12. Dezember 2001 / VN2002-2
VgT-Erfolg im Kampf gegen angebundene Kälber:
Bauer im Berner Jura wegen angebundenen Kälbern gebüsst
Die Anbindehaltung von Kälbern ist verboten. Ein Bauer in Les Reussilles hatte seine Kälbern sogar dauernd, ohne Auslauf, angebunden. In den VgT-Nachrichten VN2001-3 wurde darüber ein Bericht mit Bildern veröffentlicht. Nun ist dieser Bauer vom Richteramt Moutier gebüsst worden.
Inhaltsverzeichnis VN2002-2
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http://www.vgt.ch/news/011212A.htm