Eine VgT-Dokumentation

Subventionsbetrug mit "besonders tierfreundlich" (BTS)

Die BTS-Vorschriften (Subventionsvoraussetzungen) verlangen für Schweine:
- "Der Liegebereich muss ausreichend mit Langstroh oder Chinaschilf eingestreut sein."
- "In den Abferkelbuchten müssen sich die Muttersauen jederzeit frei drehen können."

Mindestens eine dieser Vorschriften - vor allem die Einstreuvorschrift - wird in sehr vielen BTS-Betrieben missachtet, wie der VgT seit Jahren immer wieder anhand neuer Beispiele dokumentiert:

1. Tännler, Gretzenbach: www.vgt.ch/vn/9904/gretzenbach.htm

2. Laut dem Leiter des STS-Kontrolldienste für die Coop-NaturaPlan-Betriebe genügen geringste Strohspuren: www.vgt.ch/news2005/050314.htm
Verschiedene Beispiele: www.vgt.ch/vn/0002/coop.htm
Grasswil: www.vgt.ch/news_bis2001/001117.htm

Walliser Landwirtschaftsschule: www.vgt.ch/vn/0201/wallis.htm#Visp
Ein anderer Betrieb im Wallis:
 www.vgt.ch/vn/0302/wallis_2.htm

Wildberg ZH: www.vgt.ch/vn/9903/COOP.htm

Anmerkung: Migros kontrolliert seine M7-Betriebe strenger

3. Vögeli: www.vgt.ch/vn/0601/VN06-1.pdf  Seite 28


VgT-Dokumentationen zum Tier- und Konsumentenschutz

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