18. Januar 2000
Klage der
Sportfischer-Zeitschrift "Petri Heil":
VgT wehrt sich vor Bundesgericht
Die Sportfischer-Zeitschrift "Petri Heil" hat eine Anleitung zu grober Tierquälerei, illustriert mit grafischen Darstellungen, veröffentlicht. Der VgT hat diese in einem kritischen Kommentar in den VgT-Nachrichten" abgebildet. Darauf hat "Petri Heil" wegen Verletzung des Urheberrechts gegen den VgT geklagt. Das Obergericht hat die Klage zwar nur zu einem Viertel gutgeheissen, so dass das Verfahren für den VgT praktisch kostenneutral ist. ("Petri Heil" dagegen hat hohe Kosten für seinen Anwalt.) Trotzdem ficht der VgT das Urteil beim Bundesgericht an, weil das Obergerichtsurteil einen Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit darstellt, welche der VgT - mit Blick auf seine zukünftige Arbeit - vehement verteidigen muss.
Die Beschwerde an das Bundesgericht: www.vgt.ch/justizwillkuer/petriheil2.htm
Ausführliche Vorgeschichte: www.vgt.ch/justizwillkuer/petriheil.htm.
Mail an Verein gegen
Tierfabriken Schweiz
Mail an Webmaster
URL: http://www.vgt.ch/news/000118.htm