17. Januar 2001
Strafanzeige gegen die berüchtigte Agri-Natura-Schweinehaltung der Käserei Wildberg/ZH
Der VgT hat heute bei der Bezirksanwaltschaft Pfäffikon eine Strafanzeige wegen Tierquälerei gegen den Dorfkäser von Wildberg eingereicht. Die Strafanzeige hat folgenden Wortlaut:
Hiermit erstatte ich namens des VgT
Strafanzeige
gegen
Käsermeister Thönen, Rikonerstr, 8321 Wildberg
wegen
- Tierquälerei im Sinne von Tierschutz-Gesetz Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a (starke Vernachlässigung von Tieren)
- Missachtung von Tierschutzvorschriften:
. Tierschutzgesetz Artikel 29 Ziffer 1 iVm Artikel 3
. Tierschutzgesetz Artikel 29 Ziffer 2 iVm mit Tierschutzverordnung Artikel 1 Absatz 1 und 2 sowie Tierschutzverordnung Artikel 3 Absatz 3
Begründung:
Der angezeigte Käsermeister betreibt unter dem Label Agri-Natura eine Schweinemast in einem sog Kaltstall (nicht-isolierte Stallkonstruktion). Solche Kaltställe sind ansich tiergerecht, setzen aber ein Strohliegebett voraus, in das sich die Schweine zum Schlafen je nach Temperatur mehr oder weniger hineinwühlen können, um das für sie nötige Mikroklima zu schaffen.
Im Angezeigten Betrieb fehlt ein solches Strohbett. Auch bei den jetzt herrschenden winterlichen Temperaturen von bis minus 9 Grad Celisius im Freien hat es im Liegebreich der Tiere auf dem Zementboden lediglich Spuren von Stroh, nicht einmal bodenbedeckend; erst recht fehlt ein zur Temperaturregulierung geeignetes Strohnest ausreichender Dicke.
Der angezeigte Betrieb wurde 1999 von der Coop-Direktion aus dem Coop-NaturaPlan-Programm ausgeschlossen, nachdem der VgT Missstände aufgedeckt hatte - unter anderem auch fehlende Stroheinstreu. Diese Missstände herrschten dort chronisch, obwohl der "Schweizer Tierschutz STS" von Coop mit der Kontrolle beauftragt war. (Es ist von vielen anderen Fällen her bekannt, dass die STS-Kontrolleure vor Missständen beide Augen zudrücken und nach aussen einfach bestreiten, um ihre eigenen Pflichtversäumnisse zu vertuschen.) Der Betrieb wechselte hierauf in das Agri-Natura-Labelprogramm, wo der STS ebenfalls mit der Kontrolle beauftragt.
Das Fehlen eines Strohnestes in einem Kaltstall verletzt folgende Vorschriften:
- Tierschutzgesetz Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 2
- Tierschutzverordnung Artikel 1 Absatz 1 und 2 sowie Tierschutzverordnung Artikel 3 Absatz 3
In der Nacht auf den 16. Januar 2001 wurde zudem ein in den Stallgang gelegtes krankes Schwein entdeckt, das im Sterben lag. Dass es einfach in den Stallgang gelegt und dort erst recht der Kälte ausgesetzt wurde, belegt, dass es vom Betreiber aufgegeben worden war. Andernfalls hätte es in ein Krankenabteil mit viel Stroh verbracht werden müssen und es hätte der Tierarzt beigezogen werden müssen. Dieses sterbende Tier ist auf Fotoaufnahmen festgehalten; die offenen Augen und engen Pupillen beweisen, dass es noch lebt:
Für den Fall, dass der Angezeigte bestreitet, dieses Tier in den Stallgang gelegt zu haben, um es seinem Todeskampf zu überlassen, hätte er zu beweisen, dass er einen Tierarzt zur Behandlung beigezogen hat (im Sinne von Tierschutzverordnung Artikel 3 Absatz 3).
Antrag: Die Polizei ist unverzüglich zu beauftragen, im Betrieb nach dem Kadaver zu suchen, der möglicherweise noch dort ist, und den Angezeigten bzw allfällige Mitarbeiter nach dem Verbleib zu befragen.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler, Präsident VgT
Der von Käsermeister Thönen betriebene Schweinestall gehört der Käsereigenossenschaft Wildberg. Er kam schon 1999 in die Schlagzeilen, nachdem der VgT Missstände aufgedeckt hatte:
- Unglückliche COOP-Schweine und betrogene Konsumenten: www.vgt.ch/vn/9903/coop.htm
- COOP kündigt Vetrag mit der vom VgT kritisierten Schweinemästerei in Wildberg/ZH: www.vgt.ch/news/990529.htm
- Label-Schweine in Wildberg/ZH: Von COOP-Naturaplan rausgeworfen, jetzt bei Agri-Natura: www.vgt.ch/news/991110.htm
- Die Hintermänner der zwielichtigen Agri-Natura-Mästerei von Wildberg melden sich: www.vgt.ch/news/991116.htm
- Was Leser des Tages-Anzeiger wissen sollten: www.vgt.ch/vn/0001/tages-anzeiger.htm
Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an den Webmaster
http.//www.vgt.ch/news/010117.htm