5. Oktober 2002

Beschwerde gegen den Rechtsdienst der SRG

Der VgT hat heute dem Generaldirektor der SRG, Armin Walpen, folgende Beschwerde eingereicht:

Sehr geehrter Herr Walpen,

die Unabhängige Beschwerde-Instanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat unsere Beschwerde gegen eine Téléjournalsendung gutgeheissen und festgestellt, dass ein Beitrag über die Kritik des VgT an Tierschutzmissständen im Kanton Wallis einseitig und tendenziös manipuliert und im Ton vergriffen war, grundlegende journalistische Pflichten verletzte und insgesamt den falschen Eindruck vermittelte, die Kritik an Walliser Tiermästereien sei haltlos.

Das Verhalten des Rechtsdienstes der SRG in dem diesem UBI-Entscheid vorangehenden Verfahren war erschreckend:

Das grobe Fehlverhalten des für die beanstandete Téléjournalsendung verantwortlichen Journalisten wurde von Ihrem Rechtsdienst, vertreten durch Christina Wenninger, in einer Art und Weise gedeckt und gerechtfertigt, die nicht mehr als normal bezeichnet werden kann. Sie scheute nicht einmal davor zurück, mit groben Verleumdungen gegen mich zu aufzufahren und zu behaupten, ich sei wegen Hausfriedensbruch zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt worden. In einem seit Juni hängigen Ehrverletzungsvefahren wird sie hiefür zur Verantwortung gezogen.

Es ist erschreckend, dass die Eigenkontrolle der SRG über Qualität, Objektivität, Anstand von Sendungen und die Einhaltung des Radio- und Fernsehgesetzes in Ihrem Haus derart schlecht funktioniert und grobe Fehler mit verwerflichen, rechtswidrigen Methoden sogar noch in Schutz genommen werden. Ich ersuche Sie, geeignete Disziplinarmassnahmen zu ergreifen, damit sich solches in Zukunft nicht wiederholt.

Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken VgT (Association Contre les Usines d'Animaux ACUSA)


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