9. September 2000
Die Anti-Rassismus-Neurotiker sind wieder am Werk:
Rassismus-Klage nun auch gegen Nationalrat Christoph Blocher
Kommentar von VgT-Präsident Erwin Kesslers, ebenfalls Opfer des Antriassismus-Maulkorbgesetzes (siehe den Schächtprozess) und deshalb Befürworter einer Aufhebung dieses verfehlten, dem politischen Missbrauch Vorschub leistenden Gummiparagraphen, zur Rassismusklage gegen Blocher:
Im Abstimmungskampf hat Blocher die Gegner des sog Antirassismus-Gesetzes feige im Stich gelassen. Nun hat er selbst eine dieser absurden Rassismus-Strafverfahren am Hals. Seine parlamentarische Immunität wird ihn allerdings vor einer Verurteilung retten.
In der Schweiz gibt es trotz des in der Verfassung festgeschriebenen Gleicheitsgrundsatzes zwei Gruppen mit Sonderrechten: Parlamentarier und Juden (siehe dazu die diskriminierende Anwendung dieses auf jüdische Interessen zugeschnittenen "Diskriminierungsverbotes").
Aus der NZZ vom 7.9.2000:
Anzeige gegen Blocher wegen Rassismusverdachts: «Auf diesen Prozess
freue ich mich»
Das Zürcher Bezirksgericht hat von Amtes wegen Anzeige gegen Christoph Blocher
wegen Verdachts auf Verletzung der
Antirassismus-Strafnorm erhoben. Es geht um eine Rede Blochers von 1997 über die Rolle
der Schweiz im Zweiten Weltkrieg. Blocher zeigt sich unbeeindruckt. Exponenten anderer
Parteien gehen nicht davon aus, dass die parlamentarische Immunität Blochers aufgehoben
wird.
1997 hat Christoph Blocher in einer «Klarstellung» seine eigenen Ansichten zur Rolle der
Schweiz im Zweiten Weltkrieg öffentlich
dargelegt. In der heute noch auf Internet abrufbaren, leicht modifizierten schriftlichen
Version seiner politischen Rede befasst sich
Blocher auch mit den damaligen Forderungen von jüdischen Interessenvertretungen nach
Rückerstattung der sogenannt «nachrichtenlosen Vermögen». Der «Sonntags-Blick» hat
damals Blochers Aussagen pointiert aufbereitet, worauf dieser eine Ehrverletzungsklage
einreichte, die allerdings vom Zürcher Bezirksgericht abgewiesen wurde. In zweiter
Instanz kam es dann zu einem Vergleich. Auf der Grundlage der erstinstanzlichen,
umfassenden Beurteilung von Blochers Rede findet nun Bezirksrichter Bruno Steiner
Anhaltspunkte, die eine Anzeige wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm
rechtfertigen.
Zwei Elemente seien für den Rassismus-Verdacht ausschlaggebend, wie Steiner gegenüber
der NZZ ausführt: Zum einen lehne es
Blocher kategorisch ab, dass sich die Schweiz für ihre Flüchtlingspolitik im Zweiten
Weltkrieg zu entschuldigen habe, obwohl das
damalige Verhalten der Schweiz gemäss heutigem Forschungsstand für den Tod von Tausenden
mitverantwortlich gewesen sei. Blochers Haltung entspreche somit einer Bagatellisierung
von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sei im Zusammenhang mit den vielen Opfern
verletzend. Zum anderen werde in Blochers Rede den Forderungen der jüdischen
Interessenvertretungen der Hintergrund einer historischen und moralischen
Betrachtungsweise abgesprochen und deren Genugtuungsforderungen in beleidigender Weise
reine Bereicherungsabsicht unterstellt *. «Das sind keine politischen Überlegungen»,
stellt Steiner klar, die Anzeige erfolge einzig und allein aus juristischen Erwägungen.
*
«Die heutige Diskussion über die Schweiz und den Zweiten Weltkrieg wird in unserem Land weitgehend von schweizerischen Moralisten einerseits und anderseits von ausländischen jüdischen Organisationen bestimmt, die von uns Geld verlangen. Die Argumentation hat - auf beiden Seiten - sehr viel Heuchlerisches an sich. Die jüdischen Organisationen, die Geld fordern, sagen, es gehe ihnen letztlich nicht ums Geld. Aber genau darum geht es.»
Bevor die Zürcher Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung einleiten kann, müssen die
eidgenössischen Räte darüber befinden, ob
Blochers parlamentarische Immunität aufgehoben werden soll. Gegenüber der NZZ zeigt sich
Blocher nach wie vor stolz über seine
damalige Rede und sieht keinen Grund für eine Neubeurteilung. Die Schweiz habe sich im
Zweiten Weltkrieg richtig verhalten, wenn
man eine Gesamtbeurteilung vornehme. Er sehe keinen Grund, dass sich die Schweiz für
irgend etwas zu entschuldigen hätte. Auch sei das Geld damals tatsächlich im Mittelpunkt
gestanden, weshalb die Sache auch abgeschlossen gewesen sei, nachdem Zahlungen der Banken
erfolgt seien. Dass ihm in seiner Einschätzung der historischen Fakten mitunter auch
politische Extremisten Beifall klatschen, dafür könne er nichts.
Er verlange keinesfalls, dass seine parlamentarische Immunität nicht aufgehoben werde,
meint Blocher, «auf diesen Prozess freue ich
mich». Dennoch müsse man klarstellen, dass es sich hier um einen typischen Fall des
Missbrauchs der Antirassismus-Strafnorm handle, die er heute als unbrauchbar betrachte. Es
könne nicht angehen, dass er als Politiker angeklagt werde, wenn er seine Haltung zu
politischen Fragen äussere. Auf Anfrage zieht auch FDP-Präsident Franz Steinegger in
Zweifel, ob es im Nachhinein noch sinnvoll sei, ein Strafverfahren einzuleiten. Auf den
ersten Blick sehe er zudem den Zusammenhang zwischen Blochers Rede und seinem politischen
Mandat als gegeben, weshalb sich eine Aufhebung der parlamentarischen Immunität nicht
aufdränge. Auch CVP-Präsident Adalbert Durrer erblickt in Blochers Rede keinen
fundamentalen Verstoss gegen das Antirassismusgesetz, auch wenn er Blochers Beurteilungen
keinesfalls teile. Er würde aus heutiger Sicht einer Aufhebung der parlamentarischen
Immunität - die er generell sehr hoch halte - nicht zustimmen.
Etwas anders beurteilt SP-Fraktionschef Franco Cavalli die Frage. Er würde es aus zwei
Gründen begrüssen, den Rassismusverdacht
gegen Blocher juristisch zu klären: Zum einen sei in jüngster Zeit mehrfach darauf
aufmerksam gemacht worden, dass die Strafnorm nicht konsequent angewendet werde. Man
müsse unbeirrt vorgehen, wann immer Anzeichen für ein Vergehen bestünden. Zum anderen,
so Cavallis politisches Argument, sei der Blocher-Flügel der SVP wohl nicht ganz
unschuldig am gegenwärtigen «Revival» des Rechtsextremismus, was im Rahmen einer
Debatte um die Aufhebung der Immunität Blochers politisch diskutiert werden könnte.
Mail an Verein gegen
Tierfabriken Schweiz
Mail an Webmaster
URL: http://www.vgt.ch/news/000909.htm