Standbewilligung geben wollen unter der Voraussetzung, dass der VgT mit dem
Liechtensteinischen Tierschutzverein zusammenarbeite. Ein durchsichtiger
Schachzug: Eine Zusammenarbeit mit diesem (damals) konservativen, fürstentreuen
Tierschutzverein würde die Aktivität des VgT im Fürstentum praktisch verhindern,
dachte der Bürgermeister. Diesem Ansinnen machte VgT-Präsident Erwin Kessler
einen Strich durch die Rechnung. Er kündigte dem Bürgermeister eine Klage wegen
Amtsmissbrauch an, da diese unakzeptable Auflage für eine Standbewilligung ohne
gesetzliche Grundlage und ohne sachliche Notwendigkeit gemacht wurde. Dies war
wohl der Grund, warum dann der VgT während der Standaktion von der Polizei in
Ruhe gelassen wurde. Den Passanten, darunter viele Touristen aus aller Welt,
wurden Flugblätter verteilt, in denen die fürstliche Schweinefabrik auf Deutsch,
Englisch, Französisch und Japanisch kritisiert wurde.

Zensurierter
Diavortrag über die Schweinefabrik des Fürsten
Anschliessend an die Standaktion in Vaduz hielt der Geschäfsführer des VgT
Österreich, Tierarzt Dr Franz-Joseph Plank, einen Diavortrag über die
Schweinefabrik des Fürsten. Zu diesem Zweck war im Hotel-Restaurant “Deutscher
Rhein” in Bendern ein Saal reserviert worden. Das Restaurant sperrte dann dem
VgT diesen reservierten Saal kurzfristig, aus Angst vor dem mächtigen Fürsten.
Der Vortrag wurde hierauf in den Saal des nahegelegenen Bahnhofbuffets Buchs
verlegt. Die Ankündigung dieses Vortrages wurde von den Liechtensteinischen
Behörden mit illegalen Mitteln unterdrückt: Die Austragung von Flugblättern mit
der Einladung zum Vortrag wurde den PTT von der fürstlichen Regierung in einer
Blitz-Verfügung verboten, und gegen VgT-Aktivisten, welche die Flugblätter
selbst in Briefkästen verteilten, schritt die Polizei ein. Der VgT reichte
deshalb gegen die Landespolizei Strafklage wegen Amtsmissbrauch ein. Am 3.12.93
lehnte die Fürstliche Staatsanwaltschaft diese Klage ohne Begründung ab, worauf
der VgT den Fall an das Fürstlich Liechtensteinische Obergericht weiterzog.
Dieses beschloss am 20. Januar 94, der Klage “aus formellen Gründen” keine Folge
zu geben: der VgT sei von dieser Amtshandlung gegen seine Mitglieder nicht
selbst berührt und deshalb nicht klageberechtigt. Es sei "daher nicht zu prüfen,
ob die in der Anzeige behauptete Verfügung der Landespolizei rechtlich zulässig
war oder nicht". Wenn eine Aktion des VgT von der Polizei verhindert wird, ist
der VgT nach Ansicht des liechtensteinischen Obergerichtes davon "nicht
berührt"! Politische Justizwillkür zugunsten des mächtigen Fürsten, besser
verständlich, wenn man weiss, dass der Fürst das Recht hat, ihm nicht genehme
Richter abzusetzen. Kritik am Fürsten ist in diesem sonderbaren Kleinstaat nicht
erlaubt, auch wenn keine Ehrverletzung oder andere Unrechtmässigkeiten
vorliegen. Durchlaucht ist offenbar über jede Kritik erhaben, nur nicht über
schwerste und primitivste Vergewaltigung von Tieren aus reiner Habgier. Beide
Liechtensteiner Tageszeitungen verweigerten die Annahme von Inseraten, in denen
der Diavortrag angekündigt wurde, "weil das der Zeitung schaden könnte". Dafür
brachte die (damalige) “Liechtensteinische Zeitung” einen Beitrag des
Landestierarztes und ehemaligen Präsidenten des liechtensteinischen
Tierschutzvereins, Dr med vet Erich Goop, worin dieser sich in den höchsten
Tönen zu Gunsten des Fürsten einsetzte, die Aktionen des VgT verurteilte und
VgT-Präsident Erwin Kessler mit Beschimpfungen überhäufte
Plakat-Aktion und
Verhaftung
Als Reaktion auf die Uneinsichtigkeit des Fürsten und auf die
Post- und Pressezensur beklebte eine Gruppe Aktivisten in einer Nachtaktion das
ganze Fürstentum mit Plakaten, auf denen die fürstliche Schweinerei abgebildet
war:

Ein paar der Aktivisten wurden von der Polizei gefasst, in Handschellen
abgeführt und in kleine, muffige Zellen gesperrt. Das Aufsuchen der Toilette
wurde nicht erlaubt; stattdessen wurde ein Plastiksack in die Zelle gereicht.
Gegenüber der Presse bestritt dann der fürstliche Polizeikommandant diese
Verhaftung und behauptete, es sei lediglich eine Feststellung der Personalien
durchgeführt worden.
VgT-Flugwaffe
im Einsatz: Luftangriff auf Schloss Vaduz
Da die liechtensteinischen Behörden den VgT wiederholt daran
gehindert hatten, Flugblätter in Briefkästen zu verteilen, setzte der VgT am 14.
Februar 1994 erstmals seine Flugwaffe ein, scharf beobachtet von der Presse. Mit
einem (Modell-)”Kampfhelikopter” wurden rund 1000 Flugblätter auf das Schloss
Vaduz, Sitz des durchlauchten Tierquälers, abgworfen:


Demonstration vor dem Schloss:
“Fürst, erbarme dich deiner Schweine!”

Am 3. Mai 1994 organisierte der VgT eine friedliche Demonstration. Der Umzug
bewegte sich mit Spruchbändern und Tafeln mit der Aufschrift “Fürst, erbarme
dich deiner Schweine” von Vaduz zum Schloss hinauf. Die Demonstration verlief
ohne Zwischenfälle.

Vgt-Präsident Dr Erwin
Kessler und Vizepräsident Hans Vanja Palmers erklären einem Vaduzer Polizisten
höflich aber bestimmt, dass die unbewilligte Demonstration nicht abgebrochen
werde:

Aus dem Liechtensteiner Volksblatt vom 12.1.95:
"Militantes aus Liechtenstein"
von
Jürgen Thöny, Schaan
Als Referent bei Wirtekursen zum Thema «Ökologie im Gastgewerbe» zeige ich
jeweils einige Dias über artgerechte und katastrophale Tierhaltung, Dias vom
Verein gegen Tierfabriken. Jedesmal werde ich mit Fragen zur «fürstlichen»
Sckweinezucht bombardiert. Als treuer Liechtensteiner müsste ich folgende
Antwort geben: «In der Zeitung des Volkes und in der des Vaterlandes konnte ich
mich ausführlich informieren. Der militante Kessler ist durch diverse
staatsfeindliche Operationen aufgefallen. Der Staatsschutz befasst sich bereits
mit dieser Angelegenheit. Was die Tiere betrifft, kann ich Ihnen versichern,
dass diese ökonomisch optimiert gehalten werden, so dass sich kein
Fleischverlust durch unnötiges Bewegen ergibt.» Momoll! Was erzählt denn der für
einen Schmarren!
Nach dem peinlichen Fall «Michael Heinzel» nun der Fall «Kessler». Stern TV,
Radio DRS, Beobachter und sonstige Blätter berichten über die katastrophale
Tierhaltung in den Ställen der Fürst-von-Liechtenstein-Stiftung. Monate später
lesen wir in den Liechtensteiner Zeitungen über einen anscheinend krankhaften
«Erwin Kessler», der sich u.a. der Sachbeschädigung wegen des Anbringens von
Plakaten an Bushaltestellen strafbar gemacht habe. Er hat sich erlaubt,
Flugblätter (ohne amtliches Kundmachen) zu verbreiten, und dies noch an Orten,
wo sich Menschen aufhalten. Selbstverständlich werden die Anschuldigungen von
Kessler wie bereits der legendäre Eiterbeulen-Satz von Heinzel, mehrmals mit
Freuden abgedruckt. In Anführungszeichen versteht sich. Weshalb gibt es keinen
Reporter in unserem Lande, der einen Tatsachen-Bericht über diese ominöse
Schweinezucht veröffentlicht. Haben alle Angst vor dem Staatsschutz-Gesetz oder
warten sie auf einen fertigen Bericht per Telefax?
Wer einem Interview mit Kessler zuhören konnte, wird mir vielleicht zustimmen:
Kessler ist weder ein Staatsfeind noch ein randalierender Demonstrant. Kessler
hat versucht, über den Fürsten ein Mindestmass an (gesetzlich vorgeschriebenem)
Tierschutz in dieser «Porco-Depressivo-Anstalt» durchzusetzen. Einen Tierschutz,
der uns Konsumenten zusteht, denn wer will heute noch ein Stück Fleisch von
einem gestressten, medikamentensüchtigen Tier essen, das sich in der Pfanne zu
30 Prozent in Wasserdampf auflöst?
Leider haben viele falsch reagiert, zum Schaden von Kessler, Liechtensteins und
natürlich der Schweine. Kleinigkeiten zeigen eben, ob ein Land die geistige
Grösse hat, z. B. um beim EWR mitzumischen. Oder soll uns der EWR die Grösse
geben?
Der noble Fürst
beschimpft und verleumdet
(EK) Dass der Fürst gegenüber unseren Mitgeschöpfen weder
Mitgefühl noch Anstand hat, haben wir gesehen. Nicht verwunderlich, dass sich
diese Charaktereigenschaft früher oder später auch gegen Menschen richtet. Auf
die berechtigte Kritik an seiner üblen Schweinefabrik reagierte der Fürst mit
ehrverletzenden Beschimpfungen: Wir würden bei unserer Tierschutzarbeiten
Nazi-Methoden anwenden und: "Dieser Verein jedenfalls scheut nicht davor zurück,
recht massive Gesetzesverletzungen zu machen. Wir wissen von einem Fall, bei dem
diese Gruppe in einem Betrieb eingebrochen ist und einen Mann niedergeschlagen
hat." (Liechtensteiner Vaterland" vom 21. Januar 1994).
Dies liessen wir uns
nicht gefallen und verlangten, gestützt auf den Persönlichkeitsschutz gemäss ZGB
28, eine gerichtliche Richtigstellung. Das Verfahren wurde von den Schweizer
Justizbehörden mit allen Mitteln behindert. Wir versuchten es auf verschiedenen
Wegen. Das Bundesamt für Polizeiwesen weigerte sich, die Vorladung des
Friedensrichters an den Fürsten weiterzuleiten. In der Schweiz sind wir schon so
weit, dass Beamte nach Gutdünken über Gerichtsverfahren entscheiden. Das Bundesgericht wies eine staatsrechtliche Beschwerde gegen
diese Willkür ab mit der Begründung, der Fürst sei "strafrechtlich immun". Die
Herren Bundesrichter entscheiden routinemässig gegen den VgT, ohne sich
anständig mit der Sache zu befassen. Darum haben sie nicht einmal gemerkt - oder
wollten nicht sehen -, dass
es gar nicht um ein Strafverfahren ging, sondern um ein zivilrechtliches
Begehren auf Richtigstellung. Zudem geht es bei der Auseinandersetzung um die
Schweinefabrik des Fürsten um eine Privatangelegenheit, auf die diplomatische
Immunität sowieso nicht anwendbar ist. Dagegen erhob Rechtsanwalt Ludwig Minelli
namens des VgT
Beschwerde beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Der EGMR trat auf die Beschwerde nicht ein und erklärte die
Beschwerde mit einer immer gleichlautenden einzeiligen Floskel als unzulässig -
der übliche, verlogene
Missbrauch des Zulassungsverfahrens.
*
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