| 12. Juni 2007,
letztmals aktualisier am 23. August 2010
web-code: 200-021
manipulation suisse
Das Schweizer Staatsfernsehen boykottiert
den VgT
Während Chefredaktor Haldimann gegen
angebliche Rassendiskriminierung wettert, diskriminiert er seit Jahren
selber
und produziert lieber unsachliche Informationssendungen, wie die
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) auf
Beschwerde des VgT hin mehrfach festgestellt hat.
(Aus der Weltwoche 1.09)
Die Website des VgT
umfasst rund 10 000 Seiten auf dem Gebiet des auf Nutztiere
spezialisierten politischen Tier- und Konsumentenschutzes - vom SF
gezielt nicht beachtet - und nimmt lieber Falschinformationen der
Zuschauer in Kauf.
Die vom VgT laufend enthüllten Missstände in der
Tierhaltung und beim (Nicht-)vollzug des Tierschutzgesetz werden seit
Jahren unterdrückt. Über den VgT und dessen Arbeit wird höchstens
negativ berichtet. Meistens ohne den VgT namentlich zu erwähnen, wird
dessen politische und tier- und konsumentenschützerische Arbeit immer
wieder mit Desinformationssendungen torpediert - kürzlich erneut mit
einer einseitigen Wahlunterstützung für den vom VgT zur Abwahl
empfohlenen, für den Tierschutz-Nichtvollzug im Kanton Freiburg
verantwortlichen Staatsrat Pascal Corminboeuf, wodrurch laut Entscheid
der UBI das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt wurde (VgT
gewinnt vor UBI).
Jüngstes Beispiel zu
diesem Boykott ohne sachliche Gründe:
In einem
Bericht, gestützt auf erstklassige Videoaufnahmen grauenhafter
Missstände am Blausee, hat der VgT dokumentiert, wie das
Tierschutzgesetz beim Familienfischen toter Buchstabe bleibt:
www.vgt.ch/vn/0901/blausee.htm
Diese Aufnahmen
wurden mit dem dem Schweizer Fernsehen als Primeuer angeboten:, und
zwar 10vor10, CH-Aktuell, Der Club, Kassensturz, Rundschau. Der
Tagesschau konnte es nicht angeboten werden, weil die Tagesschau die
Email-Adresse des VgT sperrt.
Wie üblich kam nicht einmal eine Antwort. Kein
vernünftiger Mensch kann behaupten, solch erschreckende Missstände,
gegen welche in unserer Gesellschaft keine rechtlichen oder
politischen Mittel zur Verfügung stehen, seien nicht von öffentlichem
Interesse (Tierschutzorganisationen haben kein Klage- und
Beschwerderecht; die Aufsicht über den Vollzug des Tierschutzgesetzes
ist Sache des Bundesrates und des Bundesamtes für Veterinärwesen; die
Bundesräte können nicht vom Volk gewählt oder abgewählt werden; es
gibt auch kein Initiativrecht gegen den Nichtvollzug von Gesetzen). Im
Einzelfall kann es sicher sachliche Gründe geben, warum sämtliche
Nachrichten- und Informationsgefässe von SF sich nicht mit einem
solchen Thema befassen. Solche sachlichen Gründe gibt es aber nicht
für die fortwährende, systematische Unterdrückung solcher Themen. Dies
verletzt vielmehr klar das Vielfaltsgebot.
Am 6. Oktober 2008 hat
der VgT bei der UBI Beschwerde gegen den Boykott durch das Schweizer
Fernsehen erhoben und Verletzung des Vielfaltsgebotes und der
Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit geltend gemacht:
Beschwerde an die UBI vom 6. Oktober 2008
Replik vom 18. Dezember 2008
UBI-Entscheid vom 20. Februar 2009
Beschwerde an das Bundesgericht
vom 8. Juni 2009
Gutheissung der Beschwerde
durch das Bundesgericht:
Bundesgerichtsurteil
2C_308/2009 vom 10. Dezember 2009
In diesem Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde des VgT
gutgeheissen und die Sache zur Neubeurteilung an die UBI zurückgewiesen.
Zweite Beschwerde, vom 30. August
2009, an die UBI wegen Diskriminierung des VgT durch das Schweizer
fernsehen, diesmal konkret gegen die Unterdrückung des EGMR-Urteils im
TV-Spot-Zensurverfahren.
Die UBI wies auch diese zweite Beschwerde betreffen wegen Diskriminierung
des VgT durch das Schweizer Fernsehen formalistisch ab.
Am 22. Januar 2010 erhob der VgT auch gegen diesen Entscheid
Beschwerde beim Bundesgericht.
Auch diese Beschwerde wurde vom Bundesgericht gutgeheissen:
Bundesgerichtsurteil 2C_59/2010
Medienspiegel:
-
persoenlich.com 10.6.10
- kleinreport 10.6.10
- St Galler Tagblatt 11.6.10
Beide Beschwerden sind vor der UBI
nun zusammgelegt worden.
Manipulierte, diskriminierende
und verlogene Sendung des Westschweizer Fernsehens über den VgT:
Am 15. Juni 2010 reichte der VgT einen neuen Fall von Diskriminierung,
verbunden mit einer Verletzung der Wahrheitspflicht
(Sachgerechtigkeitsgebot) ein. Dieser Fall gibt Einblick, wie solche
Manipulationen auf der Fernsehredaktion ablaufen. Es ging um eine Sendung über
die Magazine des VgT, welche im März 2010 im Kanton Freiburg in alle
Haushaltungen gestreut wurden und in welchen über den Freiburger Staatsrat
und Tierschutzverhinderer Corminboeuf sowie über die Machenschaften der
Freiburger Justiz berichtet wurde (VN
10-1, AN 2010):
- Neue Beschwerde an die UBI
- Replik
In gleichem Sinn hat der VgT auch Beschwerde beim Schweizerischen Presserat
erhoben.
Neuer Diskriminierungs-Fall im Juli 2010, der UBI
nachgereicht: Katastrophale Zustände in
baselländischen Schweinefabriken. Kassensturz, CH-Aktuell, 10vor10,
Tagesschau und Rundschau interessierten sich nicht dafür, ebensowenig wie
für unzählige ähnliche Berichte aus der ganzen Schweiz seit rund zehn
Jahren. Aus journalistisch-sachlicher Sicht ist dieses Desinteresse nicht
erklärbar, zumal Informationen des VgT eine hohe Glaubwürdigkeit haben, da
sich der VgT weniger als ander Medien Fehlinformationen leisten kann. Es
handelt sich um eine Diskriminierung aus persönlichen poltischen
Motiven der SF-Verantwortlichen, wie Haldimann ja auch öffentlich zugegeben
hat (siehe oben).
*
Wie beim Schweizer Staatsfernsehen einer den anderen deckt.
*
Die früheren Beschwerden des VgT
gegen das Schweizer Staatsfernsehen
Beschwerde gegen
die Schweiz-Aktuell-Sendung vom 20. Dezember 1999 von der UBI gutgeheisssen:
"Bodenhaltung von Hühnern irreführend als Freilandhaltung dargestellt
Beschwerde gegen
DOK-Sendung vom 8. Januar 2001 von UBI gutgeheissen: Falschinformationen
über Schlachtabfälle
Beschwerde gegen
die Kassensturz-Sendung vom 23. Januar 2001: Falschinformation über die
Brustgurtanbindung von Mutterschweinen
VgT-Beschwerde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen
Werbespot-Zensur am 28. Juni 2001 gutgeheissen /Schweiz verurteilt
Beschwerde gegen
Téléjournal-Sendung des Westschweizer Fernsehens vom
17. Dezember 2001 von der UBI gutgeheissen.
Beschwerde gegen Kassensturz-Sendung vom
26. April 2005. UBI stellte Mängel der Sendung fest, wies aber die
Beschwerde ab.
Beschwerde
gegen die CH-Aktuell Sendung vom 30. Oktober 2006 wegen einseitiger
Wahlkampfbeeinflussung, von der UBI und vom Bundesgericht gutgeheissen
Beschwerde gegen
die 10vor10-Sendung vom 21. Februar 2007 (10vor10-Moderatorin: "In der
Schweiz gibt es keine Tierfabriken")
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