14. Juli 1999 Klöster Fahr und Einsiedeln:
VgT geht erneut vors Bundesgericht
In der tierschützerischen Auseinandersetzungen zwischen dem VgT und dem Kloster
Fahr, das dem Kloster Einsiedeln untersteht, ist es zu mehreren Gerichtsverfahren
gekommen. Das Kloster hat weit mehr Geld für seine Prozesse ausgegeben, als
für eine tierfreundliche Anpassung seiner Tierhaltung nötig wäre. Die hängigen
Gerichtsverfahren:
1. Kundgebungsverbot auf öffentlichem Grund in der Umgebung des Klosters Fahr.
Zur Zeit zum dritten mal vor dem Aargauer Obergericht hängig, nachdem das Bundesgericht
das Obergerichtsurteil zweimal wegen Willkür aufgehoben hat.
2. Kundgebungsverbot auf öffentlichem Grund in der Umgebung des Klosters
Einsiedeln. Zur Zeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hängig.
3. Ein haltloses Betreibungsverfahren des Klosters Fahr gegen VgT hat das Kloster
vor dem Bundesgericht verloren.
4. Summarisches totale Kritikverbot an den Klöstern Fahr und Einsiedeln. Zur Zeit
vor dem EGMR hängig.
5. Strafuntersuchung gegen den Betriebsleiter des Klosters Fahr wegen Nötigung
gegen eine VgT-Aktivistin. Vor Bezirksanwaltschaft Zürich hängig.
6. Mehrere Strafuntersuchung gegen Erwin Kessler wegen angeblicher Verletzung des
richterlichen Maulkorbes. Vor Bezirksanwaltschaft hängig.
7. Strafuntersuchung gegen mehrere VgT-Mitglieder wegen angeblichem
Hausfriedensbruch in den Stallungen des Klosters Fahr. Zur Zeit vor Bezirksanwaltschaft
hängig.
8. Maulkorbprozess Kloster Fahr gegen VgT.
Dieser Maulkorbprozess ist gemäss einem soeben
eingetroffenen Entscheid des Aargauer Obergerichtes infolge Klagerückzuges
beendet worden. Am 7. Mai 1999 fand vor dem Aargauer Obergericht die
Hauptverhandlung
statt. Unter dem Druck der vom VgT vorgelegten Beweise hat höchstwahrscheinlich eine
geheime Absprache zwischen dem Gericht und dem Anwalt des Klosters stattgefunden, aufgrund
der das Kloster die Klage zurückzog, um das voraussehbar zugunsten des VgT ausfallende
Beweisverfahren abzuklemmen. Im Erledigungsbeschluss wirft das Obergericht nun dem VgT -
einmal mehr ohne Beweisverfahren und ohne dass sich der VgT dazu äussern konnte! -
vor, durch unkorrektes Verhalten das Verfahren provoziert zu haben, und auferlegte ihm die Hälfte der Kosten - ein bei
einem Klagerückzug höchst willkürlicher Kostenentscheid. So etwas könnte
allenfalls in einem aussergerichtlichen Vergleich vereinbart werden; dazu ist es
aber nicht gekommen. Der VgT hat heute staatsrechtliche Beschwerde erhoben
und wird den Fall nötigenfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
ziehen.
Dieser Komplott zwischen der Aargauer Justiz und dem Kloster bringt den VgT nun
erneut auf die Barrikaden. Wie zu Zeiten Robin Hood's gilt es, die Wehrlosen und Schwachen
- heute die Tiere - gegen die korrupte Obrigkeit aus Staat und Kirche zu schützen.
Das Kloster hat seinen Klagerückzug öffentlich mit Unwahrheiten begründet und
den Eindruck erweckt, dieser beruhe auf einer entsprechenden Abmachung mit dem VgT. Davon
kann keine Rede sein! Es handelt sich denn auch nicht um einen Vergleich, sondern um einen
einseitigen, auch für den VgT völlig überraschenden Klagerückzug. Indem sich das
Kloster sogar noch mit diesem Klagerückzug aus berechtigter Angst vor dem Beweisverfahren
und einer gerichtlichen Niederlage als zu Unrecht kritisiert darstellt, hat es erneut
seine anhaltende Uneinsichtigkeit bewiesen.
Dazu kommt, dass das Kloster nach wie vor nicht bereit ist, mit dem VgT über
weitere Verbesserungen der Tierhaltung zu sprechen (Abschaffung der Kastenstände für
Mutterschweine, Abschaffung des elektrischen Kuhtrainers, Abschaffung der
Kälber-Einzelboxen) und die Auseinandersetzung gütlich und für das Kloster ehrbar zu
beenden. Ein Vorschlag des VgT zu Gesprächen und einer endgültigen, friedlichen
Beilegung des Konfliktes ist vom Kloster am 21. Juni 1999 erneut zurückgewiesen worden.
Damit hat das Kloster einer friedlichen Beilegung des Konfliktes - von dem auch die Tiere
profitieren müssten! - die Grundlage entzogen. Der VgT wird deshalb erneut auf die
Barrikaden gehen. Eine solche - unverbesserliche - Einstellung zum Tier in einem Kloster
muss öffentlich gemacht werden.
Die nächste Ausgabe der VgT-Nachrichten wird im ganzen Kanton Aargau gestreut und
ausführlich über den Maulkorbprozess und über die tierschützerische Kritik am Kloster
Fahr berichten, samt Beweisen und Abbildungen (jetzt schon im Internet unter http://www.vgt.ch/vn/9905/fahr.htm).
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