12. Juni 2007, letztmals aktualisier am 23. August 2010                                   web-code: 200-021 

  manipulation suisse

Das Schweizer Staatsfernsehen boykottiert den VgT

Während Chefredaktor Haldimann gegen angebliche Rassendiskriminierung wettert, diskriminiert er seit Jahren selber und produziert lieber unsachliche Informationssendungen, wie die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) auf Beschwerde des VgT hin mehrfach festgestellt hat.

(Aus der Weltwoche 1.09)

Die Website des VgT umfasst rund 10 000 Seiten auf dem Gebiet des auf Nutztiere spezialisierten politischen Tier- und Konsumentenschutzes - vom SF gezielt nicht beachtet - und nimmt lieber Falschinformationen der Zuschauer in Kauf.

Die vom VgT laufend enthüllten Missstände in der Tierhaltung und beim (Nicht-)vollzug des Tierschutzgesetz werden seit Jahren unterdrückt. Über den VgT und dessen Arbeit wird höchstens negativ berichtet. Meistens ohne den VgT namentlich zu erwähnen, wird dessen politische und tier- und konsumentenschützerische Arbeit immer wieder mit Desinformationssendungen torpediert - kürzlich erneut mit einer einseitigen Wahlunterstützung für den vom VgT zur Abwahl empfohlenen, für den Tierschutz-Nichtvollzug im Kanton Freiburg verantwortlichen Staatsrat Pascal Corminboeuf, wodrurch laut Entscheid der UBI das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt wurde  (VgT gewinnt vor UBI).

Jüngstes Beispiel zu diesem Boykott ohne sachliche Gründe:

In einem Bericht, gestützt auf erstklassige Videoaufnahmen grauenhafter Missstände am Blausee, hat der VgT dokumentiert, wie das Tierschutzgesetz beim Familienfischen toter Buchstabe bleibt: www.vgt.ch/vn/0901/blausee.htm
Diese Aufnahmen wurden mit dem dem Schweizer Fernsehen als Primeuer angeboten:, und zwar 10vor10, CH-Aktuell, Der Club, Kassensturz, Rundschau. Der Tagesschau konnte es nicht angeboten werden, weil die Tagesschau die Email-Adresse des VgT sperrt.

Wie üblich kam nicht einmal eine Antwort. Kein vernünftiger Mensch kann behaupten, solch erschreckende Missstände, gegen welche in unserer Gesellschaft keine rechtlichen oder politischen Mittel zur Verfügung stehen, seien nicht von öffentlichem Interesse (Tierschutzorganisationen haben kein Klage- und Beschwerderecht; die Aufsicht über den Vollzug des Tierschutzgesetzes ist Sache des Bundesrates und des Bundesamtes für Veterinärwesen; die Bundesräte können nicht vom Volk gewählt oder abgewählt werden; es gibt auch kein Initiativrecht gegen den Nichtvollzug von Gesetzen). Im Einzelfall kann es sicher sachliche Gründe geben, warum sämtliche Nachrichten- und Informationsgefässe von SF sich nicht mit einem solchen Thema befassen. Solche sachlichen Gründe gibt es aber nicht für die fortwährende, systematische Unterdrückung solcher Themen. Dies verletzt vielmehr klar das Vielfaltsgebot.

Am 6. Oktober 2008 hat der VgT bei der UBI Beschwerde gegen den Boykott durch das Schweizer Fernsehen  erhoben und Verletzung des Vielfaltsgebotes und der Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit geltend gemacht:

Beschwerde an die UBI vom 6. Oktober 2008 

Replik vom 18. Dezember 2008

UBI-Entscheid vom 20. Februar 2009

Beschwerde an das Bundesgericht vom 8. Juni 2009

Gutheissung der Beschwerde durch das Bundesgericht:
Bundesgerichtsurteil 2C_308/2009 vom 10. Dezember 2009
In diesem Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde des VgT gutgeheissen und die Sache zur Neubeurteilung an die UBI zurückgewiesen.

Zweite Beschwerde, vom 30. August 2009, an die UBI wegen Diskriminierung des VgT durch das Schweizer fernsehen, diesmal konkret gegen die Unterdrückung des EGMR-Urteils im TV-Spot-Zensurverfahren.
Die UBI wies auch diese zweite Beschwerde betreffen wegen Diskriminierung des VgT durch das Schweizer Fernsehen formalistisch ab.
Am 22. Januar 2010 erhob der VgT auch gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht.
Auch diese Beschwerde wurde vom Bundesgericht gutgeheissen: Bundesgerichtsurteil 2C_59/2010
Medienspiegel:

- persoenlich.com 10.6.10
- kleinreport 10.6.10
- St Galler Tagblatt 11.6.10

Beide Beschwerden sind vor der UBI nun zusammgelegt worden.

Manipulierte, diskriminierende und verlogene Sendung des Westschweizer Fernsehens über den VgT:
Am 15. Juni 2010 reichte der VgT einen neuen Fall von Diskriminierung, verbunden mit einer Verletzung der Wahrheitspflicht (Sachgerechtigkeitsgebot) ein. Dieser Fall gibt Einblick, wie solche Manipulationen auf der Fernsehredaktion ablaufen. Es ging um eine Sendung über die Magazine des VgT, welche im März 2010 im Kanton Freiburg in alle Haushaltungen gestreut wurden und in welchen über den Freiburger Staatsrat und Tierschutzverhinderer Corminboeuf sowie über die Machenschaften der Freiburger Justiz berichtet wurde (VN 10-1, AN 2010):
- Neue Beschwerde an die UBI
- Replik

In gleichem Sinn hat der VgT auch Beschwerde beim Schweizerischen Presserat erhoben.

Neuer Diskriminierungs-Fall im Juli 2010, der UBI nachgereicht: Katastrophale Zustände in baselländischen Schweinefabriken. Kassensturz, CH-Aktuell, 10vor10, Tagesschau und Rundschau interessierten sich nicht dafür, ebensowenig wie für unzählige ähnliche Berichte aus der ganzen Schweiz seit rund zehn Jahren. Aus journalistisch-sachlicher Sicht ist dieses Desinteresse nicht erklärbar, zumal Informationen des VgT eine hohe Glaubwürdigkeit haben, da sich der VgT weniger als ander Medien Fehlinformationen leisten kann. Es handelt sich um eine Diskriminierung aus  persönlichen poltischen Motiven der SF-Verantwortlichen, wie Haldimann ja auch öffentlich zugegeben hat (siehe oben).

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Wie beim Schweizer Staatsfernsehen einer den anderen deckt.

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Die früheren Beschwerden des VgT gegen das Schweizer Staatsfernsehen

Beschwerde gegen die Schweiz-Aktuell-Sendung vom 20. Dezember 1999 von der UBI gutgeheisssen: "Bodenhaltung von Hühnern irreführend als Freilandhaltung dargestellt

Beschwerde gegen DOK-Sendung vom 8. Januar 2001 von UBI gutgeheissen: Falschinformationen über Schlachtabfälle

Beschwerde gegen die Kassensturz-Sendung vom 23. Januar 2001: Falschinformation über die Brustgurtanbindung von Mutterschweinen

VgT-Beschwerde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Werbespot-Zensur am 28. Juni 2001 gutgeheissen /Schweiz verurteilt

Beschwerde gegen Téléjournal-Sendung des Westschweizer Fernsehens vom 17. Dezember 2001 von der UBI gutgeheissen.

Beschwerde gegen Kassensturz-Sendung vom 26. April 2005. UBI stellte Mängel der Sendung fest, wies aber die Beschwerde ab.

Beschwerde gegen die CH-Aktuell Sendung vom 30. Oktober 2006 wegen einseitiger Wahlkampfbeeinflussung, von der UBI und vom Bundesgericht gutgeheissen

Beschwerde gegen die 10vor10-Sendung vom 21. Februar 2007 (10vor10-Moderatorin: "In der Schweiz gibt es keine Tierfabriken")         

 

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Lieber Boulevard-Journalismus mit  gefälschten Briefen als politisch unbequeme Tatsachen

 


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