VgT-Dokumentationen zum Tier- und Konsumentenschutz

Daniel Vasella/Novartis)

gegen Erwin Kessler/VgT)


Erwin Kessler wirft Vasella vor, mit Tierversuchen Tierquälerei und (moralische) Massenverbrechen zu begehen - und begründet dies fundiert und eindrücklich mit Fakten, die in der Öffentlichkeit noch weitgehend unbekannt sind.

Novartis-Chef Daniel Vasella, der berüchtigte Abzocker, führt gegen den VgT und gegen VgT-Präsident Dr Erwin Kessler persönlich zwei Gerichtsverfahren. Er will gerichtlich verbieten lassen, seine Tierversuche als Tierquälerei und Massenverbrechen zu bezeichnen. Zu diesem Zweck hat Vasella ein nobles Anwaltsbüro in der Zürcher City (Nobel & Hug) beauftragt. Es sind nun zwei Verfahren hängig: Ein Strafverfahren wegen Ehrverletzung gegen Erwin Kessler und ein Zivilverfahren wegen Persönlichkeitsverletzung gegen den VgT und gegen Erwin Kessler.

Diese gerichtlichen Klagen Vasellas haben den VgT veranlasst, das Thema Tierversuche gründlich aufzuarbeiten. Wenn es nach Recht und Gesetz ginge, müssten jedenfalls beide Klagen abgewiesen werden.

Inhaltsverzeichnis

1. Brandanschlag auf Jagdhaus von Vasella

2. Stellungnahmen des VgT zum Anschlag

3. Die Klagen Vasella/Novartis gegen Kessler/VgT

4. Strafverfahren wegen Verleumdung

5. Zivilklage auf Unterlassung

5.1 Die Klageschrift Vasella/Novartis

5.2 Klageantwort Kessler/VgT - mit vielen eindrücklichen Fakten

6. Medienspiegel

 

1. Brandanschlag auf Jagdhaus von Vasella

Im Juli 2009 verübten militante Tierrechtsgruppen einen Brandanschlag auf das unbewohnte Jagdhaus von Novartis-Chef Daniel Vasella in Österreich. Motiv waren die Tierversuche, welche Novartis durchführt oder in Auftrag gibt.

Vasellas Jagdhaus-Grundstück ist 5000 Hektaren gross, das sind 8500 Fussballfelder. Es ist die halbe Fläche des Stadtgebietes von Paris. Ein grosses Tier braucht viel Auslauf. Etwas weniger "Auslauf" haben Vasellas Versuchstiere in ihren kleinen Folterkäfigen.

 

2. Stellungnahmen des VgT zum Brandanschlag

Im Zusammenhang mit diesem Anschlag auf Eigentum von Vasella gelangten Medienvertreter an den VgT-Präsident Erwin Kessler mit der Frage, wie der VgT diese gewaltätige Aktion beurteile. Darauf veröffentlichte der VgT die

"Offizielle Stellungnahme des VgT zu den Anschlägen gegen die Tierversuchsindustrie.
Hintergrundinfo dazu: "Im Fadenkreuz der Tierschützer"

Weitere Stellungnahmen des VgT zu diesem Thema:

Tages-Anzeiger verbreitet verharmlosende Unwahrheiten über Tierversuche - die Wahrheit sieht anders aus: Grauenhafte Zustände

Der Tages-Anzeiger und der Bund verleumden den VgT - VgT führt Klagen auf Richtigstellung

Terrorismus gewaltbereiter Tierquäler gegen Tierschützer - Offener Brief an Bundesrat Ueli Maurer

Wie weit darf Widerstand gegen Massenverbrechen gehen?

Interessant auch die Stellungnahme des kantonalen Zürcher Tieranwaltes zu den Anschlägen gegen die Tierversuchindustrie, Migros-Magazin 17. August 2009

 

3. Die Klagen von Vasella/Novartis gegen Kessler/VgT

Durch diese Stellungnahmen des VgT fühlte sich Novartis-Chef Vasella in seiner Ehre verletzt. Er reichte gegen VgT-Präsident Erwin Kessler eine Strafklage wegen Verleumdung und eine Zivilklage auf Unterlassung gegen den VgT und Erwin Kessler ein: Dem VgT soll verboten werden, Tierversuche als Tierquälerei und als Massenverbrechen zu bezeichen.

Vasella hat einen  Zürcher Rechtsanwalt beauftragt, Erwin Kessler mit einer Ehrverletzungsklage einzuschüchtern. Der zensur- und justiz-erfahrene VgT-Präsident nimmts gelassen und denkt nicht daran, seine Kritik an Vasella im Internet zu löschen.

In seiner Ehre verletzt fühlt sich Vasella durch die Veröffentlichung Tierversuche: Wie weit darf Widerstand gegen Massenverbrechen gehen?. Vasellas Anwalt behauptet in seinem Schreiben vom 1. September 2009, Vasella werde mit Hitler verglichen - eine typisch böswillige  Konstruktion eines Rechtsverdrehers. Erwin Kessler dazu: "Vasella Hitler gleichzusetzen liegt mir fern, das wäre tatsächlich unhaltbar." Erwin Kessler hat das Widerstandsrecht gegen Massenverbrechen diskutiert und dabei darauf hingewiesen, dass auch die Massenverbrechen in Hitler-Deutschland nach den damaligen Nazi-Gesetzen vermutlich ganz legal waren und dass das Massenverbrechen an den Versuchstieren ein Massenverbrechen bleibe, auch wenn dieses durch die geltenden Gesetze legalisiert oder für gewisse Zwecke sogar vorgeschrieben sind. (Niemand ist verpflichtet, Produkte zu entwickeln, welche in grausamen Tierversuchen getestet werden müssen.) In diesen Betrachtungen kommt Vasella überhaupt nicht vor. Er fühlt sich aber allein schon dadurch in seiner Ehre verletzt, dass von einem Massenverbrechen an den Versuchstieren die Rede ist.  Weiter stört Vasella, dass Tierversuche als Tierquäerei bezeichnet werden.

Erwin Kessler bleibt bei seiner Einschätzung, dass der heutige Holocaust an den Nutz- und Versuchstieren ein (legales) Massenverbrechen ist und von späteren Generationen mit ähnlicher Abscheu bewertet werden wird, wie heute die Naziverbrechen. Wer der Meinung ist, Verbrechen an Menschen und an Tieren könnten in keiner Art und Weise miteinander verglichen werden, der offenbart damit nur sein bedenkliches ethisches Defizit. Ein solches ethisches Defizit hat offenbar auch Vasella. (Ausführlich dazu: Tier-Mensch-Vergleich).

Abzocker Vasella kann sich einen "noblen" Zürcher Anwalt leisten - Peter Nobel, bekannter Rechtsanwalt und Co-Autor eines Fachbuches über "Medienrecht". Mal sehen, ob das schon genügt, um vor Gericht Recht zu erhalten.

Als Erwin Kessler vor Jahren den Fürsten von Liechtenstein wegen seinem Schweine-KZ in Österreich kritisierte, hat er sich auch nicht von dessen Milliardenvermögen abschrecken lassen; so wird es auch bei Vasella sein.

Am 20. Oktober 2009 hat Vasella eine Strafklage wegen  "Verleumdung" eingereicht. Zudem hat Vasella eine praktisch gleichlautende Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung in Gang gesetzt, mit welcher er die Löschung der inkriminierten Veröffentlichungen auf der Website des VgT verlangt.

Was Vasella als ehrverletzend geltend macht, sind im Wesentlichen zwei Punkte: Er werde mit Hitler verglichen und als Massenverbrecher bezeichnet.

Der Hitler-Vorwurf ist unwahr - eine an den Haaren herbeigezogene Konstruktion. Vasella stützt seine Behauptung auf die Veröffentlichung Tierversuche: Wie weit darf Widerstand gegen Massenverbrechen gehen?. Darin wird das Widerstandsrecht gegen Massenverbrechen, die nach geltendem nationalen Recht legal sind, grundsätzlich diskutiert. Zur Verdeutlichung wird das Beispiel der nationalsozialistischen Verbrechen angeführt, ohne Bezug zu Vasella, lediglich als Illustration der grundsätzlichen Überlegungen.

Nach der Logik Vasellas hätte Alt-Nationalrat Hansjürg Weder ihn Sklavenhaltern gleichgesetzt:
Artikel von Alt-Nationalrat Hansjürg Weder zu den Anschlägen gegen Vasella

Eine Anfrage, warum nicht auch gegen Weder Klage geführt werde, beantwortete Vasella nicht.

Zum Vorwurf, Vasella werde als Massenverbrecher bezeichnet: Auch dieser Vorwurf ist unwahr. Wahr ist dagegen, dass in den inkriminierten Veröffentlichungen die von Vasella unterstützten Tierversuche als moralische (legale) Massenverbrechen bezeichnet werden. Erwin Kessler wird vor Gericht beweisen, dass dieses Werturteil gestützt auf die Tatsachengrundlagen vertretbar ist. Wenn Vasella das so auslegt, er sei pauschal ein Massenverbrecher, ist das seine Sache. Vor Gericht zu beweisen ist nur, dass die Tatsachen über die Tierversuche des von Vasella geleiteten Pharma-Konzerns Novartis die Einschätzung als moralisches Massenverbrechen rechtfertigen.

Die inkriminierten Veröffentlichungen:

- Offizielle Verlautbarung des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) zu den Anschlägen militanter Tierschützer gegen die Tierversuchsindustrie 

- Tierversuche: Wie weit darf Widerstand gegen Massenverbrechen gehen?

 

4. Strafverfahren wegen Verleumdung

An der öffentlichen Hauptverhandlung vor Bezirksgericht Bülach am 25. August 2010 hat das Gericht Erwin Kessler nicht erlaubt, ein Video der Vereinigung Aerzte gegen Tierversuche zu zeigen - ohne sachlichen Grund, einfach so, weil das Gericht fand, es schaue sich das Video dann nach der Verhandlung an. Aber Erwin Kessler lässt sich vom Gericht nicht willkürlich vorschreiben, was er zu seiner Verteidigung vortragen darf und was nicht. Und weil das Gericht damit sowohl seine Verteidigungsrechte wie auch das Öffentlichkeitsgebot verletzte, verliess Erwin Kessler die Verhandlung, und mit ihm die zahlreichen Zuschauer, die lautstark gefordert hatten, den Videofilm sehen zu dürfen. Das noch ausstehende Urteil ist wegen diesem Verfahrensmangel im voraus nichtig.

Plädoyer von Erwin Kessler, Bezirksgericht Bülach 25. August 2010.
An der Verhandlung konnten daraus nur die Vorbemerkungen vorgetragen werden, weil nachher aus obgenanntem Grund die Verhandlung abgebrochen wurde.

 Gutachten von Oberarzt Dr med Alex Walz zur Klage von Vasella/Novartis, 1. Teil, 2. Teil

Video-Beilagen zum Plädoyer, die ohne sachlichen Grund nicht gezeigt werden durften:
- Das Pharmakartell, Video-Aufzeichnung einer ZDF-Sendung (Beilage 61 zum Plädoyer)

Undercover-Aufnahmen aus dem Tierversuchskonzern Huntingdon Life Sciencies (HLS). (Weil Novartsi Auftraggeber von HLS ist, erfolgte der Bransanschlag auf sein Jagdhaus.) Abspielbar mit Real Player:
- Shut down HLS (Plädoyer-Beilage 65)
- HLS - Pure evil (Pllädoyer-Beilage 66)

Video der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche:
- Tod im Labor (Beilage 68 zum Plädoyer)
- Tierversuche - der falsche Weg (Beilage 71 zum Plädoyer)

Im Anschluss an die geplatzte Verhandlung hat das Gericht beschlossen, das Verfahren schriftlich fortzusetzen und die DVD-Plädoyer-Beilagen im Oktober öffentlich zu visionieren - eine Farce, gegen welche Erwin Kessler in einer schrifltichen Eingabe protestiert hat.

 

5. Zivilklage auf Unterlassung

5.1 Die Klageschrift Vasella/Novartis

Klageschrift

5.2 Klageantwort Kessler/VgT - mit vielen eindrücklichen Fakten

Klageantwort 

 Video zu Beilage 18: www.sf.tv/sendungen/kassensturz/manual.php?catid=kassensturzsendungsartikel&docid=20090630-pharma

 

 

Medienspiegel:

Zu den Aktionen militanter Tierrechtler gegen Vasella:

"Verein gegen Tierfabriken zeigt Verständnis für militante Aktionen", Tages-Anzeiger 18.8.09 (Originalstellungnahme des VgT: Wie weit darf Widerstand gegen Massenverbrechen gehen?)
- Tierschützer nehmen Stellung, Landbote 12.8.09, gleicher Artikel auch in der Thurgauer Zeitung 12.08.09. Richtigstellung dazu. Die gekürzten Richtigstellungen im Landbote, in der Thurgauer Zeitung
- VgT Schweiz ist nicht VGT Österreich, Tages-Anzeiger 12.8.09
- Richtigstellung im Bund, 11.8.09
- Leserbrief im Landbote, 11.8.09
- Leserbrief in der Thurgauer Zeitung, 11.8.09
- "Ein Professor und drei kriminelle Gastautoren", Sonntags-Zeitung 9.8.09, Richtigstellung dazu: VgT Schweiz hat mit VGT Österreich nichts zu tun
- Wiener Zeitung 7.8.09;
der VgT hat eine Richtigstellung dazu verlangt in Form der Feststellung, dass wir falsch zitiert worden sind und einer Veröffentlichung unserer offiziellen Stellungnahme.
- Stellungnahmen verschiedener Tierschutzorganisationen, Radio Argovia 5.8.09
- 20minuten 5.8.09
- Die Südostschweiz 5.8.09, Gesamtausgabe Südostschweiz, inkl Bote der Urschweiz, Sarganserländer, Werdenberger&Obertoggenburger
- Tages-Anzeiger 4.8.09
- Der Bund, 4.8.09

- Radio Liechtenstein 4.8.09

Prozess Vasella gegen Kessler:
-
Blick am Abend 3.9.09
- Tages-Anzeiger 4.9.09
- Der Bund 4.9.09
- Radio DRS Regionaljournal Ostschweiz 4.9.09 - Transkription
- Thurgauer Zeitung 5.9.09- Vasella klagt gegen Kessler
- Basellandschaftliche Zeitung am Sonntag, 1.11.09
- Albatross Juni 2010

Bezirksgericht Bülach vor der Verhandlung:
- Zürcher Unterländer 25. August 2010

- Bülacher Tagblatt 25. August 2010

- Limmattaler Zeitung 25. August 2010
- Aargauer Zeitung 25. August 2010
- Radio Basilisk, 25. August 2010:
Daniel Vasella fühlt sich durch die Veröffentlichung eines Artikels in seiner Ehre verletzt.
- Tages-Anzeiger 26. August 2010
- Zürcher Unterländer 26. August 2010
- Bülacher Tagblatt 26. August 2010
- Tele M1 26. August 2010 (Video)
- Was schreiben Sie denn da..., Zürcher Unterländer und Bülacher Tagblatt 28. August 2010
- Holocaust der Versuchstiere, Aargauer Zeitung 1. September 2010


Was andere über Novartis berichten: http://novartiskills.com/


Inhaltsverzeichnis VgT-Dokumentationen

Startseite VgT