6. Juli 2001

Strafuntersuchung gegen den Aargauer SVP-Nationalrat Glur eingestellt

Die durch eine Strafanzeige des VgT ausgelöste Strafuntersuchung gegen den Aargauer SVP-Nationalrat und Rinder- und Kälbermäster ist gemäss einer heute zugestellten Verfügung vom Bezirksamt Zofingen eingestellt worden, gestützt auf einen Persilschein des in Tierschutzkreisen berüchtigten Aargauer Tierschutzinspektors Junker, dessen Aufgabe es offenbar ist, immer alle Missstände als "gesetzeskonform" zu erklären. Mit den rechtlichen Erörterungen des VgT zu Glurs Kälberhaltung haben sich die Aargauer Behörden wie üblich nicht auseinandergesetzt. Unbeachtet blieb wie üblich auch, dass bei Widersprüchen zwischen Gesetz und Verordnung rechtlich das (übergeordnete) Gesetz massgebend ist. Weil dies stets unbeachtet bleibt, kann der Bundesrat auf dem Verordnungsweg kurzerhand das vom Souverän mit grosser Mehrheit gutgeheissene Tierschutzgesetz ausser Kraft setzen. Die Tierschutzorganisationen der Schweiz sind sich einig, dass der Bundesrat auf diese Weise zahlreiche gesetzwidrige Tierquälereien "erlaubt" hat. Dazu gehört die Kälber- und Schweinehaltung auf Vollspaltenböden.

Glur wird jedoch, wie der Einstellungsverfügung zu entnehmen ist, den vom VgT kritisierten Kälberstall mit Vollspaltenböden noch diesen Sommer umbauen, da gemäss Tierschutzverordnung Vollspaltenböden ab 1.7.2002 für Kälber verboten sind. Bisher hat der Bundesrat unter Missachtung von Artikel 2 des Tierschutzgesetzes Vollspaltenböden erlaubt. Glur hat dies schamlos ausgenützt. Seine armen Schweine hält Glur weiterhin in auf Vollspaltenböden in übler Intensivhaltung - wie in Ländern ohne Tierschutzgesetz. Aufnahmen aus Glurs Schweinestall.


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