26. Mai 2009, aktualisiert am 12. Juni 2010

Perfide Verleumdungen durch Migros
im Zusammenhang mit dem Freilandeier-Grossbetrug und Thurgauer Justizwillkür

In der Ausgabe VN 09-2 der VgT-Nachrichten haben wir einen grossen Bericht über den landesweiten Konsumentenbetrug mit Freiland- und Bio-Eiern veröffentlicht (www.vgt.ch/vn/0901/freilandeier.htm).

Gegenüber der "Assocciazione delle consumatrici e consumatori della Svizzera italiano" behauptete Migros, bei der vom VgT über Jahre dokumentierten betrügerischen Eierfabrik Eugster in Balterswil , welche Migros mit "Freilandeiern" beliefert, sei alles bestens, "sonst wäre der VgT nicht schon zweimal vor dem Gericht abgeblitzt".  Arglistig verschweigt die Migros, dass die Konsumenttäuschung  dieses Eierlieferanten nie gerichtlich beurteilt, sondern dem VgT einfach die Klagelegitimation abgesprochen wurde. Dies ist in unserem Freiland-Eier-Bericht klar und deutlich dargestellt. Migros spekuliert offensichtlich darauf, dass die Leute von dieser italienischsprachigen Konsumentenschutzvereinigung nicht recht Deutsch können.

Der VgT hat gegen Migros eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung eingeleitet und verlangt, dem Migros sei unter Strafandrohung zu verbieten, diese Unwahrheit weiter zu verbreiten.

Die schweren Gefierderschäden verharmlost Migros als etwas, das halt vorkommen könne, aber weiter keine Bedeutung habe.

Der international bekannte Hühner Experte Prof Dr Detlef Fölsch ist ganz klar anderer Meinung:
www.vgt.ch/vn/0303/huehner-kz-eierhaas.htm#gutachten

Meine eigenen Erfahrungen zeigten, dass sich solche Hühner bei guter Haltung rasch erholen und niemehr(!) so aussehen: www.vgt.ch/vn/9903/nackthuehner.htm

Mit ihrer Stellungnahme bestätigt Migros die Erfahrung und Darstellung des VgT, dass es sich bei den gezeigten Beispielen nicht um "schwarze Schafe", sondern um ganz normale Freilandhühner-Betriebe handelt.

Mit einem haarsträubenden Willkürurteil hat das bäuerlich dominierte Bezirksgericht Münchwilen die Richtigstellungsklage abgewiesen. Der VgT hat dagegen beim Obergericht Berufung erhoben.

Gerichtsverhandlung vom 20. Mai 2010 vor dem Obergericht:

Plädoyer von Erwin Kessler

Hühnerfabrik Eugster in Balterswil: "Kessler gegen Migros", Thurgauer Zeitung 21.05.10

Urteil des Obergerichts vom 20. Mai 2010

Das Obergericht bestätigte die Migros-Verleumdung gegen den VgT und hält in der Urteilsbegründung dazu fest:

"Die Äusserung des Berufungsbeklagten [Migros] gegenüber der Konsumentenschutzorganisation ACSl ist unwahr. Zwar ist richtig, dass der Berufungskläger in zwei gegen die Eugster Eier AG angestrengten Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs vor Bundesgericht unterlag oder eben "abblitzte". Wenn vom Berufungsbeklagten aus dieser Tatsache aber mit dem "Sonst wäre" der Schluss gezogen wird, demnach entspreche die Tierhaltung der Eugster Eier AG allen gesetzlichen Vorgaben, wird die Aussage offenkundig unwahr. Ausschlaggebend ist, dass das Bundesgericht die Legehennenhaltung der Eugster Eier AG in der Sache gar nie zu prüfen hatte, nachdem das Gericht erkannte, es fehle dem Berufungskläger an der Legitimation zum Erstatten eines Strafantrags gegen die Eugster Eier AG. Im zentralen Punkt trifft die Äusserung des Berufungsbeklagten demnach nicht zu, womit die Aussage nicht nur ungenau, sondern insgesamt klar falsch ist."

Trotzdem hat das Obergericht die Persönlichkeitsschutzklage des VgT abgewiesen, mit der juristisch skandalös-willkürlichen Begründung, der VgT habe diese verleumderische Behauptung der Migros selber richtig stellen können, deshalb liege keine Rufschädigung vor.

Demnach soll man also keinen Anspruch auf gerichtlichen Persönlichkeitsschutz haben, wenn man eine Verleumdung selber richtigstellt. Das widerspricht der gesamten bisherigen Lehre und Praxis.
Zum Beispiel ist in Lehre und Praxis unbestritten, dass die Veröffentlichung einer Gegendarstellung einer Feststellungs- und Unterlassungsklage nicht im Wege steht.

Dazu kommt, dass das Argument des Obergerichts jedenfalls nicht gegen das Unterlassungsbegehren spricht, denn Migros hat vor allen Instanzen behauptet, die eingeklagte (vom Obergericht als unwahre festgestellte) Behauptung sei richtig und korrekt, womit eine Wiederholungsgefahr (gegenüber anderen Adressaten) besteht, denn der zugrundeliegende Fall dieser Hühnerfabrik ist nach wie vor aktuell. Zum Unterlassungsbegehren hat sich das Obergericht mit keinem Wort geäussert und damit das menschenrechtlich geschützte Grundrecht, gehört zu werden (rechtliches Gehör) verletzt.

Überhaupt ist die Argumentation des Obergerichts völlig neu und wurde weder von der beklagten Migros noch vom Bezirksgericht vorgebracht, weshalb sich der VgT nicht dazu äussern konnte. Auch dadurch wurde das rechtliche Gehör verletzt.

Zur Nichtanwendung von ZGB 28 (Recht auf Richtigstellung und Unterlassung), wenn der Kläger selber eine Richtigstellung vornimmt, ist rechtswidrig und willkürlich.

Würde das Bundesgericht dieses Willkürurteil nicht aufheben, müssten alle Lehrbücher zum Persönlichkeitsschutz neu geschrieben werden.

Der renommierte Medienrechtsspezialist Professor Dr Franz Riklin hat in privater Korrespondenz bestätigt, dass er vollständig gleicher Aufassung sei zu diesem Obergerichtsurteil.

 

Das Verfahren ist nun vor dem Bundesgericht hängig.
 

Für den verantwortungsbewussten Konsumenten heisst die Konsequenz einmal mehr: Vegane Ernährung - der Gesundheit und den Tieren zuliebe.


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