Web-Code 200-009

In diesen Prozessen gegen den VgT wird die Justiz als Mittel der Politik gegen einen
unbequemen Kritiker eingesetzt, der nichts Rechtswidriges getan, nur Fakten und
seine Meinung zum grausam-perversen rituellen Schlachten ohne Betäubung
veröffentlicht hat. Dabei bedient sich die Justiz des
Rassendiskriminierungs-Artikels. Was unter diesen unklaren, aus politischen
Gründen bewusst unbestimmt gehaltenen Straftatbestand fällt, kann niemand, kein
Rechtsanwalt, im voraus sagen und ist der willkürlichen
politisch-opportunistischen Beurteilung der Gericht überlassen. Wie die
Anwendung dieser Strafnorm zeigt, kommt es dabei nicht darauf an, WAS gesagt
wird, sondern WER etwas sagt und ob dies gewissen politische, hauptsächlich
linken und jüdischen Kreisen passt. Kein Richter wagt es, sich dem
Antisemitismusgeschrei, mit welchem jegliche Kritik an jüdischen Verhalten
tabuisiert wird, entgegenzustellen und sich dem Totschlagargument "Antisemit",
"Rassist" auszusetzen.
Rechtsanwalt Peter Zihlmann schreibt in seinem Buch
Justiz im Irrtum dazu:
Der auf den 1.1.1995 in Kraft getretene Artikel über die
Rassendiskriminierung ist derart unklar, dass
Professor Marcel Niggli, Autor eines 500-seitigen Kommentars zu diesem einzigen
Artikel (Art 261bis) feststellt, diese Strafnorm sei der Höhepunkt einer
unklaren, verwirrenden und verwirrten Gesetzgebung.
In beiden Schächtprozessen haben die Gerichte mit
unglaublichen Tatsachen- und Rechtsverdrehungen operiert und den
Rassismustatbestand völlig unsachlich, politisch opportunistisch willkürlich
ausgedehnt.
Erfreulich ist, dass es auch jüdische Stimmen gibt, welche
den politischen Missbrauch und den inflationären Gebrauch des Begriffs
Antisemitismus kritisieren:
Definition von Antisemitismus eines deutschen Juden
und Verlegers einer jüdischen Zeitschrift.
Nach einer solchen Definition von Antisemitismus hat sich
Erwin Kessler niemals Rassismus bzw Antisemitismus zu Schulden kommen lassen.
English summary
Gentle Crusader Persecuted by Jews
|
To produce 'kosher' meat, religious Jews slaughter animals by
cutting their throats -- without using any anesthetic. In fact, they
insist that their religion requires killing without
anesthesia, letting the animals bleed to death while fully conscious,
experiencing horrible and useless suffering before they die. These
Jewish atrocities against cattle and pigs, however, are forbidden in
Switzerland.
In the last decade, though, organized Jewry has been marshalling a
political campaign to modify Swiss law to permit the sadistic
rituals known as 'kosher slaughter.' Erwin Kessler (pictured), Swiss
leader of the 30,000-strong League Against Animal Factories (VgT,
Verein gegen Tierfabriken), dedicated to improving farm animal
living conditions in Switzerland, spoke out against the changes
proposed by Jewish groups.
A smear campaign was almost immediately launched against him in the
controlled media. Kessler was sued by Jewish organizations in Zurich
several times. He was even sentenced to jail -- though he had done
nothing more than write, publish and speak in favor of harmless
animals.
Kessler is an idealist. He has been fighting for fifteen years to
relieve cattle, pigs, and chickens from their often miserable living
conditions on Swiss farms. For example, some cows are kept indoors
their entire lives, and some don't have straw to lay upon. Similarly,
many pigs are kept imprisoned in body-size boxes. Kessler has been
struggling without any vested interest, out of pure empathy for all
living creatures. In his uphill struggle to help farm animals,
Kessler encountered many small problems and pulled off a few
honourable successes. And that was it.
Until, that is, he spoke out against the "Jewish community" and its
sadistic kosher rites. Then, things suddenly turned very nasty for
him.
'Kosher' meat production involves bleeding the animals to death
without any effort to prevent or alleviate their pain or terror. The
Jewish 'holy book,' the Talmud, does not forbid anesthesia, however
-- anesthetics did not even exist when it was written. But
fundamentalist Jews insist they may not use it just the same. Even
though the "no mention" religious justification is very thin, they
require their 'kosher' butchers to bleed the animals to death while
they are fully conscious.
In the 1990s, the Jews organized an intense political campaign to
legalize this cruel ritual in Switzerland. The time seemed ripe to
them: A Jewess, Ruth Dreyfuss, was a member of the seven-strong
collective leadership of the country. In September 1994, the Jews
had succeeded in ushering an anti-White law into the national Swiss
constitution, forbidding any criticism of them or other aliens. This
Jewish-imposed law sharply reduced freeedom of speech in Switzerland.
It seemed, then, that it was only a matter of time before the Jews
would get their 'kosher' slaughter legislation passed. In July 1997,
bending to pressure, the Swiss government authorized 'kosher'
throat-cutting for poultry.
However, Mr. Kessler launched huge protest mailings of his magazine.
He managed to step up his output to one million copies per issue. No
small figure in a country of seven million! Under strong pressure
from the Jewish lobby, the Swiss postal service suddenly refused, in
December 1999, to distribute his massive mailings. But Kessler
overcame the treason of the Swiss Post by finding a private postal
distributor -- and, certainly thanks in large part to his efforts,
the Jewish campaign (for cows and pigs, at least) finally failed.
Like a true hero, Kessler saved weak and innocent creatures from
sadistic torture -- but he sacrificed himself. He was viciously
attacked in the controlled media. He was vilified, sullied, and
dehumanized in the Tages Anzeiger, in the Neue Luzerner
Zeitung, in the tabloid Blick, on the radio station Radio
24 and on the TV program Tele Züri -- all media owned by Jews
or the spouses of Jews.
Sigmund Feigel, then official leader of the Jewish community of
Zurich (Israelitische Cultusgemeinde Zürich, or ICZ) sued
Kessler for his articles in the VGT magazine, in which he had
criticized and even shown photos of Jewish atrocities against
animals. On July 14, 1997, Erwin Kessler was condemned to two months
prison for being a
naughty-White-who-does-not-believe-that-the-Jews-are-always-pure-and-nice
(i.e., for 'anti-Semitism'). After his appeal, the sentence was
confirmed on October 4, 2000, by the Federal Court (Supreme Court),
although it was reduced to 1.5 months in prison, not deferred.
And Kessler was sued a second time by the Jews. He was
condemned on December 7, 2001, to nine months prison, again for not
believing that Jews-are-always-lovely-and-nice-and-innocent. Kessler
appealed, and again was condemned, in the same tribunal, on the same
charges, on September 3, 2003, albeit to slightly less time -- five
months in prison, not deferred. He appealed a second time and is now
waiting for his next trial at Switzerland's highest court.
Sigmund Feigel, on behalf of the ICZ, and five more individual with
Jewish surnames, filed yet another action against him in May
2002. So Kessler is waiting for his third trial on essentially the
same 'charges.' Let these trials be a warning to Americans as to
what awaits them if the Jews get their way with 'hate crime' laws.
Like a true movie hero, Kessler, unabated, goes on denouncing Jewish
cruelty. In his VGT magazine and on his Web site, he publishes again
and again grisly pictures of the shameful Jewish 'kosher' practices:
animals with heads half cut off from their body, but still living,
losing torrents of blood in awful spasms.
As Kessler puts it:
"The usage and meaning of the term 'anti-Semitism' is becoming more
inflated every time it is invoked. But it has lost much of its
magical power, with which the Jewish circles previously could impose
their will upon Switzerland and the whole world without meeting any
resistance. Lots of people are growing fed up with such Jewish
campaigns. A diffuse but unmistakable hostility towards the Jews,
which previously was not there, is now spreading. A small minority
cannot blackmail, provoke, and humiliate a whole nation for years
without the pendulum swinging back sometime. I don't wish the Jews a
new, a true, anti-Semitism, but they seem to be doing their best to
trigger one."
The Jewish haters are playing a losing game in the Alpine country --
with their media brainwashing and court terrorism. Membership
figures in Kessler's VGT have jumped following his first
condemnation to jail in July 1997. The number of members reached
12,000 in September 2000. Rich donors showed up and footed the bill
for his ever-increasing lawyers' fees, to protect the hero from
bankruptcy. After Kessler's second arbitrary condemnation, in
December 2001, membership sky-rocketed again to 26,000, no small
figure for a lonely hero, in a tiny country. His group's membership
is now about 30,000.
In a civilized nation, Kessler would be free. He never did any harm
to anybody. But he was sentenced to jail. For what? For having a
heart?
Meanwhile, the bloodthirsty perpetrators roam free.
Kessler's crusade is an inspiration. But what
does it say when so many White people like the Swiss are more
passionate about the ethical treatment of animals -- a noble cause,
to be sure -- than they are about the survival of their own uniquely
beautiful, creative, and noble race? -- K.A.S.
|
Übersicht:
Erster Schächtprozess
Zweiter Schächtprozess
Dokumente über das Schächten
Was ist ein politischer Prozess
Erster
Schächt-Prozess
1995-2002

VgT-Präsident Erwin Kessler ist wegen seiner tierschützerischen
Kritik am jüdischen Schächten in einem politischen Willkürverfahren zu 45 Tagen
Gefängnis unbedingt verurteilt worden. Als rechtliche Grundlage für diese Repression
wurde das sogenannte "Antirassismus-Gesetz" benutzt, besser gesagt missbraucht.
Es wurde offensichtlich von langer Hand vorbereitet, um jegliche Kritik an Juden zu
unterdrücken.
Zusammenfassender
Bericht in den VgT-Nachrichten VN 01-1
Das Verfahren:
> Anklageschrift
der Bezirksanwaltschaft
> Plädoyer von Erwin Kessler vor
Bezirksgericht
> Urteil des Bezirksgerichtes
> Plädoyer von Erwin Kessler vor Obergericht
> Urteil des Obergericht (45 Tage
Gefängnis unbedingt)
> Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht.
> Staatsrechtliche Beschwerde an das Bundesgericht
>
Bundesgericht bestätigt die Verurteilung
>
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte
> Das Gefängnis-Vollzugsverfahren
DIESE VERURTEILUNG IST WEGEN
VERJÄHRUNG AUS DEM STRAFREGISTER ENTFERNT WORDEN UND DARF ERWIN KESSLER
NICHT MEHR ALS VORSTRAFE VORGEHALTEN WERDEN.
News zum ersten Schächtprozess
4. April 1998
Diskriminierende Anwendung des Antirassismusgesetzes: Der
jüdische Talmud darf rassistisch sein!
6. April 1998
Rudolf Steiner - neuestes Opfer der Antirassismus-Neurotiker
11. Juni 1998:
Zürcher Obergericht beantragt Bundesgericht disziplinarische
Bestrafung von Erwin Kessler wegen Vergleich mit Freisler Justiz.
12. Juni 1998:
Anti-Dreifuss-Kundgebung an der Art 29'98 in Basel:
Gruppenegoistische Scheintoleranz von Bundesrätin Dreifuss
15. Juni 1998:
Im Schächtprozess gegen Tierschützer Erwin Kessler hat die
von Sigmund Feigel vertretene Israelitische Cultusgemeinde definitiv keine
Kläger-Stellung. Damit sind auch die zahlreichen Freisprüche definitiv.
13. Juli 1998:
Brief an das Kassationsgericht und an den
Nebelspalter betreffend Schächt-Prozess
18. Juli 1998:
Rassismusklage gegen Nationalrat Keller, bald auch gegen Denner? - nur Juden dürfen
sagen, was sie wollen: Meinungsäusserungsfreiheit und
schweizerische Kleinkariertheit
23. Sept 1998:
Noch mehr Sonderrechte für Juden: Bundesrat Couchepin
erleichtert Schächtfleisch-Importe zur Umgehung des Schächtverbotes
27. September 1998:
Nun auch im Kanton Freiburg ein Justizterror-Opfer der
Antirassismus-Inquisition
25. Oktober 1998:
Die jüdische SP-Präsidentin Ursula Koch zum jüdischen
Schächten
30. Oktober 1998:
Brigitte Bardot wegen Schächtkritik verurteilt -
irreführende Pressemeldungen über Rassendiskriminierung
14. November 1998:
"Wie koscher ist die vegetarische Küche?" -
Rassendiskriminierung ist in der Schweiz verboten - ausser wenn Juden Nicht-Juden
diskriminieren
5. Dezember 1998:
Die
Bundespolizei im Angriff auf die Internet-Präsenz des VgT
7. Dezember 1998:
Thurgauer
Untersuchungsrichter weist Anschuldigungen der Bundespolizei gegen Erwin Kessler zurück
8. Dezember 1998:
Der Unterschied
zwischen Kritik und Hetze: Der jüdisch beeinflusste Sonntags-Blick verwechselt
"Judenhetze" und "jüdische Hetze"
26. Februar 1999:
Entscheid der Bezirksanwaltschaft Zürich:
Einschüchterung der Presse durch den Präsidenten des Zürcher Obergerichtes war
rechtswidrig
VN99-2:
Ein Leserbrief zum
Schächt-Prozess, von Dr Paul Kamer
20. März 2000:
Offener Brief an die Redaktion FACTS
14. Juli 2000:
Diskriminierende Anwendung des
Rassendiskriminierungs-Verbotes (Antirassismsus-Gesetz)
3. September 2000:
Jüdische Medien-Manipulation
9. September 2000:
Rassismus-Klage nun auch gegen Nationalrat Christoph Blocher
4. Oktober 2000:
VgT-Präsident Erwin Kessler muss definitiv 45 Tage ist
Gefängnis. Bundesgericht bestätigt die Verurteilung.
4.Juni 2001:
Bundesgericht: Wer Fragen stellt, der wird bestraft -
Diesmal traf es einen Blick-Journalisten
Pressespiegel zum Ersten
Schächtprozess
5. Juli 1997:
Ein politischer Prozess, Tages-Anzeiger vom 5. Juli 1997
12. Juli 1997:
Die Justiz pflegt Macht zu sprechen, Leserbriefe zur Verurteilung von Erwin Kessler im
Schächtprozess, Tages-Anzeiger 12. Juli 1997
17. Juli 1997:
Tierschützer Kessler muss ins Gefängnis, Tages-Anzeiger vom 17. Juli 1997
26. Januar 2000:
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans
Bundesgericht (St Galler Tagblatt)
27. Januar 2000(1):
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans
Bundesgericht (Wiler Zeitung/Volksfreund, Der Toggenburger)
27. Januar 2000(2):
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans
Bundesgericht (Thurgauer Tagblatt,Bischofszeller Nachrichten )
27. Januar 2000(3):
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans
Bundesgericht: Thurgauer Volkszeitung, Der Rheintaler
29. Januar 2000:
Kämpferische Tierschützer (in den Online-Zeitungen www.meetpoint.ch,
www.meetpoint.de, www.meetpoint.li
)
31. Januar 2000:
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans
Bundesgericht: Thurgauer Volksfreund
2. Februar 2000:
Mit dem Stilmittel der Verfremdung - Beschwerde Kesslers gegen Schächtprozess-Urteil ans
Bundesgericht, Appenzeller Zeitung
Wir bräuchten viele
Kessler, 2 Leserbriefe in der Thurgauer Zeitung 2.7.05; der Leserbrief
"Grosses geleistet" erschien auch im Tagblatt für den Kanton Thurgau vom
8.7.05
"Klartext im Tierschutz",
Interview mit Erwin Kessler,
Zeitschrift "Schutz für Mensch, Tier und Umwelt" Nr 2.2005 (www.tierschutz-online.de)
Juni 2005
"Erwin Kessler im
Gefängnis", St Galler Tagblatt 23.6.05,
Gegendarstellung dazu
"Die Zustände sind extrem,
nicht ich", Interview mit Erwin Kessler in der Thurgauer Zeitung, 22.6.05
Zweiter Schächt-Prozess
1994 - 2010

Die
Anzeigeerstatter im zweiten Schächtprozess
Anklage
Erstes Verfahren
Gerichtsverhandlung geplatzt
Plädoyer
von Erwin Kessler vor Bezirksgericht Bülach am 7. November 2001
Erstes Urteil
des Bezirksgerichtes vom 5. Dezember 2001: 9 Monate Gefängnis
unbedingt
Obergericht hebt Urteil wegen schweren Verfahrensmängeln auf /
Rückweisung an Bezirksgericht
Zweites Verfahren
Obergericht heisst
Befangenheitsbeschwerde gut und entzieht Bezirksrichter Fischer das Verfahren
Zweites Urteil des
Bezirksgerichtes Bülach: 5 Monate Gefängnis unbedingt
Zweites Rückweisungsgesuch an das Obergericht
Rechtsgutachten von Professor Dr Franz
Riklin zugunsten von Erwin Kessler
Verhandlung vor dem Zürcher Obergericht vom 31.
August 2004
Urteil des Obergerichtes vom 29. Dezember 2004
Ergänzungsgutachten von Prof Riklin:
Urteil ist eine "Wundertüte"
voller Widersprüche
Kantonale Nichtigkeitsbeschwerde an das
Kassationsgericht:
- Beschwerde von Erwin Kessler
- Ergänzung des amtlichen
Verteidigers
-
Entscheid des
Kassationsgerichtes
Beschwerde an den EGMR wegen Persönlichkeitsverletzung durch das
Obergericht
Drittes Verfahren
Ausstandsbegehren
gegen die Bülacher Bezirksrichter
Noch während des Ausstandsverfahrens führten die
Bezirksrichter Hohler, Bertschy und Degen, gegen welche sich das
Ausstandsbegehren richtet, die Hauptverhandlung durch:
Plädoyer vor dem Bezirksgericht Bülach am 26. Okt 07
Die vorbefassten, befangenen Bezirksrichter, die schon das frühere,
aufgehobene Urteil erliessen, machten kurzen Prozess und fällten -
unbeeindruckt von den Plädoyers von Erwin Kessler und seines amtlichen
Verteidigers - sofort das neue Urteil, womit sie - wie voraussehbar -
einfach ihr früheres Urteil bestätigte (soweit noch keine Verjährung
eingetreten ist):
Drittes Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 26.
Oktober 2007
Nachträgliche Abweisung des Ausstandsbegehrens durch das
Obergericht am 25. Oktober 2007
Kantonale Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Abweisung des
Ausstandsbegehrens (26. November 2007):
-
Beschwerde
- Stellungnahme von Prof Franz Riklin dazu
Beschluss des Kassationsgericht vom 3. Dezember
2007: Das Kassationsgericht trat auf die Beschwerde nicht ein mit
folgender Begründung: Die Rechtsmittelbelehrung des Obergerichts war
falsch. Die Abweisung des Ausstandsbegehrens ist nicht mit
Kassationsbeschwerde anfechtbar. (Fertige Banausen, diese Zürcher
Oberrichter). Das Kassationsgericht ordnete an: "Die Frist zur Anfechtung des
Beschlusses der Verwaltungskommission des Obergerichtes vom 25. Oktober
2007 mit Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht läuft neu ab
Empfang dieses Beschlusses."
Beschwerde an das Bundesgericht gegen die
Abweisung des Ausstandsbegehren: Gleicher Inhalt wie
Beschwerde
an das Kassationsgericht.
Mit
Urteil vom 21.
Juli 2009
(BGE
2B_207/2007) (zugestellt am 14. August 2009) hiess das
Bundesgericht die Beschwerde gut. Demnach hat nun das Bezirksgericht
Bülach das vierte Urteil in der gleichen Sache in neuer
Zusammensetzung zu fällen.
Dritte Rückweisung des Verfahrens an das
Bezirksgericht durch
Beschluss des Obergerichts vom 28. August 2008. Damit wird das
Verfahren vor dem Bezirksgericht zum vierten mal durchgeführt! Es ist
eher unwahrschenlich, dass es so etwas in der Schweizer Rechtsgeschichte
schon mal gegeben hat. Die erneute Rückweisung veranlasst hat die
Staatsanwaltschaft mit der Beründung, die Anklage-Teile, auf welche das
Bezirksgericht wegen Verjährung nicht eingetreten sei, seien noch nicht
verjährt.
Das Obergericht hat in diesem
Rückweisungsbeschluss die Auffassung vertreten, Veröffentlichungen im
Internet seien Dauerdelikte, das Bezirksgericht müsse deshalb
seine Feststellung der Verjährung einzelner Veröffentlichungen zum
Schächten revidieren. Weil das Obergericht seine zumindest umstrittene
Auffassung eines Dauerdeliktes mit keinem Wort begründet hat, erhob
Erwin Kessler Beschwerde beim Kassationsgericht wegen Verletzung
des rechtlichen Gehörs (Begründungspflicht). Zum Beleg, dass es sich bei
der Frage Dauerdelikt um eine nichttriviale Rechtsfrage und um eine
zumindest umstrittene Auffassung des Obergerichts handelt, welche nicht
keiner Begründung bedarf, legte er ein
Gutachten von Prof Franz Riklin bei. Mit
Beschluss vom
6. März 2009 erklärte das Kassationsgericht die Beschwerde als
unzulässig mit der Begründung, der Verletzung des rechtlichen Gehörs
komme keine selbständige Bedeutung zu - ein klarer Fehlentscheid. Das
rechtliche Gehör gemäss Artikel 6 EMRK ist ein absolutes, eigenständiges
Recht und kann vor dem EGMR auch geltend gemacht werden, wenn der EGMR
die konnexe Sachfrage (hier: Dauerdelikt) nicht prüfen kann. Die
Auffassung des Kassationsgericht entbehrt einer gesetzlichen Grundlage
und Verletzt die Menschenrechtskonvention.
Mit
Urteil vom 17.
Juli 2009 (BGE 6B_301/2009 ) trat das Bundesgericht nicht auf
die Beschwerde ein mit der Begründung, die Verjährung der fraglichen
Teil-Anklage sei inzwischen so oder so eingetreten, weshalb kein
rechtliches Interesse mehr an der Beurteilung des angefochtenen
Obergerichtsurteils bestehe. Das Nichteintreten auf die Beschwerde gegen
den Beschluss des Kassationsgerichtes begründete das Bundesgericht mit
keinem Wort, womit es selber auch das rechtliche Gehör verletzt hat:
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte vom 18. August 2009
Viertes Verfahren
Vierte
Verhandlung vor Bezirksgericht Bülach am 17. Dezember 2009
Plädoyer von
Erwin Kessler (mit Video-Dokumentationen)
Urteil des
Bezirksgerichts Bülach vom 28. Januar 2010
Im ersten, aufgehobenen Urteil des Bezirksgerichts Bülach wurde Erwin
Kessler zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Im Laufe des Verfahrens hat
sich das Strafmass infolge Teil-Freisprüchen und Verjährungen immer mehr
reduziert. Im nun vorläufig letzten Urteil wird überhaupt keine Strafe
mehr ausgesprochen. Erwin Kessler wird zwar schuldig erklärt, aber nicht bestraft.
Erwin Kessler akzeptiert jedoch die ungerechte, politisch motivierte
Schuldigsprechung wegen angeblicher Rassendiskriminierung nicht. Seine
Veröffentlichungen zum Schächten wurden vom Bezirksgerichtso lange verdreht, bis der
Rassendiskriminierungstatbestand erfüllt schien. Verurteilt wurde Erwin
Kessler damit nicht für etwas, das er wirklich gesagt oder gemeint hat,
sondern für etwas, das die Staatsanwaltschaft und das Bezirksgericht erfunden und ihm
unterstellt hatten. Dies hat er in seinem
Plädoyer
ausführlich und überzeugend dargelegt. Aber politisch Verfolgte sind
nicht nur in Russland, sondern auch in der Schweiz Willkür und
politischem Opportunismus ausgeliefert.
Gegen die
Schuldigsprechung durch das Bezirksgericht hat Erwin Kessler Berufung
beim Obergericht erhoben. Nachdem die Berufungshauptverhandlung
bereits auf Ende September angesetzt war, schrieb er dem Obergericht
nach Eintritt der absoluten Verjährung folgendes:
Sehr
geehrter Herr Präsident,
infolge Ferienabwesenheit meines amtlichen Verteidigers erfolgt
vorliegende Eingabe durch mich persönlich.
Für
sämtliche Anschuldigungen ist die absolute Verjährung eingetreten.
Für die bereits vor Vorinstanz eingetretenen Verjährungen hat die
Vorinstanz mit Blick auf die überlange, menschenrechtswidrige
Verfahrensdauer die Kosten auf die Staatskasse genommen. Ich gehe
davon aus, dass Sie das für die restlichen, nun ebenfalls verjährten
Anschuldigungen ebenso handhaben und beantrage Ihnen deshalb, unter
folgenden Voraussetzungen auf die auf den 21. September angesetzte
Berufungsverhandlung zu verzichten und das Verfahren mit einem
Abschreibungsbeschluss zu beenden:
-
Übernahme der gesamten Verfahrenskosten auf die Staatskasse
- Übernahme der Kosten für die amtliche Verteidigung auf die
Staatskasse
- Entschädigung für die drei Gutachten von Prof Riklin
Auf
eine persönliche Entschädigung verzichte ich unter diesen
Voraussetzungen.
Andernfalls wird mit Blick auf den Kostenentscheid eine aufwändige
Berufungsverhandlung mit langen Plädoyers von mir und meinem
Verteidiger zu den Anschuldigungen, die meines Erachtens zu Unrecht
erhoben worden sind, unverzichtbar, was mir irgendwie
unverhältnismässig scheint, obwohl ich die damit verbundene
öffentliche Plattform für meine Tierschutzanliegen ansich gerne
nutze.
Zur
Verjährung folgendes: ....
Mit
freundlichen Grüssen
Erwin Kessler
Das
Obergericht - froh, dieses für die politische Justiz peinliche gewordene
Verfahren endlich ohne grosse Öffentlichkeit abschliessen zu können -
nahm den Vorschlag an und erliess folgenden Erledigungsbeschluss:
Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 8. Sept 2010:
ENDE des zweiten Schächtprozesses
Darin stellte das Obergericht
fest, dass inzwischen auch die letzten Anschuldigungen verjährt waren,
die Verfahrenskosten, einschliesslich der Kosten für den amtlichen
Verteidiger, vom Staat zu tragen seien und die Entschädigung für Erwin
Kessler antragsgemäss um die Kosten der drei Gutachten von Professor
Riklin zu erhöhen seien.
Das Obergericht folgte der
Berufungsbegründung von Erwin Kessler auch in der Sache selbst
weitgehend und ging mit der willkürlichen Verurteilung durch das
Bezirksgericht Bülach diesmal relativ hart ins Gericht, nachdem es
dessen Verurteilungen bisher materiell stets gedeckt hatte.
Offensichtlich wollte man das Risiko, dass Erwin Kessler gegen den
Beschluss weitere Rechtsmittel ergreifen und die Sache noch vor den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen könnte,
ausschliessen. Bemerkenswerte Stellen aus dem Beschluss des
Obergerichts:
Zur langen Verfahrensdauer:
"Es ist aber auch nicht ersichtlich, dass der Angeklagte die
Durchführung der
Untersuchung oder des gerichtlichen Verfahrens mit verwerflichem
oder leichtfertigem Verhalten erschwert hätte."
Zur letzten Verurteilung durch das Bezirksgericht
Bülach (verantwortliche Richter: Vizepräsident lic iur Ch
Achtnich als Vorsitzernder, Bezirksrichterin lic iur N Abu Sghir und
Bezirksrichterin A Gfellern Specogna sowie der juristische Sekretär
lic iur P Bauer):
"Sie [die Vorinstanz, dh das Bezirksgericht Bülach] anerkannte
allerdings, dass es sich beim Angeklagten um einen militanten
Tierschützer handle, der sich mit grossem Engagement gegen
Verhaltensweisen einsetze, die er als Tierquälerei einstufe. Die
inkriminierten Texte dienten 'erkennbar' dazu, das Schächten als
Tierquälerei 'und die diese praktizierenden oder unterstützenden
Personen als Tierquäler zu brandmarken'. Es erscheine 'grundsätzlich
als glaubhaft, dass der Angriff des Angeklagten tatsächlich dem
Schächten und den dieses praktizierenden oder unterstützenden
Juden galt'.
Schon aufgrund dieser Erwägungen steht der Schuldspruch der
Vorinstanz
auf tönernen Füssen. Sie anerkennt damit, dass es dem Angeklagten
nicht darum ging, eine Person oder Gruppe von Personen wegen ihrer
Religion verächtlich zu machen. Wenn sie in der Folge 'gewisse
Zweifel' an der tierschützerischen Zielsetzung des Angeklagten
äussert mit dem Argument, der Angeklagte habe sich nicht gegen das
Schächten durch die weit zahlreicheren Muslime gewandt, hat sie
damit die Beteuerungen des Angeklagten aber nicht widerlegt,
geschweige denn dargetan, er habe die Juden generell oder einzelne
von ihnen wegen ihrer Religion herabgesetzt und seine Kritik am
Vorgang des Schächtens ohne Betäubung nur vorgeschoben.
Die Vorinstanz hat sodann richtig erkannt, dass die in der Anklage
konkret
aufgeführten Passagen auf Seite 18 und 20 der Mai-Nummer 2002 [der
VgT-Nachrichten] explizit auf
das Schächten Bezug nehmen."
"Der Behauptung der Anklage, damit werde schächtenden Juden
"grundsätz-
lich" Lügenhaftigkeit attestiert, geht indessen eindeutig zu weit.
Gleichzeitig ist
aber offenkundig, dass es dem Angeklagten darum geht, die Prozedur
des
Schächtens - jedenfalls ohne Betäubung - zu bekämpfen und nicht die
Religion
der Juden an sich oder deren Angehörige generell schlecht zu machen.
An die
sem Eindruck ändern auch die inkriminierten Passagen auf Seite 20
nichts. Sie stehen unter dem Titel 'Jüdische Lügen zum Schächten'.
Es handelt sich dabei um einen 'Kommentar' des Angeklagten zu einem
'Positionspapier' des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes
vom Oktober 2001. Dieser Kommentar wird eingeleitet mit dem Satz:
'In diesem Positionspapier werden die üblichen jüdischen Lügen zum
Schächten wiederholt'. Es werde dort behauptet, das Schächten sei
keine Tierquälerei. Im nächsten Absatz wird es als 'Lüge'
bezeichnet, Schächten sei keine Tierquälerei. Es sei auch 'weiter
gelogen', dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das
Schächten als durch die Religionsfreiheit geschützt erachtet habe.
Der nächste Absatz lautet wie folgt: 'Weiter enthält das
Positionspapier auch die jüdische Standardlüge, das Schächtverbot
habe seit über hundert Jahren mehr antisemitische als
tierschützerische Motive. Wahr daran ist nur, dass man angesichts
der widerlichen Verlogenheit der organisierten Juden zum Thema
Schächten als Tierschützer eine fast übermenschliche Charakterstärke
haben muss, um nicht tatsächlich judenfeindlich zu werden'.
Auch hier richtet sich die Kritik bzw. der Angriff des Angeklagten
in den angeführten Passagen nicht gegen das Judentum als Religion
oder generell an dessen Vertreter. Er wehrt sich einzig und allein
gegen die Praxis des Schächtens. Als Lüge bzw 'jüdische
Standardlüge' oder 'widerliche Verlogenheit' bezeichnet er einzig
dem Umstand, dass Gegnern des Schächtens tierschützerische Motive
von den 'organisierten Juden' überwiegend abgesprochen würden bzw
diesen Antisemitismus unterstellt werde.
Es lässt sich nicht vertreten, dass der Angeklagte mit dieser
unmissverständlich auf das Schächten gerichteten und darauf
beschränkten Kritik im Sinne des Gesetzes eine Person oder eine
Gruppe von Personen 'wegen ihrer Religion' herabgesetzt haben soll,
geschweige denn 'in einer gegen die Menschenwürde verstossenden
Weise'. Die Vorinstanz räumte denn auch selber ein, dass 'eine
lediglich separate Beurteilung der entsprechenden Ausdrücke wenig
adäquat' sei. Diese müssten vielmehr 'in ihrer Gesamtheit und im
Zusammenhang mit dem restlichen Text' beurteilt werden.
Diese Überlegung ist an sich richtig, verkennt aber, dass es im
Strafprozess
nicht angeht, die Begründung eines Schuldspruches massgeblich auf
einen
Sachverhalt abzustützen, der nicht konkret Gegenstand der Anklage
war und zudem in der Anklageschrift nicht enthalten ist. Diese hat
darzutun, mit welchen
Handlungen oder Unterlassungen, namentlich mit welchen Ausdrücken
oder Behauptungen, der Tatbestand erfüllt worden oder durch welchen
konkreten Kontext dies geschehen sein soll. Der Hinweis der
Vorinstanz, die 'angebliche Lügenhaftigkeit und Verlogenheit der
Juden' stelle ein 'antisemitisches Klischee' dar, mag zwar
zutreffen, doch lässt sich der Anklage nicht entnehmen, wann und wie
der Angeklagte dieses allgemeine Klischee bedient haben soll,
geschweige denn inwiefern er damit eine Herabsetzung 'wegen der
Religion' begangen haben könnte. Es ist weder Sache des Angeklagten
noch des Gerichts, in den Akten nach entsprechenden Hinweisen zu
suchen. Und es geht auch nicht an, frühere Verurteilungen des
Angeklagten wegen Rassendiskriminierung ('Schächtende Juden sind
schlimmer als Nazischergen') zur Begründung eines Schuldspruches
wegen anderer Aussagen heranzuziehen. Die Vorinstanz verwischt
sodann in ihrer Beurteilung der Seiten 18 und 20 des inkriminierten
Hefts das Faktum, dass hier der Vorwurf der Lüge klar und
ausnahmslos mit Stellungnahmen zum Schächten gemacht wurde und von
einem Vorwurf genereller Lügenhaftigkeit ausserhalb dieses
Themenkomplexes keine Rede ist. Es ist gerichtsnotorisch und wurde
auch von der Vorinstanz nicht verkannt, dass es sich beim
Angeklagten um einen militanten Tierschützer handelt. Es ist ebenso
notorisch, dass sein Kampf gegen die Praxis des Schächtens nur einen
Teil seines Engagements im Bereich des Tierschutzes darstellt."
Völlig auf dem Holzweg ist das
Obergericht hingegen mit seiner Feststellung, Grausamkeiten an Tieren
dürften nicht mit Grausamkeiten an Menschen verglichen werden:
"Dem Angeklagten wurde weiter vorgeworfen, er habe
'das Grinsen eines Mannes beim jüdischen Schächten mit dem Grinsen
von Nazi-Schergen beim
Foltern von KZ-Häftlingen in Verbindung' gebracht und damit 'der
Kategorie der schächtenden Juden besondere Brutalität' attestiert
und sie zudem mit 'Nazi-Schergen' verglichen.
Die Anklage nimmt dabei ausdrücklich Bezug auf Seite 21 des
genannten
Heftes. Dort steht folgender Text unter der Fotoaufnahme, welche das
Töten ei
nes rücklings auf einem Trog liegenden Schafes durch zwei Männer
zeigt, wobei dem Schaf mit einem grossen Messer der Hals
aufgeschlitzt wird: 'Jüdisches Schächten eines Schafes. Der
saddistische religiöse Fanatiker rechts grinst dazu. So mögen
Nazi-Schergen beim Foltern von KZ-Häftlingen gegrinst haben'.
Zutreffend ist, dass der Metzger rechts auf dem Bild, welcher das
Schaf festhält, ein breites Grinsen im Gesicht hat."
"Selbstredend kann es - bei aller Tierliebe - auch nicht angehen,
das Foltern
und systematische Quälen von Menschen, namentlich in einem
Konzentrationslager, dem rituellen Schächten eines Schafes nur
annähernd gleich zu setzen. Das offenkundige Grinsens des Metzgers
beim Schächtvorgang mag gefühllos und als Ausdruck von Brutalität
erscheinen; das Verhalten mag sogar pointiert als 'sadistisch'
kommentiert werden dürfen. Die Verknüpfung mit Vorgängen in
nationalsozialistischen Konzentrationslagern ist indessen abwegig.
Indessen können die
strafrechtlichen Aspekte eines solchen Vergleichs mangels
obgenannter Prozessvoraussetzung nicht mehr überprüft werden."
"Insgesamt kann dem Angeklagten also keineswegs zugebilligt werden,
sich im Rahmen des inkriminierten Heftes zweifelsfrei innerhalb der
von der vom Verbot der Rassendiskriminierung gezogenen Grenzen oder
gar des unter Durchschnittsbürgern üblichen Anstandes gehalten zu
haben. Seine Aussagen sind zumindest in hohem Masse politisch
unkorrekt."
Diese unhaltbare, auf blossen
Vorurteilenden beruhenden Feststellungen von ethisch unterentwickelten
Richtern konnte leider im Rahmen dieses Verfahrens nicht angefochten
werden. Es ist jedoch ein Thema, das auch im
Prozess Daniel Vasella/Novartis gegen
Erwin Kessler/VgT zu Sprache kommt und mit dem sich Erwin Kessler
dort ausführlich auseinandersetzt (Grundsätzliches dazu siehe: Der
Tier-Mensch-Vergleich).
Damit
ist dieses
Strafverfahren gegen VgT-Präsident Dr Erwin Kessler, das über zehn Jahre
gedauert hatte ohne Verurteilung beendet (teilweise Freisprüche,
teilweise keine abschliessende Beurteilung der Anklage wegen Verjährung). In einem ersten, ungeheurlich willkürlichen politischen
Urteil des Bezirksgerichts Bülach war er zu 9 Monaten Gefängnis
unbedingt verurteilt worden. Wegen schweren, menschenrechtswidrigen
Verfahrensfehlern (Verletzung der Verteidigungsrechte) musste das
Bezirksgericht Bülach das Verfahren mehrmals wiederholen, insgesamt 4
mal. Sowas hat es in der schweizerischen Rechtsgeschichte noch kaum jemals
gegeben.
*
Medienspiegel und News zum
Zweiten Schächt-Prozess
Erstes Verfahren vor Bezirksgericht Bülach, bis zur
Rückweisung durch das Obergericht:
"Kessler-Prozess geplatzt",
Tages-Anzeiger 8.11.2001
Monsterprozess/Türkische Schächtmetzgerei: "Kessler hält
unbeirrt an seiner Version fest", Grenchner Tagblatt
8.11.2001
"Kessler blieb draussen",
Zürcher
Unterländer 8.11.2001
VgT-Präsident Dr Kessler liess Prozess platzen,
Neues
Bülacher Tagblatt 8.11.2001
Fussvolk geringschätzig behandelt,
Leserbrief im Tages-Anzeiger 14.11.01
Willkür und Beleidigung,
Bülacher Tagblatt
14.11.2001
Pressemeldungen zur
Verurteilung;
- Erwin Kessler schuldig gesprochen,
Zürcher
Unterländer 8.12.2001
- Urteil, Blick 8.12.2001
- Neun Monate Haft für Tierschützer,
Landbote
8.12.2001
- Erwin Kessler fasste neun Monate Gefängnis,
Neues
Bülacher Tagblatt 8.12.2001
- Neun Monate Gefängnis, Neue Mittelland Zeitung
(Solothurner Zeitugng, Grenchner Tagblatt, Berner Rundschau, Langenthaler Tagblatt,
Zofinger Tagblatt, Oltner Tagblatt) 8.12.2001
- 9 Monate für Kessler, Tages-Anzeiger 8.12.2001
- Erwin Kessler verurteilt, Südostschweiz 8.12.2001
- Neun Monate Gefängnis, Aargauer Zeitung 8.12.2001
- Neun Monate Gefängnis für Tierschützer Erwin Kessler,
Der
Bund 8.12.2001
- Gefängnisstrafe für Erwin Kessler,
Thurgauer Zeitung
8.12.2001
- Gefängnis für Erwin Kessler,
Zürcher Oberländer
8.12.2001
Kein Rassismus / Kessler 9 Monate,
Leserbrief im Tages-Anzeiger
18.12.2001
Zweites Verfahren vor Bezirksgericht Bülach:
Obergericht hebt Urteil des Bezirksgerichtes Bülach auf,
Zürcher Unterländer 29.8.2002
Zeit war schneller als die
Richter - Angelegenheit um die türkische Schächt-Metzgerei in Lengnau verjährt.
Solothurner
Zeitung Gesamtausgabe 13.9.2003, Grenchner Tagblatt 12.9.2003
Tendenziöser, verlogener
Hetzartikel in der WoZ 6. Februar 2004:
Switzerland: Gentle Crusader Persecuted by Jews, National Vanguard 28.
April 2004
Erstes Obergerichtsurteil vom 29. November 2004:
"Originelle"
Strafverteidigung Erwin Kesslers im zweiten Schächtprozess, NZZ,
4.11.04,
Rassendiskriminierung: Der Freispruch des Bieler Polizeidirektors Jürg Scherrer
im Vergleich mit der Verurteilung Erwin Kesslers
Völlig neue rechtliche Möglichkeiten für
Tierschützer
Bemerkungen zum
Urteil
Medienbericht zur Verurteilung:
- Leserbrief: In den Knast - warum?, Tages-Anzeiger
16.12.04
- Leserbrief: In der Schweiz für Meinungsäusserung in
den Knast?, Bülacher Tagblatt
- Leserbrief: Zur Verurteilung gegen Erwin Kessler,
NZZ 14.12.04
- Leserbrief: Erwin Kessler gehört nicht hinter Gitter,
Neues Bülacher Tagblatt 3.12.04
- Im Stich gelassen, Tages Anzeiger 4.12.04
- Leserbrief, Tages Anzeiger 4.12.04. Anmerkung: Dieser Leserbrief war ironisch gemeint, wurde aber vom Tages-Anzeiger derart
gerkürzt, dass der gegenteilige Sinn entstanden ist. (dem VgT liegt der
Originaltext vor).
- Erwin Kessler wegen Rassismus verurteilt, Oltner
Tagblatt 1.12.04
- Erwin Kessler muss hinter Gitter,
Zürichsee-Zeitung 30.11.04
- Erwin Kessler muss hinter Gitter, Zürcher
Unterländer 30.11.04
- Erwin Kessler muss ins Gefängnis, Basler Zeitung
30.11.04
- Erwin Kessler muss ins Gefängnis, Bündner
Tagblatt 30.11.04
- Gefängnisstrafe für Tierschützer Kessler,
Appenzeller Zeitung 30.11.04
- Kessler muss ins Gefängnis, Bote der Urschweiz
30.11.04
- Erwin Kessler, le défenseur des animaux en prison,
Le Matin 30.11.04
- Le défenseur des animaux Erwin Kessler condamné à 5
mois ferme, SDA/ATS 29.11.04
- Cinq mois de prison pour Erwin Kessler, La Côte
30.11.04
- Unbedingte Gefängnisstrafe für Erwin Kessler,
SDA 29.11.04
- Tierschützer Erwin Kessler muss hinter Gitter,
Neues Bülacher Tagblatt 30.11.04
- Unbedingt für Erwin Kessler, Der Zürcher
Oberländer 30.11.04
- Kessler muss für fünf Monate ins Gefängnis,
Tages-Anzeiger 30.11.04
- 5 Monate unbedingt für Tierschützer Kessler,
Neue Zürcher Zeitung 30.11.04
-
"Rassistisch gefärbte Pamphlete", Aargauer Zeitung Gesamtausgabe
30.11.2004
- Erwin Kessler muss ins Gefängnis, Der Landbote
30.11.04
- Erwin Kessler muss ins Gefängnis, Rheintalische
Volkszeitung 30.11.04
- 5 Monate für Tierschützer, 20minuten 30.11.04
- 5 Monate Gefängnis, Der Bund 30.11.04
- Gefängnisstrafe für Erwin Kessler, Berner
Zeitung Gesamtausgabe 30.11.04
- Gefängnisstrafe für Erwin Kessler, Bieler
Tagblatt 30.11.04
- Unbedingte Gefängnisstrafe für Tierschützer Kessler,
Schaffhauser Nachrichten 30.11.04
- Unbedingte Gefängnisstrafe für Kessler,
Thurgauer Zeitung 30.11.04
- Tierschützer Kessler muss ins Gefängnis,
Freiburger Nachrichten 30.11.04
- Erwin Kessler muss ins Gefängnis,
Basellandschaftliche Zeitung 30.11.04
- Gefängnis für Tierschützer Kessler, St Galler
Tagblatt Hauptausgabe 30.11.04
-
5 Monate Knast für Erwin Kessler, BLICK 30.11.04.
Als einzige Zeitung hat der BLICK unwahr und verleumderisch über das Urteil
berichtet. Erwin Kessler hat eine gerichtliche
Klage auf Richtigstellung eingeleitet.
21. Juli 2005:
Bericht in der WELTWOCHE über Jürgen
Graf
Aufhebung des Obergerichtsurteils durch das Zürcher
Kassationsgericht:
(siehe dazu:
Was
dürfen die Verteidiger sagen?)
-
"Prozess gegen Erwin Kessler beginnt von vorne", NZZ 13.10.05
- "Fürsorgepflicht gegenüber Erwin
Kessler verletzt", TA 13.10.05
Das dritte Verfahren vor dem
Bezirksgericht Bülach:
-
Erwin Kessler zu Geldstrafe
verurteilt, Tages-Anzeiger 27.10.07 -
"Geldstrafe wegen
Rassendiskriminierung", Tages-Anzeiger Zürcher
Unterland 27.10.07
Zum vierten mal vor dem
Bezirksgericht:
-
"Zum
vierten mal der gleiche Prozess", Tages-Anzeiger 12.9.08 - "Erfolg für Erwin
Kessler", Der Landbote 12.9.08 -
"Urteil
wegen Rassismus zurückgewiesen", Zürcher Unterländer
12.9.08 - Kessler geht in die nächst Runde,
punkt.ch 12.9.08 -
Urteil wegen Rassismus
zurückgewiesen, Bülacher Tagblatt 12.9.08 -
Leserbrief "Genugtuung",
Landbote 17.9.08 -
Das Schächten ist und bleibt inhuman,
Landbote 18.9.08 - Die verlogene Hetze in der jüdischen Zeitung Tachles geht
weiter, Tachles 16.9.08
- Schächten ist
eine Tierquälerei, Zürcher Unterländer, Zürcher Unterländer
1.10.08
-
Erneuter Erfolg vor
Gericht für Tierschützer Erwin Kessler, Tages-Anzeiger 19.8.09
-
Schächtprozess:
"Kessler für schuldig befunden", Tages-Anzeiger 4.2.10
Über die Einstellung des Verfahrens durch das
Obergericht und darüber, dass es damit schlussendlich zu keiner
rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist, berichteten die Medien mit
keinem Wort. Der VgT hat deshalb beim Presserat Beschwerde erhoben.
*
Dokumente über das Schächten


Bild oben: Man beachte die angstvoll
aufgerissenen Augen dieser Kuh, die zur Vorbereitung des Schächtschnittes mit einer an
den Beinen befestigten Zugkette umgeworfen wurde.

Bild oben: Obwohl grösstenteils ausgeblutet, bäumt
die geschächtete Kuh den Kopf noch einmal hoch.

Das Blut strömt aus der durch den Schächtschnitt
eröffneten Halswunde.

Jüdisches Schächten eines Kalbes: Das Kalb, dem 3
Füsse zusammengebunden sind, wird mit einer Zugkette auf die Schlachtbank gebracht. Der
Schächtschnitt wird am völlig unbetäubten Tier vollzogen. Man beachte die vor Angst und
Schmerz aufgerissenen Augen.
Kurzkommentar von Rechtsanwalt J. R. Spahr, Zürich, zur Verurteilung von
Tierschützer Erwin Kessler:
Die Äusserung eines Richters an der Berufungsverhandlung "Die Vergleiche
mit dem Holocaust sind menschenverachtend" ist tierverachtend.
Auf welch krankhafter "Religiosität" das
jüdische Schächten beruht, kann im Buch Jewish
History, Jewish Religion des in Israel lebenden jüdischen Professors Israel
Shahak nachgelesen werden. Shahak war Häftling im Nazi-KZ Bergen-Belsen und
weiss von was er spricht, wenn er heute als Präsident der Israelischen Liga für
Menschenrechte gegen die nazi-ähnliche Unterdrückung und Diskriminierung der Araber in
Israel und Palästina kämpft.
Sehr Lesenswertes, was sonst nirgends in den Medien zu finden ist, über die Hintergründe
des Antirassismus-Gesetzes unter
http://www.ruf.ch.org
Neue Videoaufnahmen von jüdischem Schächten, welche die
jüdischen Verharmlosungen über das Schächten Lügen strafen: Video "Schächten" zum
Herunterladen (nur für starke Nerven)
Dokumentation von Dr. Werner Hartinger: Das betäubungslose Schächten der Tiere
im 20. Jahrhundert:
http://www.tierschutz-online.de
Mehr zum Schächten
hier
Das aktuelle Hintergrundthema zu
den Schächt-Prozessen:
Was ist ein politischer Prozess?

Dazu
folgende Zitate aus dem Buch "Politische Justiz - die Krankheit unserer Zeit"
von Prof Friedrich Grimm (vergriffen, Universitätsbibliothek Basel PolitConv 4
Nr 936)
Macht geht vor Recht! Die Justiz ist zur Dirne
der Politik geworden. Die Politisierung der Justiz ... ist ein Zeichen für den
Untergang einer Kultur, ein Zurücksinken in den Barbarismus. Dieser Vorgang hat
allerdings seine historischen Vorbilder. Es hat zu allen Zeiten politische
Prozesse gegeben..., Gerichtsverfahren, durch die die jeweiligen Machthaber
politische Gegner in der öffentlichen Meinung herabzusetzen bestrebt waren...
So war schon der Prozess gegen Christus ein
politischer Prozess, eine Krankheitserscheinung des römischen Reiches. Denn bei
diesem Prozess ging es nicht nur um religiöse Dinge. Alle Symptome der
politischen Prozesse von heute sind schon in dem Prozess um Christus erkennbar -
die Verfolgung eines Glaubens, einer Meinung, in der Form eines
Kriminalprozesses... Es war immer dasselbe. Man denke nur an die
Hexenverbrennung.
Politische Prozesse sind Marksteine der
Geschichte. Sie geben ein Spiegelbild ihrer Zeit. Man nennt die Prozesse, die in
der Form gewöhnlicher Strafprozesse geführt werden, in Wirklichkeit aber
politische Prozesse sind, Prozesse mit politischem Hintergrund, weil der Anlass
zur Strafverfolgung politischer Art, die Form aber die eines gewöhnlichen
Strafverfahrens des gemeinen Rechts ist. In diesen Prozessen geht es darum, dass
eine bestimmte politische Einstellung nicht nur missbilligt, sondern bestraft
werden soll. Man greift deshalb meistens zu der Methode, dass ein strafbarer
Tatbestand unterschoben oder aufgebauscht wird, um das sonst nicht zu
begründende politische Urteil als Straftat hinstellen zu können.
Der Tatbestand des politischen Prozesses ist
einfach und brutal. Er lautet: "Ich habe die Macht, du
bist mein politischer Gegner. Du bist mir unbequem. Ich will dich vernichten."
Alles andere ist juristische Form, ist Missbrauch
der Justiz zu politischen Zwecken.
News-Verzeichnis
Startseite VgT
|