| 12. Juni 2007,
letztmals aktualisiert am 16. Mai 2011
web-code: 200-021
Das Schweizer Staatsfernsehen boykottiert den VgT Während Chefredaktor Haldimann gegen angebliche Rassendiskriminierung wettert, diskriminiert er seit Jahren selber und produziert lieber unsachliche Informationssendungen, wie die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) auf Beschwerde des VgT hin mehrfach festgestellt hat.
Die Website des VgT umfasst rund 10 000 Seiten auf dem Gebiet des auf Nutztiere spezialisierten politischen Tier- und Konsumentenschutzes - vom SF gezielt nicht beachtet - und nimmt lieber Falschinformationen der Zuschauer in Kauf. Die vom VgT laufend enthüllten Missstände in der Tierhaltung und beim (Nicht-)vollzug des Tierschutzgesetz werden seit Jahren unterdrückt. Über den VgT und dessen Arbeit wird höchstens negativ berichtet. Meistens ohne den VgT namentlich zu erwähnen, wird dessen politische und tier- und konsumentenschützerische Arbeit immer wieder mit Desinformationssendungen torpediert - kürzlich erneut mit einer einseitigen Wahlunterstützung für den vom VgT zur Abwahl empfohlenen, für den Tierschutz-Nichtvollzug im Kanton Freiburg verantwortlichen Staatsrat Pascal Corminboeuf, wodrurch laut Entscheid der UBI das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt wurde (VgT gewinnt vor UBI). Jüngstes Beispiel zu diesem Boykott ohne sachliche Gründe:
Am 6. Oktober 2008 hat der VgT bei der UBI Beschwerde gegen den Boykott durch das Schweizer Fernsehen erhoben und Verletzung des Vielfaltsgebotes und der Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit geltend gemacht: Beschwerde an die UBI vom 6. Oktober 2008 UBI-Entscheid vom 20. Februar 2009 Beschwerde an das Bundesgericht vom 8. Juni 2009
Gutheissung der Beschwerde
durch das Bundesgericht:
Zweite Beschwerde, vom 30. August
2009, an die UBI wegen Diskriminierung des VgT durch das Schweizer
fernsehen, diesmal konkret gegen die Unterdrückung des EGMR-Urteils im
TV-Spot-Zensurverfahren. Neuer Diskriminierungs-Fall im Juli 2010, der UBI nachgereicht: Katastrophale Zustände in baselländischen Schweinefabriken. Kassensturz, CH-Aktuell, 10vor10, Tagesschau und Rundschau interessierten sich nicht dafür, ebensowenig wie für unzählige ähnliche Berichte aus der ganzen Schweiz seit rund zehn Jahren. Aus journalistisch-sachlicher Sicht ist dieses Desinteresse nicht erklärbar, zumal Informationen des VgT eine hohe Glaubwürdigkeit haben, da sich der VgT weniger als ander Medien Fehlinformationen leisten kann. Es handelt sich um eine Diskriminierung aus persönlichen poltischen Motiven der SF-Verantwortlichen, wie Haldimann ja auch öffentlich zugegeben hat (siehe oben).
Entscheid der UBI: Beschwerde an das Bundesgericht gegen den UBI-Entscheid Das Verfahren ist zur Zeitbeim Bundesgericht hängig. *
Manipulierte, diskriminierende
und verlogene Sendung des Westschweizer Fernsehens über den VgT: Die Medienmitteilung der UBI zu diesem Urteil wurde fast von sämtlichen Medien unterdrückt. Nur die Schaffhauser-Nachrichten und La Liberté berichteten. Typisch. Es ist das zweite mal, dass das Schweizer Staatsfernsehen sich parteiisch in die politische Auseinandersetzung zwischen dem VgT und Corminboeuf eingemischt hat. Auch im ersten Fall wurde die Beschwerde des VgT gutgeheissen, von UBI und vom Bundesgericht: CH-Aktuell Sendung vom 30. Oktober 2006: einseitige Wahlkampfbeeinflussung. Nicht einmal Bundesgerichtsurteile vermögen den politischen Missbrauch des Staatsfernsehens zu stoppen. Wie üblich wenn es gegen den VgT geht, bestritt die SRG die Berechtigung der Beschwerde und beurteilte diese als völlig haltlos. Übersicht über die Auseinandersetzung zwischen VgT und Corminboeuf: www.vgt.ch/doc/corminboeuf *
Wie beim Schweizer Staatsfernsehen einer den anderen deckt. * Die früheren Beschwerden des VgT gegen das Schweizer Staatsfernsehen Beschwerde gegen die Schweiz-Aktuell-Sendung vom 20. Dezember 1999: Bodenhaltung von Hühnern irreführend als Freilandhaltung dargestellt - vor der UBI GUTGEHEISSEN Beschwerde gegen DOK-Sendung vom 8. Januar 2001: Falschinformationen über Schlachtabfälle - von der UBI GUTGEHEISSEN Beschwerde gegen die Kassensturz-Sendung vom 23. Januar 2001: Falschinformation über die Brustgurtanbindung von Mutterschweinen - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI stellte fest, dass diese Information des Kassensturz tatsächlich falsch war, wies aber die Beschwerde mit der lapidaren Begründung ab, es habe sich dabei nur um einen Nebenpunkt der Sendung gehandelt Beschwerde gegen Téléjournal-Sendung des Westschweizer Fernsehens vom 17. Dezember 2001 von der UBI GUTGEHEISSEN Beschwerde gegen Kassensturz-Sendung vom 26. April 2005 - UBI stellte Mängel der Sendung fest, wies die Beschwerde aber trotzdem ab Beschwerde gegen die CH-Aktuell Sendung vom 30. Oktober 2006 wegen einseitiger Wahlkampfbeeinflussung - von UBI und Bundesgericht GUTGEHEISSEN Beschwerde gegen die 10vor10-Sendung vom 21. Februar 2007 (10vor10-Moderatorin: "In der Schweiz gibt es keine Tierfabriken") - von der UBI mit fadenscheiniger Begründung abgewiesen Beschwerde gegen eine parteiisch-einseitige Sendung des Westschweizer Fernsehens zu Gunsten des Freigurger Staatsrates Corminboeuf, dem der VgT Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes vorwirft - von der UBI GUTGEHEISSEN
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