VN 01-2 / 12. Februar  2001
Nachtrag vom 6.12.07: ERFOLG: Kaninchenkasten stillgelegt!

Staatlicher Landwirtschaftsbetrieb "Gishaldenhof":
Tierquälerische Kaninchen- und Schweinehaltung

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Kaninchen sind soziale Gruppentiere. Einzelhaltung ist grausam.

Auf dem Gishaldenhof werden Kaninchen in Kastenhaltung in zu kleinen Abteilen gehalten. Es besteht kein Durchgang zum Nachbarabteil. Die meisten Tiere in tierquälerischer Weise einzeln, sozial isoliert in diesen kleinen Kastenabteilen gehalten. Das ist grausam. Die gesetzlichen Mindestabmessungen gemäss Tierschutzverordnung sind ohnehin schon zu klein; sie stellen einen politischen Kniefall des Bundesrates vor der Tierversuchsindustrie dar. Um so unakzeptabler ist es, wenn diese Mindestmasse sogar noch in eine Hobby-Tierhaltung missachtet werden - unvernünftig und herzlos. Aufgrund einer Beurteilung nach Augenmass besteht der dringende Verdacht, dass auf dem Gishaldenhof nicht einmal diese Mindestmasse eingehalten sind.

Artikel 1 der Tierschutzverordnung schreibt vor:

Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird.

Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass es bei Kaninchen, die zufolge Platzmangel immer nur herumsitzen müssen, zu Skelett-Deformationen und Verhaltensstörungen kommt. Auch die Einzelhaltung führt zu einer Überforderung des (sozialen) Anpassungsvermögens, was sich in apathischem Verhalten (eine Verhaltensstörung) zeigt.

Zur Einzelhaltung ist den Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen, welche die Tierschutzverordnung konkretisieren, folgendes zu entnehmen:

Kaninchen sind sozial lebende Tiere und sollen deshalb, wenn immer möglich, mit Artgenossen zusammen gehalten werden. Dies gilt auch für jene Kaninchen, die als Heimtiere gehalten werden. Müssen Tiere einzeln gehalten werden, so sollten sie mindestens Sichtkontakt mit Artgenossen haben.

Auf dem Gishaldenhof haben die isoliert gehaltenen Tiere nicht einmal Sichtkontakt.

Zur Auslegung der Tierschutzvorschriften ist auch die Fachliteratur beizuziehen. Im "Buch vom Tierschutz" (Sambraus/Steiger) - einem modernen, schweizerischen Standardwerk zum Tierschutz - wird die gesetzliche Mindestfläche von 6000 Quadratzentimetern damit begründet, dass bei kleineren Käfigen kein vollständiger Hoppelsprung ausgeführt werden kann. Die Auswirkung von zu kleinen Abmessungen wird in der Fachliteratur mit dem folgenden klassischen Schema veranschaulicht:

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Der schwarz gefärbte Teil des Kaninchens befindet sich bereits ausserhalb der fiktiven Käfigwand nach den früher erlaubten, zu engen Abmessungen.

Die Kaninchen auf dem Gishaldenhof können ihr Leben lang keinen einzigen Hoppelsprung machen, sondern sich nur im Kreis drehen oder in Apathie verfallen.

Pächter wegen tierschutzwidriger Kaninchenhaltung gebüsst

Auf Anzeige des VgT hin büsste das Bezirksamt Zofingen den Pächter (Ernst und Ursula Käser, Brüschiweg 30, 4665 Oftringen) mit 400 Franken plus Verfahrenskosten. Und das will etwas heissen! Die Vorschriften der Tierschutzverordnung für die Kaninchenhaltung sind Minimalvorschriften, die nach einhelliger Auffassung der schweizerischen Tierschutzorganisationen völlig ungenügend sind (Eingabe der schweizerischen Tierschutzorganisationen an den Bundesrat).

Der Leiter des kantonalen Jugendheimes Aarburg hat sich von der Tierhaltung auf dem Gishaldenhof distanziert; rechtlich könne er aber nichts unternehmen, solange der Pachtvertrag laufe.

Wer dagegen diese Tierschutzmissstände einmal mehr in Schutz nimmt, ist die konservative Aargauer-Zeitung: Wie üblich, wenn der VgT Tierschutzmissstände aufdeckt, ging die Aargauer Zeitung auch in diesem Fall sofort daran, die Kritik des VgT als haltlos zu diffamieren. In einem halbseitigen Beitrag mit dem Titel “Unseren Kaninchen geht es gut” wurden nur gerade drei Sätze des VgT wiedergegeben, der ganze Rest stand der Bäuerin des Gishaldenhofes zur Verfügung, um mit Blabla von der Tierquälerei abzulenken. Die Kaninchen seien gesund, man dürfe sie nicht vermenschlichen und ähnlich stereotype Ausreden. Die Aargauer Zeitung vermied es auch, eine Foto dieses tierquälerischen Kaninchenkastens zu veröffentlichen, denn denn die Abbildung dieses tierquälerischen Kaninchenkastens sagt mehr als tausend Worte. (> Bericht in der Aargauer Zeitung; zum Journalismus der AZ siehe auch Ein merkwürdiger "Augenschein" der Aargauer Zeitung).

Auch die Schweine führen auf dem Gishaldenhof ein elendes Leben in Intensivhaltung. Sie kommen nie ins Frei, vegetieren ihr ganze Leben im schwül-warmen, staubigen Klima im düsteren Stall dahin:

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"Möchten Sie lieber gestorben sein oder noch eine Zeit leben als gesundes Tier? Und welches?" fragte Max Frisch. Wer würde wohl antworten, dass er gerne als Schwein in einer Bucht mit  0.65 Quadratmeter pro Tier leben würde, ohne jemals Auslauf ins Freie?

 

Nachtrag vom Juni 2007: Bei einer Kontrolle des VgT im Juni 2007 war der Schweinestall weniger dicht belegt. Für die Beschäftigung der Schweine gibt es neu Strohraufen - mit engmaschigem Gitte, so eingefüllt, dass die Schweine kaum eine Chance haben, Stroh herauszuzupfen. Nach wie vor eine unwürdige Intensivhaltung im Halbdunkeln (nur wenige kleine Fenster), ohne Einstreu und ohne Auslauf. Die Sonne, Himmel und Erde sehen die Tiere ihr Lebenen lang nie - und das auf einem Betrieb im Staatseigentum, wo der Kanton die Möglichkeit hätte, eine artgerechte Tierhaltung durchzusetzen bzw dem Pächter als Auflage vorzugeben. Doch Regierungsrat Roland Brogli gibt sich damit zufrieden, wenn ihm seine notorisch tierverachtenden Tierschutzbeamten berichten, die Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung seien erfüllt, obwohl allgemein bekannt ist, dass diese KZ-artige Haltungsformen erlaubt. Die Schweine und die Kaninchen gehören zu den bedauernswertesten Nutztiere, die vom Tierschutzgesetz kaum etwas merken. Ein Politiker, der nicht mehr Einfühlungsvermögen und Verantwortung gegenüber Wehrlosen und unschuldig Leidenden hat, ist als Regierungsrat fehl am Platz.


Kaninchen: Nachtrag vom 2. Januar 2007

Das Pächter-Ehepaar - Ursula und Ernst Käser - rechtfertigt sich damit, der Kaninchenkasten genüge heute den Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung und die Kaninchen würden der Schwiergermutter Marianne Käser-Schär gehören (Adresse: Gishaldenhof, Brüschiweg 30, 4665 Oftringen, Tel 062 797 31 01). Das Pächterehepaar ist jedenfalls insofern mitbeteiligt, als der Hof dafür zur Verfügung gestellt wird.

Der VgT hat die Pächterfamilie über artgerechte Kaninchenhaltung informiert. Doch das intereressiert diese kaltherzigen Leute offenbar nicht. Stur und ignorant wird an der tierquälerischen, aber leider noch erlaubten Kastenhaltung (siehe Eingabe der schweizerischen Tierschutzorganisationen an den Bundesrat) festgehalten, wie neue Aufnahmen (November 2006) zeigen:


Am 29. August 2007 schrieb uns die Tochter:

Glaubt diese dämliche Tochter wirklich, der VgT bestehe nur aus dem Präsidenten und dieser würde in Oftringen persönlich Fotos machen und Kaninchen seien artgerecht gehalten und glücklich, wenn sie nicht gerade körperlich krank sind?

Pächter und Behörden verstecken sich hinter untauglichen, minimalistischen Tierschutzvorschriften. Das Wohl der Tiere wird Paragrafen geopfert. Als ob es keine ethische Verantwortung gäbe, die mehr umfassen muss als nur das ausdrücklich strafrechtlich Verbotene!

Nachtrag vom 6. Dezember 2007:
EFOLGSMELDUNG:
Endlich ist dieser Kaninchenkasten stillgelegt worden - keine Kaninchen mehr!

Adressen:

Pächter Gishaldenhof:
Marianne Käser-Schär, Gishaldenhof, Brüschiweg 30, 4665 Oftringen, Tel 062 797 31 01

Eigentümerin:
Kanton Aargau
Zuständig: Regierungsrat Roland Brogli, Departement Finanzen und Resourcen beat.basler@ag.ch,


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