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3. November 2008, letztmals ergänzt am 6. März 2010 Tierquälerische Hühner- und Kaninchenhaltung in der Kleintieranlage der Zivilgemeinde Brüttisellen In der Kleintieranlage Büel in Wangen-Brüttisellen werden Hühner und Kaninchen tierquälerisch in Käfigen gehalten:
Bild oben: links die Hühnerkäfige und im Hintergrund die Kaninchenkäfige
Die Käfighaltung von Hühnern ist verboten. Am 12. August 2008 hat der VgT deshalb eine Strafanzeige gegen diesen Tierhalter, Ludwig Haas, eingereicht. (Siehe unten den Strafbefehl). Die Käfighaltung von Kaninchen erlaubt der Bundesrat dagegen, weil die Tierversuchsindustrie ein Interesse daran hat, ihre Versuchskaninchen auf möglichst kleinem Raum zu halten. Das nützen skrupellose Hobby-Tierhalter aus, um ihre "Lieblinge" ebenso tierquälerisch zu halten. Dass Kastenkaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, weiss heute jeder, der hie und da mal eine gute Zeitung liest und nicht ein verschlossenes Herz aus Stein hat. Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung (Käfighaltung) von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte. Infos über tiergerechte Kaninchenhaltung: www.vgt.ch/doc/kaninchen Die Zivligemeinde Brüttisellen unterstützt diese verwerfliche Hobby-Tierhaltung, indem sie das Areal dafür zur Verfügung stellt. Wir haben den obigen Bericht vor Veröffentlichung der Zivilgemeinde zur Stellungnahme zugestellt. Hier die Antwort vom 30. Oktober 2008:
Rückantwort des VgT:
Darauf war von den Verantwortlichen der Zivilgemeinde nichts mehr zu hören. Am 18. Dezember 2008 hat der VgT bei der Staatsanwalt eine neue Strafanzeige gegen Ludwig Haas eingereicht, weil der seine Kaninchen ohne Tageslicht hält. Der Käfigkaninchenkasten ist permanent mit einem Tuch zugedeckt (roter Pfeil). Als ob die in grausamer Einzelhaltung (soziale Isolation) gehaltenen Kaninchen nicht schon genug zu leiden hätten, werden sie auch noch in verbotener Dunkelhaltung gehalten.
Unter dem Vorhang sieht es so aus: Kaninchen in grausamer Einzelhaltung, dauernd im Dunkeln:
Am 5. März 2009 erliess die
Staatsanwaltschaft See/Oberland einen Strafbefehl gegen Ludwig Haas,
der soeben rechtskräftig geworden ist. Damit wird Ludwig Haas wegen
mehrfacher Tierquälerei mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 70
Franken und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die Geldstrafe von
45 Tagessätzen (entspricht Fr 3 150.-) wird vollzogen, die restliche
Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 4
Jahren. Bezahlt der Angeschuldigte die Busse schuldhaft nicht, so tritt
an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen.
Die Verfahrenskosten betragen 900 Fr und werden dem
Angeschuldigten auferlegt. Der Strafbefehl bestätigt die Anzeige des VgT voll und ganz.
Laut Strafbefehl hat Haas:
Medienspiegel: Haas ist nicht der einzige, der in dieser Kleintieranlage Tiere unwürdig und nicht artgerecht hält. Der VgT wird weitere Beobachtungen anstellen. Ein Skandal, dass die Zivilgemeinde Brüttisellen hiefür eine Liegenschaft zur Verfügung stellt. Die Verantwortlichen haben arrogant nicht reagiert auf die Informationen des VgT. Selber denken und ethische Verantwortung wahrnehmen ist den Verantwortlichen offenbar fremd. Das Kaninchengefängnis war nach dieser Verurteilung nur kurze Zeit leer. Schon hat er wieder:
Das neue Gefängnis mag den völlig ungenügenden Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung genügen. Eine grobe Tierquälerei ist es nach wie vor, speziell die besonders grausame Einzelhaltung. Verantwortungslos und verwerflich, dass die Gemeinde weiterhin ihr Gelände für so etwas zur Verfügung stellt. Am 6. März 2010 war dieses Kaninchengefängnis unverändert. Die Gemeinde Brüttisellen stellt diesem Tierquäler weiterhin ihre Liegenschaft zur Verfügung.
Adresse dieses Tiequälers:
Verantwortliche für die Liegenschaft dieser
Kleintieranlage:
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