| VN 01-2 / VN 01-3 Die Hölle von Gretzenbach....
Mit einem Brustgurt am Boden angekettetes Mutterschwein mit einem grossen, unbehandelten Geschwür:
... und die Machenschaften des kantonalen Veterinäramtes von Erwin Kessler, Präsident VgT Das Solothurner Veterinäramt kümmerte sich jahrelang nicht um die katastrophalen Zustände in dieser Schweinefabrik von Heinrich Tännler in Gretzenbach. Die Mutterschweine waren fast ihr ganzes Leben in Einzelständen (Brustgurtanbindung und Kastenstände) zur Bewegungslosigkeit gezwungen - ein grauenhaftes Leben. Im Juli 1999 wurden die VgT-Nachrichten mit einem Bericht über diese "Hölle von Gretzenbach" im ganzen Kanton Solothurn in alle Briefkästen verteilt. Hierauf berichteten verschiedene Medien über diesen Fall (nicht jedoch die Aargauer Zeitung, wie üblich!). Unter dem Druck der Öffentlichkeit wurde der Betrieb letztes Jahr endlich saniert. Wenige Wochen nach dem Umbau schrieb der Solothurner Tierschutzinspektor Mario Kummli einer empörten Leserin der VgT-Nachrichten, Kastenstände habe es in diesem Betrieb nie gegeben. Damit wollte er den Eindruck erwecken, der VgT habe Missstände angeprangert, die es gar nie gegeben habe. Im späteren Gerichtsverfahren hat Kummli dann zugegeben, nie selbst in diesem Betrieb gewesen zu sein und seine auf amtlichem Papier verbreitete Behauptung, es habe dort keine Kastenstände gehabt, nur von Schweinezüchter Tännler gehört zu haben. Unglaublich, aber wahr! Mit dieser Unverfrorenheit Kummlis erreichte die jahrelange Auseinandersetzung zwischen dem VgT und dem Veterinäramt einen Höhepunkt. Darauf reagierte ich mit einem Flugblatt, mit dem die Bevölkerung über die Machenschaften Kummlis informiert wurde. Hierauf klagte mich Kummli wegen angeblicher Ehrverletzung ein. Das Verfahren wurde aus juristischen Gründen nach Bülach im Kanton Zürich verlegt - Pech für Kummli, der mich im Kanton Solothurn einklagte und erwartete, von der Solothurner Justiz wie üblich gedeckt zu werden. Die Bülacher Richterin stellte hingegen fest, dass Kummli tatsächlich eine krasse Unwahrheit verbreitet habe und sie mich deshalb sicher nicht verurteilen werden. Sie riet Kummli, die Klage zurückzuziehen und setzte hiefür eine Frist an, welche bei Redaktionsschluss noch nicht abgelaufen war. Kummli kann fröhlich solche aussichtslosen Prozesse gegen Tierschützer führen; die Kosten müssen unfreiwillig die Steuerzahler des Kantons Solothurn tragen. Wir werden die Leser der VgT-Nachrichten und die ganze Bevölkerung des Kantons Solothurn in einer späteren Ausgaben über den Fortgang dieses Verfahrens informieren. Den Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes und das Vertuschen von Missständen durch Tierschutzinspektor Kummli beobachte ich schon seit Jahren. Auf den Vollzugsmissstand im Kanton Solothurn wurde ich 1991 aufmerksam als ich dahinter kam, dass viele Landwirte die Kühe in gesetzwidriger, tierquälerischer Weise lebenslänglich ohne Auslauf an der Kette hielten. Das Solothurner Veterinäramt unternahm nichts dagegen, duldete solche Missstände wissentlich auf mindestens 200 Betrieben und erteilte sogar rechtswidrige Ausnahmebewilligungen. Im Jahr 1993 berichtete ich darüber in den VgT-Nachrichten (www.vgt.ch/vn/9302/vn93-2.htm). Am 6. Juli 1996 stellte ich dem Solothurner Veterinäramt einen Entscheid der Bezirksanwaltschaft Zürich zu, worin das Erteilen solcher Ausnahmebewilligungen für die Nichteinhaltung der Auslaufvorschrift für Rindvieh als Amtsmissbrauch beurteilt wurde, gestützt auf ein Rechtsgutachten. Hierauf behauptete Kummli, im Kanton Solothurn seien "nie irgendwelche Sonderbewilligungen, welche gültiges Recht verletzen würden" erteilt worden, gegen Fehlbare würde vielmehr "rigoros" vorgegangen. Dass dies gelogen war, stellte später sogar die Staatsanwaltschaft fest. In Kienberg im Kanton Solothurn hielt Landwirt Belser seine Kühe und Kälber lebenslänglich in einem dunklen Stall an der Kette - krass gesetzwidrig. Am 19. August 1993 reichte ichdem Veterinäramt eine Anzeige ein. Im Herbst 1997 war immer noch alles gleich. Belser rechtfertigte sich damit, dass er noch andersweitig berufstätig sei (Agent bei der Schweizer Mobiliar-Versicherung) und keine Zeit habe, das Vieh auf die Weide zu lassen; Kummli habe ihm deshalb eine Sonderbewilligung erteilt. Belser ist kein Einzelfall, nur ein Beispiel von vielen (www.vgt.ch/vn/9801/kienberg.htm). Über ein in Kienberg wohnhaftes VgT-Mitglied waren wir aber über den Fall Belser besonders gut informiert und konnten einwandfrei verfolgen, dass nach unserer Anzeige jahrelang nichts geschah. Am 15. September 1997 reichte ich deshalb gegen Tierschutzinspektor Kummli eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und Missachtung von Tierschutzvorschriften ein. Artikel 18 der eidgenössischen Tierschutzverordnung verlangt für angebundenes Rindvieh zeitweiligen Auslauf. Da Kummli vom Solothurner Politfilz ständig gedeckt wird, hatte ich keine grosse Hoffnung auf einen Erfolg dieser Anzeige. Ich wollte damit eigentlich nur einmal mehr dokumentieren, mit welcher Justiz- und Verwaltungswillkür der Tierschutzvollzug systematisch hintertrieben wird (www.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm). Nun geschah ein Wunder: Gegen Kummli wurde ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen die Tierschutzvorschriften erlassen. Trotz erwiesenem Tatbestand erhob Kummli - auf Kosten der Steuerzahler vom Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartementes unterstützt - Einsprache gegen diesen Strafbefehl. Hierauf wurde er vom Präsident desRichteramtes Solothurn-Lebern, Frank Urs Müller, freigesprochen. Nun geschah ein zweites Wunder: Gegen diesen Freispruch legte die Staatsanwaltschaft am 6. September 1999 Berufung ans Obergericht ein wegen willkürlicher Sachverhaltsfeststellung und willkürlicher Rechtsanwendung. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Bestrafung Kummlis gestützt auf Artikel 29 Ziffer 2 des Tierschutzgesetzes. Dieser Artikel hat folgenden Wortlaut: "Wer in anderer Weise dem Gesetz oder den darauf beruhenden Vorschriften ... vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Busse bestraft." Wunder geschehen nur selten. Vor dem Obergericht ging es nun mit der seit Jahren gewohnten Willkür, mit der Missstände in Staat und Ställen normalerweise gedeckt werden, weiter. Das Obergericht sprach Kummli frei mit der Begründung, der vom Staatsanwalt angeführte Artikel 29 sei zu unbestimmt. Diese Begründung ist nicht nur fadenscheinig, sondern auch ganz klar falsch, denn die Tierschutzverordnung des Kantons Solothurn konkretisiert in §109 den Artikel 29 der eidgenössischen Tierschutzverordnung. Einmal mehr wurden Kummlis Machenschaften mit krasser Willkür gedeckt. Immerhin hat aber der Staatsanwalt an der Hauptverhandlung festgehalten, dass Kummli im oben erwähnten Schreiben vom 19. Juli 1996 den "falschen Eindruck erweckt" (im Klartext gelogen) habe, er gehe Missständen "rigoros" nach. Gemäss einem Bericht im Oltener Tagblatt vom 1.10.97 versprach Kummli öffentlich, bis Ende 1997 werde er alle Betriebe kontrollieren. Vor dem Untersuchungsrichter gab er dann später zu, bis 1999 noch nie in der Schweinefabrik Tännler ("Hölle von Gretzenbach") gewesen zu sein, einer der grössten und schlimmsten im Kanton! Am 5. Dezember 1995 nahm die Solothurner Regierung auf Antrag von CVP-Regierungsrat Thomas Wallner zur geplanten Revision der eidgenössischen Tierschutzverordnung ablehnend Stellung. Die (wenigen) geplanten Verbesserungen gingen zu weit und würden entschieden abgelehnt, liess Wallner verlauten. Dass einem derart tierschutzfeindlichen Vorsteher des Landwirtschaftsdepartementes ein Tierschutzverhinderer wie "Tierschutzinspektor" Kummli nur recht ist, überrascht nicht, stellt aber eine Bankrotterklärung von Rechtsstaat und Demokratie dar. Immerhin wurde das eidgenössische Tierschutzgesetz, dessen Durchsetzung Typen wie Regierungsrat Wallner und Tierschutzinspektor Kummli verhindern, vom Schweizervolk mit einer überwältigenden Mehrheit gutgeheissen, und dieses Gesetz schreibt vor, dass den Bedürfnissen der Tiere in bestmöglicher Weise Rechnung getragen werden müsse und dass Tierhalter für das Wohlbefinden der Tiere zu sorgen haben. Mit dieser gesetzlichen Vorschrift ist die lebenslängliche Kettenhaltung von Kühen und Kälbern ganz klar nicht vereinbar. Wie der Landwirtschafts- und Politfilz bei der Verhinderung des Tierschutzvollzuges in geradezu mafioser Weise zusammenarbeitet und sich gegenseitig deckt, zeigen Kummlis Zeugen, die im Gerichtsverfahren in Bülach zu seinen Gunsten falsch aussagten. Der Besitzer der Hölle von Gretzenbach, Heinrich Tännler, log als Zeuge, es habe in seinem Betrieb nie Kastenstände gegeben. Diesen Gefallen machte er Kummli vermutlich dafür, dass dieser die katastrophale Tierhaltung all die Jahre über unbehelligt liess. Tännlers falsche Zeugenaussage wurde von dessen Tierarzt Christian Casura mit der gleichen Lüge gedeckt, offenbar abgesprochen. Gegen beide - Tännler und Casura - habe ich Anzeige wegen falscher Zeugenaussage eingereicht. Das Verfahren gegen Casura findet in Bülach statt und steht noch in der Anfangsphase. Das Verfahren gegen Tännler wurde im Kanton Solothurn geführt und ist zur Zeit vor Bundesgericht hängig.. Obwohl es sogar heute noch Kastenstände im Betrieb Tännler gibt und man nur hinzugehen braucht, um dies festzustellen, stellte der Solothurner Untersuchungsrichter R Montanari die Strafuntersuchung gegen Tännler ohne jede Untersuchungshandlung ein mit der willkürlichen Begründung, der Tatverdacht sei "offensichtlich unzureichend" und es könne "ausgeschlossen werden, dass sich der Verdacht durch allfällige weitere Beweiserhebungen erhärten lasse". Dies, wie gesagt, obwohl die von Tännler abgeleugneten Kastenstände sogar heute noch zu sehen sind für jeden der Augen hat. Die Zeugenaussage der VgT-Vizepräsidentin, welche die fotografisch dokumentierten Kastenstände im Betrieb Tännler ebenfalls gesehen hatte, wurde von Untersuchungsrichter Montanari einfach ignoriert, und das Solothurner Obergericht deckte diese Willkür (verantwortliche Oberrichter: Frey, Jeger, Lämmli). * Der Schlendrian des Solothurner Veterinäramtes Im Herbst 1991 begannen wir damit, Landwirte, die ihre Kühe tierquälerisch und gesetzwidrig dauernd an der Kette hielten, beim Veterinäramt des Kantons Solothurn anzuzeigen. Dass wir die Namen unserer Informanten nicht bekannt gaben, um diese vor Racheakten der gewerbsmässigen Tierquäler zu schützen, bezeichnete Kantonstierarzt Wäffler in einem Schreiben vom 6. Oktober 1991 an den VgT als "anonymes Denunziantentum", anstatt dankbar zu sein für Hinweise, da er ja von Amtes wegen verpflichtet war, für die Einhaltung der Tierschutzvorschriften zu sorgen. Im gleichen Schreiben teilte er uns mit, dass er nicht verpflichtet sei uns zu informieren, was er aufgrund unserer Anzeigen jeweils veranlasse, seine Massnahmen würden sich "nach der Zumutbarkeit für Mensch und Tier sowie nach der Verhältnismässigkeit" richten. Damit hatte er uns ein für allemal mitgeteilt, was sich in all den Jahren danach immer wieder zeigte: das Tierschutzgesetz werde im Kanton Solothurn nur nach Gutdünken des Kantonstierarztes angewendet oder eben überhaupt nicht, weil im Landwirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn das Tierschutzgesetz als unverhältnissmässige Zumutung für die Tierhalter betrachtet wird. Diese undemokratische, rechtsstaatfeindliche Einstellung, mit einem vom Volk demokratisch und mit überwältigenden Mehr gutgeheissenen Tierschutzgesetz nach Gutdünken umspringen zu können, ist das Markenzeichen des Solothurner Tierschutz-Nichtvollzuges. Bereits im Mai 1992 hatten wir genug von dieser rücksichtslosen Einstellung, mit welcher die Missachtung des Tierschutzgesetzes offen geduldet wurde. Weil die Medien schon damals geringes Interesse an Missständen zeigten, wenn es "nur um Tiere" ging, wollten wir die Bevölkerung mit folgendem Zeitungs-Inserat sensibilisieren:
Dieses Inserat wurde von der Solothurner Zeitung und vom Blick zensuriert. Am 29. April reichten wir dem Regierungsrat die folgende (hier gekürzte) Disziplinarbeschwerde gegen Kantonstierarzt Wäffler ein:
Noch bevor diese Disziplinarbeschwerde von der Solothurner Regierung beantwortet worden war, sahen wir uns veranlasst, gegen Wäffler eine weitere Beschwerde einzureichen (www.vgt.ch/vn/9302/vn93-2.htm). Am 15. Juni 1993 nahm die Regierung (hauptverantwortlicher Regierungsrat: P Hänggi) zu den beiden Disziplinarbeschwerden Stellung. Darin wird der Sachverhalt, insbesondere die Duldung der Missachtunge der Auslaufvorschrift, zugegeben. Mit einer Blabla-Begründung wird dann aber festgehalten, Wäffler habe keine Dienstpflichten verletzt, sein Verhalten sei vertretbar. Das Bundesamt für Veterinärwesen, das die Oberaufsicht über den Tierschutzvollzug in den Kantonen ausüben sollte, gab dem Solothurner Nichtvollzug noch Rückendeckung. Der VgT berichtete im August 1993 in den VgT-Nachrichten über diesen von Bund und Kantonsregierung gedeckten Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes im Kanton Solothurn ( www.vgt.ch/vn/9302/vn93-2.htm#Solothurn). In der Zeitschrift "Natürlich" erschien im Oktober 1993 unter dem Titel "Das Kuh-Glück hängt vom Auslauf ab - Erwin Kessler über die Opfer der staatlichen Agrar-Politik" (www.vgt.ch/pressespiegel/931001.htm) ein grosser Bericht, worin auch die offene Missachtung der Auslaufvorschrift durch die Tierschutzbehörden dargestellt wird Am 7. September 1994 wurde Wäffler zu einer Busse von 500 Fr, einer Parteientschädigung von 1500 Franken, einer Genugtuung von 500 Fr. sowie zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt worden, weil er VgT-Präsident Erwin Kessler öffentlich als Psychopathen beschimpfte. (www.vgt.ch/vn/9411/vn94-11.htm#Kantonstierarzt) Am 5. Dezember 1995 zeigte die Solothurner Regierung, vertreten durch Landammännin Cornelia Füeg-Hitz, ihre tierverachtende Einstellung in aller Deutlichkeit in ihrer Vernehmlassung zur Revision der eidgenössischen Tierschutzverordnung, indem sie auch die minimalste Verbesserung der völlig ungenügenden, grobe Massentierquälerei immer noch erlaubenden Tierschutzverordnung strikte ablehnte, mit Worten wie: "... wir lehnen den Revisionsentwurf mindestens für den Teil Landwirtschaft entschieden ab...". Am 17. Juni 1996 machte der VgT in einem Presse-Communiqué einen weiteren ans Tageslicht gekommenen Fall dauernd angebundener Kühe, diesmal Dulliken, bekannt. Unter dem Druck der Publizität, welche dieser Fall erhalten hatte, wurde dieser Tierquälerstall schliesslich amtlich geräumt. Mit Schreiben vom 6. Juli 1996 machte der VgT das Solothurner Veterinäramt auf einen Entscheid der Bezirksanwaltschaft Zürich aufmerksam, worin - gestützt auf ein Rechtsgutachten - Ausnahmebewilligungen zur Auslaufvorschrift als amtsmissbräuchlich beurteilt wurden. Der Solothurner Tierschutzinspektor Kummli hatte hierauf die Kaltblütigkeit, in einem Antwortschsreiben zu behaupten, im Kanton Solothurn sei noch nie eine solche rechtswidrigen Ausnahmebewilligung erteilt worden und so zu tun, als sei eine Verletzung der Auslaufvorschrift nie geduldet worden. Angesichts dieser völligen Uneinsichtigkeit und Kaltblütigkeit Kummlis erstattete der VgT umgehend Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, unter Hinweis auf den Regierungsratsentscheid, worin zugegeben wurde, dass die Auslaufvorschrift bei 200 Solothurner Landwirtschaftsbetrieben nicht durchgesetzt worden sei. Am 20. Januar 1997 stellte Untersuchungsrichter C Ravicini die Strafuntersuchung ein, ohne irgend eine ernsthafte Anstrengung unternommen zu haben, der Sache nachzugehen, wie dies seine Amtspflicht wäre (Amtsmissbrauch ist ein Offizialdelikt, das von Staates wegen untersucht und verfolgt werden muss). Im März 1997 wurde in den VgT-Nachrichten erneut über den Solothurner Tierschutz-Nichtvollzug berichtet und auf einen Entscheid der Bezirksanwaltschaft Zürich hingewiesen, wonach es den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt, wenn der Kantonstierarzt Ausnahmebewilligungen für die Nichteinhaltung der Auslaufvorschrift gewährt (www.vgt.ch/vn/9702/staat.htm). Am 15. September 1997 erstattete der VgT erneut Strafanzeige gegen den amtsmissbräuchlichen Tierschutz-Nichtvollzug, namentlich durch Tierschutzinspektor Mario Kummli. Anlass war die über Jahre offen geduldete Missachtung der Auslaufvorschrift in Kienberg, wobei sich der verantwortliche Tierhalter glaubhaft auf eine mündlich erteilte Erlaubnis durch Kummli stützte. Eindeutig belegt war, dass Kummli zumindest von der Nichteinhaltung der Auslaufvorschrift wusste und jedenfalls nichts dagegen unternahm. Am 4. Oktober 1997 wurden dem Untersuchungsrichteramt Solothurn zwei weitere analoge Fälle gemeldet, welche Kummli duldete. Am 19. Mai 1999 wurde Kummli von Gerichtspräsident Frank Urs Müller frei gesprochen. Hierauf geschah ein Weltwunder: Die Staatsanwaltschaft beurteilte diesen Freispruch als willkürlich (falsche Sachverhaltsdarstellung, falsche Rechtsanwendung) und reichte dagegen Kassationsbeschwerde ein, womit der Fall zur Neubeurteilung an das Obergericht ging (www.vgt.ch/news_bis2001/990913.htm). Im Januar 1998 wurde in den VgT-Nachrichten über neue Fälle in Kienberg im Solothurner Jura berichtet, wo Kühe mit Wissen und Duldung des Solothurner Veterinäramtes lebenslänglich an der Kette gehalten wurden (www.vgt.ch/vn/9801/kienberg.htm). In der gleichen Ausgabe der VgT-Nachrichten wurde auch über die tierquälerische Schweinehaltung an der kantonalen Landwirtschaftsschule Wallierhof berichtet - Missstände, die von Kantonstierarzt Wäffler ebenfalls geduldet wurden (www.vgt.ch/vn/9801/sau_so.htm). In den VgT-Nachrichten vom Mai 1998 berichtete ein Leser unter dem Titel "Risotto auf dem Bauernhof" - dafür keine Zeit für die Tiere" über seine Beobachtungen zum Solothurner Tierschutz-Nichtvollzug (www.vgt.ch/vn/9803/vn98-3.htm#Risotto). Im November berichtete der VgT in einer Medienmitteilung, dass das Untersuchungsrichteramt Solothurn die auf Anzeige des VgT hin eröffnete Strafuntersuchung gegen einen der gewerbsmässigen Tierquäler in Kienberg eingestellt habe. Wie alles getan wurde, um nichts Gesetzwidriges festzustellen bzw auch nur zur Kenntnis zu nehmen, zeigte einmal mehr, wie der Solothurner Politfilz sich beim Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes gegenseitig deckt und alles Unternimmt, um die Tierhalter vor dem Tierschutzgesetz zu schützen (www.vgt.ch/news_bis2001/981116.htm). Im November 1998 dann zur Abwechslung einmal eine erfreuliche Erfolgsmeldung: Der Schweinestall der Solothurner Landwirtschaftsschule Wallierhof wurde tierfreundlich umgebaut - aber nicht weil die Tierschutzbehörden eingeschritten wären, sonder vielmehr sogar gegen diese, dank dem durch die Bekanntmachung der Missstände durch den VgT entstandenen öffentlichen Druck (www.vgt.ch/vn/9806/vn98-6.htm). Ebenfalls in den VgT-Nachrichten vom November 1998 erschien eine mit Farbbildern dokumentierte Reportage, wie - neben dem Erfolg bei der Landwirtschaftsschule - die allgemeinen Tierschutz-Missstände im Kanton Solothurn weitergehen (www.vgt.ch/vn/9806/vn98-6.htm). Unter anderem wurde auch über die tierquälerische Schweinehaltung des Schwesternheimes St Elisabeth" in Zuchwil (gehört dem Kloster Ingenbohl) berichet (www.vgt.ch/vn/9806/vn98-6.htm) sowie über eine üble Rindermast in Dulliken, für welche die Gemeinde sogar noch Landwirtschaftsgebäude verpachtet. Ebenfalls in dieser Ausgabe der VN erschie ein Bericht über das Dulden lebenslänglicher Ankettung von Kühen durch die Solothurner Regierung (www.vgt.ch/vn/9806/vn98-6.htm). Im Mai 1999 veröffentlichte der VgT im Internet unter dem Titel "Kloster, Lügen und Frauen-Power" wie sich ausgerechnet eine JournalistIN (vom Solothurner Lokalradio 32) zugunsten ihrer Karriere völlig unsensibel zeigte gegenüber der tierquälerischen Kastenstandhaltung von Schweinemüttern in der Tierfabrik des Schwesternheimes St Elisabeth (www.vgt.ch/news_bis2001/990510.htm). Am 14. August 1999 besuchen zwei getarnte VgT-Aktivisten die "Hölle von Gretzenbach" und sprachen mit dem Teufel, pardon: mit dem Tierfabrikbesitzer Heinrich Tännler. Anschliessend beschwerte sich der VgT bei der Solothurner Regierung darüber, wie die dortigen krassen Missstände vom Veterinäramt jahrelang passiv duldeten und am Schluss auch noch ableugnete, um den Tierschutz-Schlendrian vor der Öffentlichkeit zu verbergen (www.vgt.ch/news_bis2001/990817.htm). Die VgT-Nachrichten vom Juli 1999 waren erneut dem Kanton Solothurn
gewidmet: Am 13. September 1999 schrieb Landammann Thomas Wallner, Vorsteher des Solothurner Volkswirtschaftsdepartements, dem VgT, die Kritik am Veterinäramt entbehre "jeglicher Grundlage" und der Regierungsrat stehe "voll und ganz hinter seinen Beamten", im Betrieb Tännler in Gretzenbach werde kein einziges Schwein angebunden. (Arrogant unterschlagen wurde, dass die Mutterschweine noch angebunden waren, als wir unsere erneute Beschwerde vom 17. August 1999 an den Regierungsrat verfassten!) Diese unverfrorene Antwort dürfte Kummli entworfen habe, denn diese Art mit täuschenden Halbwahrheiten zu lügen ist sattsam bekannter Kummli-Stil. Kummli selbst schrieb einer Leserin der VgT-Nachrichten, welche sich über die im Kanton Solothurn geduldete Massentierquälerei empörte, am 31. August einen ähnlich verlogenen Brief, worauf dem VgT-Präsidenten der Kragen platzte und er Kummli in einem Flugblatt als Lügner bezeichnete. Im November 1999 deckt der VgT einen neuen Solothurner Fall auf: Nichtvollzug des eidgenössischen Tierschutzgesetzes im Kanton Solothurn - unfähiger Kantonstierarzt: Kaninchen in Biberist haben "nicht genug gelitten" (www.vgt.ch/news_bis2001/991125.htm) 1999 trotz allen Widerständen und Anfeindungen ein neuer VgT-Erfolg: Keine angeketteten Mutterschweine mehr in der Hölle von Gretzenbach (www.vgt.ch/vn/0002/gretzenbach-erfolg.htm) |