| 15. Juni 1998 Im Schächtprozess gegen Tierschützer Erwin Kessler hat die von Sigmund Feigel vertretene Israelitische Cultusgemeinde keine Kläger-Stellung. Damit sind auch die zahlreichen Freisprüche definitiv. Der jüdische Oberinquisitor Sigmund Feigel, der die 47 Prozent der Schweizer Stimmbürger, welche zum Antirassismus-Maulkorbgesetz Nein gestimmt haben, öffentlich als "politisches Lumpengesindel" beschimpft hat, hat seine Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Aberkennung der Parteistellung der Israelitischen Cultusgemeinde im Schächtprozess zurückgezogen. Das Obergericht hatte seinen ablehnenden Entscheid im wesentlichen wie folgt begründet:
Mit dieser Feststellung hat das Obergericht seine gegenteilige Feststellung in der Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe widerlegt, die schächtkritischen Äusserungen von Erwin Kessler würden den Juden insgesamt die Menschenwürde absprechen. Eine widersprüchliche Rechtsprechung ist typisch für politische Willkürprozesse. Die definitive Ausscheidung der Israelitischen Cultusgemeinde als Klägerin hat unmittelbar zur Folge, dass die zahlreichen Freisprüche im Schächtprozess nun ebenfalls definitiv, dh nicht mehr angefochten sind: Sigmund Feigel hatte in seiner Strafanzeige 43 Textstellen aus meinen Publikationen als rassendiskriminierend. Bezüglich 37 der inkriminierten Äusserungen erfolgte ein nun definitiver Freispruch, und nur bezüglich 6 eine Verurteilung. Dass überhaupt eine Verurteilung erfolgte, hat rein politische Gründe: Der erstinstanzliche Einzelrichter ist Parteigenosse von Bundesrätin Dreifuss und wäre wohl von seiner antirassismusneurotischen Sozialdemokratischen Partei fallengelassen worden und hätte seinen Richterposten verloren, wenn er nach Recht und Gesetz einen vollen Freispruch erlassen hätte. So beurteilte er auffallenderweise auch die folgende Äusserung in einem offenen Brief an Bundesrätin Dreifuss, mit welcher offensichtlich weder Frau Dreifuss noch den Juden insgesamt die Menschenwürde abgesprochen wird, als rassendiskriminierend:
In diesem verluderten Staat ist es bei Gefängnisstrafe verboten, treffende Fragen zu stellen! Die gruppen-egoistische Schein-Toleranz von Ruth Dreifuss lässt sich nicht treffender formulieren, als mit dieser Frage, auf welche Dreifuss bis heute keine Antwort weiss. |