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7. September 2009, ergänzt am 17. Februar 2011 Tierquälerische Käfig-Kaninchenhaltung auf dem Gelände der Härterei Bronschhofen Dass Kastenkaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, weiss heute jeder, der hie und da mal eine gute Zeitung liest und nicht ein verschlossenes Herz aus Stein hat. Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung (Käfighaltung) von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte. Informationen über Kaninchen: www.vgt.ch/doc/kaninchen
Dieses Kaninchengefängnis wird von einem Angestellten (Valentino) der Härterei Bronschhofen betrieben. Die Härterei stellt für diese Tierquälerei ihr Gelände zur Verfügung. Härterei Bronschhofen AG, Maugwilerstrasse 9552 Bronschhofen Die zwei Co-Geschäftsführer:
Auf die Kritik des VgT reagierte Geschäftsführer Rudolf Bürgl damit, dass er VgT-Präsident Erwin Kessler über mehrere Tage hinweg mit schwarzen Fax-Seiten - insgesamt 66 - ohne Absender belästigte. Er konnte nachträglich durch die Swisscom als Urheber dieser Faxe identifiziert werden . Am 17. November 2010 wurde Bürgl vom Kreisgericht Wil wegen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage (Art 179septies StGB ) verurteilt. Das Gericht beurteilt sein Verhalten ausdrücklich als bösartig. Das Verfahren kostet ihn 4 800 Franken. Zuvor hatte die Untersuchungsrichterin C Widmer vom Untersuchungsamt Gossau das Strafverfahren gegen Bürgl am 27. Oktober 2009 willkürlich eingestellt mit der absurden Begründung, die Belästigung sei nicht intensiv genug gewesen. Die Anklagekammer des Kantons St Gallen hiess eine Beschwerde gegen diesen Willkürentscheid am 24. Feburar 2010 gut und wies das Untersuchungsamt an, das Verfahren fortzusetzen: Entscheid der Anklagekammer Medien-Spiegel:
- Radio DRS 1 / Regionaljournal Ostschweiz, Beitragsdauer 22 sec, 3.3.10 - Wiler Nachrichten 25.11.10 |