Big Brother überall

Müsterchen der Totalüberwachung der Bürger

"Mit der Begründung, Schwerskriminalität müsse wirksam bekämpft werden können, werden fortlaufend neue Zwangsmittel eingeführt und die Freiheitsrechte abgebaut. In der Praxis aber wendet sich alle staatliche Gewalt und heimliches Auskundschaften nicht gegen Schwerstkriminelle, sondern sehr oft gegen normale Menschen, die von einer paranoiden Gruppe von Strafverfolgern (oder aus politîschen Gründen, Anm EK) mit diesen ungeheuren Zwangsmittel nach Lust und Laune bespitzelt, verfolgt und gehetzt werden. Das Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz garantiert auch den Strafverfolgern freie Wildbahn. Niemand ist in der Lage, ihrem Treiben vernünftige Grenzen zu setzen." Aus dem Buch Justiz im Irrtum von Peter Zihlmann.

Wenn die Gesetze nicht ausreichen, um eine Organisation wie den VgT mit Justizwillkür fertig zu machen, will die Schweizer Gestapo Vollmachten, wie sie die Nazi-Gestapo hatte:
- Jeder Bürger ein Staatsfeind - Die Schweiz auf dem Weg zum totalen Polizeistaat (aus der Weltwoche)
- Staatsschutz: Präventiver Einbruch (aus der WOZ)

Das deutsche Bundes-Verfassungs-Gericht sagte schon 1983 zur Bespitzelung unverdächtiger Bürger:"Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil
Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist."
Und: Aus dem Sondervotum der Richterinnen R. Jaeger und C. Hohmann-Dennherdt des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichtes zum "Großen Lauschangriff" 2004":
"Inzwischen scheint man sich an den Gedanken gewöhnt zu haben, dass mit den mittlerweile entwickelten  technischen Möglichkeiten auch deren g renzenloser  Einsatz hinzunehmen  ist. Wenn aber selbst die persönliche Intimsphäre kein Tabu mehr ist, vor dem das Sicherheitsbedürfnis Halt zu machen hat, stellt sich auch verfassungsrechtlich die Frage, ob das Menschenbild, das eine solche Vorgehensweise erzeugt, noch einer freiheitlich- rechtsstaatlichen Demokratie entspricht."

 

Big-Brother-News

Polizei surft mit  
Verantwortlich für diese Ausweitung des Überwachungsstaates per 1. August 2009 ist Bundesrätin Evelyne Widmer Schlumpf, die durch einen Verrat an ihrer Partei in den Bundesrat kam.
Wie die
Wochenzeitung (WOZ) berichtet, will der Bund den Internetverkehr verdächtiger Personen demnächst  komplett überwachen. Dies zeigen als «vertraulich» markierte Dokumente, die das EJPD am 9. Juni 2009 an die Schweizer Internetprovider verschickt hat. Die neue Regelung verlangt von den Dienstleistern, dass sie ab Ende Juni 2010 in der Lage sind, quasi auf Knopfdruck jeglichen Datenverkehr einer bestimmten Person aufzuzeichnen.
Die Vernehmlassungsfrist, in der die Provider hätten reagieren können, betrug nur gerade drei Wochen - im Gegensatz zu den sonst üblichen drei Monaten. Zu kurz, um sich trotz anbrechender Ferienzeit noch mit Branchenkollegen, Datenschützern oder Juristen zu beraten. Fredy Künzler vom Internetprovider Init Seven AG schreibt, der zuständige Mitarbeiter beim EJPD und dessen Stellvertreter seien gar nicht bzw. nur erschwert erreichbar gewesen. Die Internetprovider sind es auch, die als erste unter der beschlossenen Massnahme zu leiden haben. Sie müssen zum geforderten Zweck ihre Anlagen aufwändig umrüsten - und zwar auf eigene Kosten. Eine Entschädigung gebe es erst, sobald der Bund eine konkrete Überwachung anordne. Gegenüber der WOZ spricht Künzler von einem finanziellen Aufwand in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken und einem Arbeitsaufwand von bis zu drei Mannjahren. Dazu sei das Ganze auch technisch untauglich, sobald die Internetkriminellen anfangen, ihre Kommunikation zu verschlüsseln. Der Mitschnitt eines verschlüsselten Datenstroms sei unbrauchbarer Datenmüll.
Nicht nur das Kosten/Nutzen-Verhältnis gibt Anlass zu Diskussionen. So ist auch unklar, bei welchen Verdachtsfällen die Provider fortan gebeten werden, auf den Aufnahmeknopf zu drücken. So enthalte der Deliktkatalog des Überwachungsgesetzes (BÜPF) längst nicht mehr nur die Lieblingsargumente «Kinderpornografie» und «Terrorismus». Auch etwa bei Veruntreuung und Betrug darf der Bund mitlauschen - und ebenso bei Artikel 143: «Unbefugte Datenbeschaffung».
Quelle: PC Tipp, 16.07.2009

Der Schweizer Inlandgeheimdienst sendet täglich 30 Berichte, auch über unbescholtene Bürger, ins Ausland.

FBI soll 234 Millionen Dollar zum Ausbau der Internet-Überwachung erhalten.
Quelle: heise.de 11.5.09

Die Schweiz - ein Überwachungsstaat
Ein US-Unternehmen hat Daten über die Entwicklungen verschiedener Länder auf dem Weg zu einem elektronischen Überwachungsstaat ausgewertet. Die Schweiz befindet sich im Mittelfeld. Besser als die Schweiz im nationalen Ranking von Cryptohippie kommen vor allem junge osteuropäische Demokratien zu liegen. So ist in Bulgarien, Rumänien und Estland der elektronische Polizeistaat noch weniger weit fortgeschritten als hierzulande. Quelle: PCTipp.ch, 14.5.09

2009-01-11:  Telefonüberwachung nimmt massiv zu
In der Schweiz wurden im vergangenen Jahr massive mehr Telefone überwacht als in früheren Jahren. Demnach haben Schnüffelattacken bei Sunrise 2008 gegenüber dem Vorjahr um über 23 Prozent zugenommen. Im Vergleich mit 2005 haben sie sich beinahe verdoppelt. Das meldet heute die «SonntagsZeitung». Auftraggeber der Lauschangriffe sind die Staatsanwaltschaften. Diese bevorzugen die Telefonüberwachung gegenüber Zeugenaussagen, weil diese zuverlässiger seien. Das sagte Ulrich Arbenz von der Oberstaatsanwaltschaft Zürich gegenüber der «SonntagsZeitung».

Im September 2008 im Schweizer Parlament: Überwachungsstaat wird ausgebaut unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung.

Der Schweizer Inlandnachrichtendienst DAP hat aus politischen Gründen Basler Grossräte und andere Personen, die sich legal poltisch betätigen, illegal ausspioniert und fichiert (Quelle: Tages-Anzeiger vom 25.6.08 und andere Quellen)

Berliner Polizei hörte 2007 fast 1 Million Telefongespräche ab (Quelle: heise.de, 2008-06-24). Und das nicht etwa in ganz Deutschland, sondern allein in Berlin.

2008-06-21:  Neues vom grossen Lauschangriff der Schweizer Regierung auf ihre Bürger

Laut einer Studie des Max-Planck-Instituts für Strafrechts, welche vom Deutschen Bundesjustizministeriums lange auch vor dem Bundestag geheim gehalten wurde, nützt die umstrittene Pflicht zur sechsmonatigen verdachtsunabhängigen Protokollierung von Telefon- und Internetdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) der Strafverfolgung kaum etwas. (2008-03-18 heise.de)

Der Deutsche Richterbund sieht seine Zunft außerstande, trotz der rigiden Einschränkung der Möglichkeit für das staatliche Online-Ausschnüffeln von Computern den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zu sichern. "Die Ermittlungsrichter sind schon heute teilweise bis an die Schmerzgrenze belastet", sagte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. "Es wäre illusorisch zu glauben, dass sie künftig auch noch die riesigen Datenmengen sichten könnten, die bei Online-Durchsuchungen in Deutschland anfallen würden." (2008-02-28, heise.de)

Verräterische Wasserzeichen auf Farblaser-Ausdrucken
EU-Justizkommissar Franco Frattini sieht die mysteriösen Punktmarkierungen auf Ausdrucken von Farblaserdruckern verschiedener Hersteller wie Canon oder Xerox skeptisch. Er kenne zwar kein spezielles Gesetz, gegen das die Wasserzeichen verstoßen würden, erklärte er auf Anfrage des finnischen EU-Abgeordneten Satu Hassi von den Grünen in einer schriftlichen Stellungnahme. Sollten sich jedoch individuelle Nutzer durch das ausgedruckte oder kopierte Material identifizieren lassen, könnte eine solche Datenverarbeitung "fundamentale Menschenrechte" sowie bestehende Datenschutzregeln verletzen.
Der Electronic Frontier Foundation war es bereits 2005 nach eigenen Angaben gelungen, die Punkte auf den Farbausdrucken zu entschlüsseln. Demnach ergeben sich daraus Datum und Uhrzeit des Ausdrucks sowie die Seriennummer des Druckers. Den Bürgerrechtlern zufolge werden die Codes auf Veranlassung des US-amerikanischen Secret Service angebracht, um den Ursprung von Fälschungen ermitteln zu können. Die EFF würde daher nun auch gern wissen, inwieweit die EU Druck auf den Verbündeten ausübe, die geheimen Abmachungen mit den Druckerherstellern zu ändern, oder ob sie in die Geheimnisse der Entschlüsselung eingeweiht worden sei. Neugierig ist die Organisation ferner, ob eventuell auch andere Regierungen die Ausdrucke ihrer Bürger kontrollieren können und um welche Staaten es sich dabei handle. (Stefan Krempl, heise.de 14.02.2008)

Zur Abwechslung einmal etwas Positives in dieser Rubrik: Älter werden hat auch vorteile: aufgrund natürlicher Abreibungen ist es dem Schnüffelstaat schon bei 40- oder 50-jährigen kaum mehr möglich, Fingerabdrücke zu fichieren (c't 2008/2).

21. Dezember 2007 (inside-it.ch, heise-online.de)
Von den regimehörigen Medien totgeschwiegen: Die Schweiz gerät wieder wegen Internet-Zensur in die internationalen Schlagzeilen
Lausanner Untersuchungsrichter verlangt von sämtlichen Schweizer Internet Service Providern (IPS) die Sperrung des Zugangs zu 11 verschiedenen Webseiten.
Mit Datum vom 18. Dezember 2007 verlangt der Lausanner Untersuchungsrichter Yves Nicolet die Sperrung des Zugangs zu elf verschiedenen Webseiten. Die Webseiten werden wohlgemerkt nicht von den angeschriebenen ISPs gehostet - der Richter verlangt, dass auch die Durchleitung von Daten zu und von den Internet-Seiten gesperrt wird. Es geht um einen alten Fall, nämlich um Gerhard Ulrich, der am 6. Juli dieses Jahres rechtskräftig wegen Verleumdung verurteilt wurde. Auf verschiedenen Internet-Seiten beschuldigt er diverse Behörden, insbesondere auch die Justiz, der Korruption und anderer Verbrechen. Nun doppelt die Lausanner Justiz nach und will - gestützt auf Artikel 28 des Strafgesetzbuches ("Haftbarkeit der Medien") - dass die ISPs es verunmöglichen, dass die Webseiten mit den strafbaren Inhalten, aus der Schweiz heraus überhaupt erreicht werden können. Dies, obwohl der Entwurf zu den neuen Strafbestimmungen bezüglich "Netzwerkkriminalität", den automatisierten Zugang zu strafbaren Inhalten im Internet für nicht strafbar erklärt.
Auf der Online-Seite der Swinog (Swiss Network Operators Group) ist seitdem die Diskussion in Gange, wie sich ISPs gegen das Ansinnen aus Lausanne wehren können. Wie Pascal Gloor von Finecom sagt, sind einige Provider nun an die Telekomnutzer-Vereinigung asut gelangt, um ein gemeinsames Vorgehen zu diskutieren.
Klar scheint, dass viele Provider wie schon in ähnlichen Fällen zuvor, nicht so leicht nachgeben werden. Schliesslich sind nicht sie es, die die strafbaren Inhalte publizieren (inside-it.ch).
Dies ist nicht das erste Mal, dass im Alpenstaat eine Website-Sperrung richterlich angeordnet wird: Bereits Ende 2002 löste die Schweizer Untersuchungsrichterin Francoise Dessaux große Verunsicherung und Empörung bei den IP-Providern aus, als sie von Netz-Betreibern des Landes verlangte, binnen fünf Tagen den Zugang zu angeblich inkriminierten Websites zu blockieren. Ansonsten drohe ihnen laut Dessaux nach Schweizer Recht Geldstrafe und Freiheitsentzug. Weil ihre Verfügung keinen Bestand hatte, griff die Richterin später zu drastischen Mitteln: In einem Schreiben vom 16. Mai 2003 an mehrere Provider erklärte sie alle ISPs, die freien Zugang zu den Websites zulassen, kurzerhand zu Mittätern. Sie forderte in dem besagten Schreiben von den Providern nicht nur, die Websites selbst für die Kundschaft zu blockieren, sondern auch die Sites des Thailändischen Webhosters c9c.net, da dieser per Redirect zu Mirror-Sites mit den betroffenen Inhalten führte. Mit Bluewin, dem zur Swisscom gehörigen Zugangs-Provider, ließ sich ausgerechnet der größte Schweizer Provider von dem Schreiben der Richterin beeindrucken. Er kam der neuerlichen Sperrungsaufforderung vorbehaltlos nach (heise-online.de).
Anmerkung:

heise.de, 17. Oktober 2007
Überwachungskameras verfolgen Personen in Menschenmengen automatisch
Noch vor den Anschlägen im Juli 2005 auf die U-Bahn in London ist das europäische Projekt Integrated Surveillance of Crowded Areas for Public Security (Iscaps) gestartet worden. Zehn europäische Unternehmen kooperieren hier, gefördert durch die Europäische Kommission, um von vielen Menschen belebte Orte automatisch überwachen und durch Erkennung von Personen oder Verhalten beispielsweise vor Terroranschlägen schützen zu können. Im Rahmen des Projekts wurde die technische Möglichkeiten dafür entwickelt, verdächtige Personen automatisch durch Überwachungskameras verfolgen zu können. So könne man mit dem entwickelten Programm das Gesicht einer Person, die sich durch eine Menschenmenge bewegt, auch dann automatisch von Kamera zu Kamera verfolgen, wenn diese ihr Aussehen verändert oder sich unter einem Hut versteckt. Überdies soll das System auch Personen anhand von verdächtigen Körperbewegungen erkennen. Mit der Technik sei es auch möglich, den Weg einer Person auf gespeicherten Videos nachzuvollziehen. Mit 30 Merkmalen wird eine Person, die verfolgt werden soll, von dem System "charakterisiert" und aufgrund von diesen auf anderen Bildern angeblich wiedererkannt. In einer Supermarktkette wird das System bereits getestet.

Sonntags-Zeitung 14. Oktober 2007:
Bundestrojaner

Bald horcht die Schweizer Gestapo die PCs unverdächtiger Bürger aus - Bundesrat Blocher machts möglich
Und da der VgT nach Auffassung des Schweizer Staatschutzes zu den Terroristen gehört und damit selbstverständlich die inner Sicherheit gefährdet, hat der Willkürstaat bald ein neues Mittelchen mehr, um gegen die ständigen unerwünschten Enthüllungen des VgT vorzugehen...

Durch Google-Suche in die Einzelhaft
(Quelle: heise.de 23.8.07) 
Vor drei Wochen wurde der Berliner Stadtsoziologe Andrej H. unter dem Verdacht der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a" festgenommen. Als Grund für die Festnahme nannte die ermittelnde Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe die Benutzung von Vokabeln, die auch in Schriften der sogenannten "Militanten Gruppe" vorkommen. Außerdem verfügte er nach Angaben der Ermittler "über Zugang zu Bibliotheken, um dort die Recherchen durchzuführen, die notwendig sind, um Texte für eine militante Gruppe zu verfassen." Bundeskriminl-Beamte wurden mit einer Google-Suche nach bestimmten Begriffen  auf den Stadtsoziologen aufmerksam wurden. Die Tatsache, dass der Soziologe zu den Begriffen forschte, die für die Aufwertung oder Abwertung von Stadtvierteln benutzt werden, genügte offenbar den BKA-Beamten, um eine Verbindung zur "militanten Gruppe" herzustellen. "Das reichte für die Ermittlungsbehörden für eine fast einjährige Observation, für Videoüberwachung der Hauseingänge und Lauschangriff", erklärte die Anwältin Christina Clemm.

2007-08-06 (newsletter kleinreport.ch)
Bravo! Schlappe für BIG-BROTHER
Prepaid-Handy-Registrierung ist ein Schlag ins Wasser
Die im Jahr 2004 aus Gründen der Verbrechensbekämpfung eingeführte obligatorische Registrierung von
Prepaid-Mobiltelefonen hat sich als weitgehend wirkungslos entpuppt. Allein die Zürcher Stadtpolizei habe bis Ende 2006  zumeist im Zusammenhang mit Drogendelikten etwa 17 000 Falschregistrierungen festgestellt, schreibt die «NZZ am Sonntag». Gesamtschweizerische Zahlen gebe es nicht. Es ist offenbar sehr einfach, sich mit falschen Firmenadressen oder als Privatpersonen registrieren zu lassen, die davon gar nichts wissen. «Wir stossen bei unseren Ermittlungen sehr oft auf Fälle, bei denen der Benutzer eines Handys und die registrierte Person nicht übereinstimmen», zitiert die NZZaS Susann Birrer, Kommunikationschefin der Stadtpolizei Zürich. Auch wenn fehlerhafte Registrierungen von Prepaid-Handys später entdeckt werden, dauert dies einige Monate, während denen das Gerät munter für krumme Touren benützt werden kann. Die
Registrierungspflicht war eingeführt worden, um vor allem den internationalen Terrorismus zu behindern, da sich gezeigt hatte, dass Terroristen der Kaida verschiedentlich Schweizer Prepaid-Handys benutzt hatten. Jetzt will die Stadtpolizei Zürich mit dem zuständigen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und den Telekommunikationsanbietern versuchen, eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Konkrete Vorschläge liegen aber noch nicht vor. Auch Pläne für Gesetzesverschärfungen gibt es laut NZZaS keine.

2007-06-24 (Sonntagszeitung):
Angst vor US-Spionage - Blackberry-Verbot für französische Beamte.
Die französische Regierung hat die Nutzung von Blackberry-Telefonen in allen Ministerien verboten, um zu verhindern, dass der US-Geheimdienst NSA, der weltweit Kommunikationswege überwacht, Zugriff auf geheime Regierungsdaten bekomme. Alle Blackberry-Daten laufen über Server in den USA und in Grossbritannien.

2007-06-14:
Die Zahl der in der Schweiz laufenden Kameras werden auf 450.000 geschätzt. Das seien massiv mehr als noch vor ein paar Jahren, sagte der eidg Datenschützer. Auf schwere Delikte hätten Kameras  keinen Einfluss, es verlagert sich höchstens der Tatort. (Quelle: heise online news 14.06.2007)

2007-05-25:
Google ist wegen der Speicherung von Suchanfragen in das Visier von EU-Datenschützern geraten. Mit der Bevorratung der Suchanfragen verletzt der Suchmaschinenspezialist möglicherweise die europäischen Datenschutzgesetze. Eine Beratergruppe um die EU-Kommission habe entsprechende Bedenken in einem Brief an das Unternehmen geäußert.
Auch wenn Google derzeit im Rampenlicht steht, dürften solche Datenschutz-Bedenken mehrere große Unternehmen betreffen. So speichern auch Google-Konkurrenten wie Yahoo oder Microsoft die Daten ihrer Nutzer der Portale oder Suchmaschinen. (heise.de, 25.5.07).

2007-05-23:
Google will noch mehr persönliche Daten der Benutzer sammeln. Die Betreiber der Suchmaschine haben einen unersättlichen Hunger nach neuen Daten der Benutzer. Ziel sei es, möglichst viele persönliche Daten zu sammeln, so dass man den Benutzern eines Tages sagen könne, welchen Job sie nehmen und was sie morgen machen sollen (Quelle: heise.de 23.5.07). - Die Schnüffelpolizei, welcher Google alle gesammelten Personendaten zur Verfügung stellen muss, freut's. Der Kluge  baut vor und verendet www.scroogle.org staat Google.

2007-05-21:
Die Hausdurchsuchungen bei Kritikern des G8-Gipfels wurden unter anderem mit Suchbegriffen bei der Internetrecherche begründet (Quelle heise.de, 21.5.07). Wer - aus welchen Gründen auch immer - mit Google nach Begriffen sucht, welche die Staatsschnüffler für verdächtig halten, riskiert staatliche Zwangsmassnahmen. Es wird vermutet, dass Google seine Personendaten den Staatsschnüfflern zur Verfügung stellt. Bekannt ist, dass Google in China zur Verhaftung von Dissidenten beigetragen hat. Die Bespitzelung durch Google lässt sich vermeiden, indem staat Google die Suchmaschine www.scroogle.org verwendet wird. Diese Suchmaschine imitiert Google und liefert die gleichen Ergebnisse, aber die Daten werden nicht an die Staatsschnüffler weitergegeben.- Ein anderes Risiko sind Bundestrojaner, mit welchen die Staatsschnüffler die PCs von Bürgern aushorche - und dies auch ohne Verdacht oder Strafverfahren; rein präventatives Aushorchen von Bürgern.

2007-04-13:
Big Brother freut sich über die neuen elektronischen Pässe: mit den elekronisch gespeicherten Passfotos verfügt die Polizei nun über einen Steckbrief jedes Bürgers.

2007-04-04
Die Schweizer Gestapo erhält demokratie- und rechtsstaat-feindliche Instrumente, um gegen politisch Unbequeme wie der VgT vorzugehen.

BLICK vom 4. April 2007
BERN – Der Bundesrat hat sich heute mit den Massnahmen zur Terrorbekämpfung befasst. Justizminister Christoph Blocher setzt sich vehement dafür ein und betont deren Notwendigkeit.

Die Vorlage wird kritisiert und ist kontrovers, trotzdem hält der Bundesrat daran fest: BWIS II, Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, konkret Regeln zur Terrorbekämpfung. Der Bundesrat will mit BWIS II die Möglichkeit schaffen, allfällige terroristische Aktivitäten bereits im Vorfeld zu erkennen und zu verhindern.
Den Nachrichtendiensten soll die präventive Überwachung von Telefongesprächen, Mail- und Postverkehr sowie eine Verwanzung von privaten Räumen erlaubt werden. Damit könnten diese Massnahmen auch gegen Personen ergriffen werden, gegen die kein konkreter Verdacht auf strafbares Verhalten besteht.
Bundesrat Christoph Blocher kämpft vehement dafür: Es brauche diese Vorlage, «weil die weltweite Bedrohung nicht abgenommen hat». Die Schweiz sei ein Sonderfall und extrem rechtsstaatlich, meinte Blocher. Ausländische Nachrichtendienste hätten ganz andere Möglichkeiten.
Kritiker äussern Zweifel an der Notwendigkeit der Vorlage. Zudem wird bemängelt, dass eine gesetzliche Definition von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus fehle. Weitere Konfliktpunkte sind das Anordnungs- und Genehmigungsverfahren für die besondere Informationsbeschaffung und der Rechtsschutz.
Diesen Vorbehalten will der Bundesrat laut Blocher Rechnung tragen, indem die Notwendigkeit der Vorlage noch einmal ausführlich begründet werden soll. Zudem muss geprüft werden, ob die Begriffe «terroristische Aktivitäten» und «gewalttätiger Extremismus» ins Gesetz aufgenommen werden sollen.Aus dem Blick vom 4.4.07:

(heise.de, 5.4.07): Scharfe Kritik an den Plänen des Bundesrats hat auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür. Für ihn sind die bestehenden strafrechtlichen Mittel völlig ausreichend, um die Sicherheit des Landes zu gewährleisten und um auch präventiv gegen terroristische Gefährdungen vorzugehen. Laut Thür darf es nicht ermöglicht werden, dass der Staat ohne ordentliches Strafverfahren in die Privatsphäre, Räume und Computer der Bürger eindringen kann. "Wenn dieses neue Gesetz es nicht mehr verlangen sollte, dass ein hinreichend begründeter strafrechtlicher Tatverdacht vorhanden sein muss, dann wird ein Richter gar nicht anders können, als solche Maßnahmen zu bewilligen, vor allem wenn, geltend gemacht wird, es gehe um Aufklärung im Rahmen der Abwehr einer terroristischen Gefährdung", kommentierte Thür gegenüber heise online. "Was will außerdem ein Richter außerhalb eines strafrechtlichen Verfahrens überhaupt überprüfen, er kann ja eigentlich nur die Informationen der Staatschutzorgane absegnen. Das vorgesehene juristische und polizeiliche Prozedere wird keine große Hemmschwelle darstellen."

2007-03-19, heise.de:
Ein
Handy-Trojaner kann das Mikrofon aktivieren und unbemerkt Gespräche mithören.
Ein nicht auf Viren geprüfter
USB-Stick kann unbemerkt Überwachungssoftware auf den PC laden.

2007-03-04: Das neue Betriebssystem Windows Vista enthält höchstwahrscheinlich eine geheime Hintertür, über welche Staatsschnüffler an Firewalls und Virenschutzvorbei PCs ausspionieren können. Immer mehr werden auch Virenschutzhersteller verpflichtet, für amtliche Hacker Schlupflöcher offen zu lassen. (Quelle: Sonntags-Zeitung 4.3.07)

2007-03-05: Schweizer Regierung fordert Hintertüren in Antiviren-Programmen
Die Schweizer Regierung will mit Hackermethoden auf Verbrecherjagd gehen. Antiviren-Spezialisten sollen ihr dabei helfen. Laut einem Bericht der SonntagsZeitung sollen Hersteller von Antiviren-Programmen dem Staat schon bald beim Hacken von Computern helfen. Die Regierung will, dass sie Sicherheitslücken offen lassen und dafür sorgen, dass Virenscanner vom Staat programmierte Trojaner passieren lassen. Würden diese nämlich Alarm schlagen, wären die virtuellen Ermittler entlarvt. Gemäss dem Berliner Chaos Computer Club (CCC) sorgen Antiviren-Spezialisten in Deutschland bereits dafür, dass staatliche Hacker unbemerkt auf fremden Rechnern herumstöbern können. Einige Mitglieder des Clubs arbeiten für Sicherheitsunternehmen und berichten angeblich immer wieder von geheimen Gesprächen zwischen staatlichen Stellen und ihren Firmen.
Auch die Schwyzer Firma ERA IT Solutions hat einen Trojaner zum Abhören von Internettelefonaten entwickelt, den sie ausschliesslich Behören zur Nutzung anbietet.

Im PC-Tipp-Newsletter vom 16.2.07 stellt Bruno Habegger im Zusammenhang mit den Bestrebungen in der Schweiz und in Deutschland, die staatliche Ausspionierung privater PCs zu legalisieren, die folgende interessante Frage: "Was aber, wenn mir ein Trojaner gefälschte Beweise unterjubelt und der Staat darauf zugreift. Kann eine Festplatte, gefüllt mit Daten, überhaupt als Beweismittel dienen?"

Der US-Geheimdienst NSA, der wegen der ihn umgebenden Geheimniskrämerei auch schon als "No Such Agency" tituliert wurde, hat schon seit Jahren Probleme, seine weltweiten und seit 2001 auch nationalen Überwachungsaufgaben zu erfüllen. Internet und Handys haben die Datenströme vervielfacht, Verschlüsselung das Abhören erschwert. Bislang hieß es, dass Hard- und Software mit dem Durchforschen und Auswerten der Datenberge nicht mehr zurechtkommen, seit einiger Zeit wird ein neues Problem diskutiert: Die jetzt schon vorhandenen Computer der NSA fressen so viel Energie, dass ein Ausfall demnächst drohen könnte, weil die Stromversorgung nicht mehr gewährleistet ist. Wegen dieses Stromproblemes fordert die NSA eine Erhöhung ihres bisherigen Jahresbudgets von 8 Milliarden  Dollar. (Quelle: heise.de news, 9.2.07)
Die NSA ist nur einer von vielen US-Geheimdiensten. Zu den Machenschaften der Geheimdienste bis hin zu Entführungen, Folterungen und Ermordungen siehe das interessante und aufschlussreiche Buch "Der Krieg im Dunkeln" von Udo Ulfkotte.

Widerstand gegen die Telefon-Vorratsdatenspeicherung wächst in Europa (5.2.07)

Überwachungskameras durchdringen Kleider: Mit insgesamt mehr als vier Millionen Überwachungskameras zählt Großbritannien bereits heute zu den weltweit führenden Überwachungsgesellschaften. Der durchschnittliche Brite wird jeden Tag rund dreihundert Mal von einer Überwachungskamera gefilmt – und künftig will ihm der Staat offenbar auch unter die Wäsche schauen. Die Tageszeitung The Sun zitiert aus internen Papieren, aus denen hervorgeht, dass das britische Innenministerium den flächendeckenden Einsatz versteckter Kameras auf Straßen und Plätzen befürwortet, die mit Terahertz-Strahlung arbeiten und die Kleidung von Passanten durchdringen können. (Quelle: heise.de news 29.1.07)

Nach Auffassung der deutschen Bundesregierung ist das Abhören von Parlamentariern durch den Geheimdienst grundsätzlich zulässig, auch wenn sie keines Vergehens verdächtig sind. (Quelle: heise.de news 27.1.07)

Elektronisches Auge im Übereifer
Dan Gudmundson, Derr Cheftechnologe der kanadischen Firma Optosecurity wollte auf einer Tagung das optische Bedrohungserkennungssystem seiner Firma vorstellen. Er kam nicht dazu. Bei seiner Anreise, so ließ der Veranstalter wissen, hatte die Sicherheitsschleuse am Flughafen in Ottawa einen Alarm ausgelöst: Der dort eingesetzte Rechner von Optosecurity wollte Sprengstoffspuren an seiner Kleidung erkannt haben. Alle Unschuldsbeteuerungen halfen nicht. Vom eigenen Überwachungssystem gestellt, blieb der Techniker in Polizeigewahrsam, bis er schließlich seinen Flug nach San Jose verpasst hatte. Der Vortrag fiel aus. [Quelle Heise online 12.10.06]

Surfen im Netz: Der Staat will die totale Kontrolle
Untersuchungsbehörden sollen neu auch das In­ternet überwachen dürfen. Dringender Tatverdacht und richterliche Genehmigung vorausgesetzt, werden künftig sämtliche Internet-Datenströme inklusive Internet-Telefonie («Voice over IP») kontrolliert werden können.
(Aus der juristischen Fachzeitschrift "Plädoyer" 4/06)

Staatliche Software-Wanzen (Trojaner)
Während das Abhören von herkömmlichen Telefonaten in Fest- oder Mobilfunknetzen zum Tagesgeschäft gehört, stellen Verbindungen per Voice-over-IP häufig ein Problem dar, besonders wenn überwachte Personen Skype über ausländische Server nutzen oder direkt von PC zu PC telefonieren und dabei die Daten verschlüsseln. Das Schweizer Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation testet daher den Einsatz von Spionagesoftware, mit deren Hilfe sich die Gespräche auf den PCs der Kommunikationspartner abhören lassen sollen. Die Software wird geheimgehalten, um zu verhindern, dass Antiviren-Hersteller das Programm in ihre Datenbanken aufnehmen und ihre Tools den Befall melden. Firewalls stellen laut Hersteller für das Programm kein Problem dar. Die Wanze hat noch einige zusätzliche Funktionen: So kann sie beispielsweise das eingebaute Mikrofon eines Notebooks zur Raumüberwachung aktivieren oder angeschlossene Webcams aktivieren.
(Quelle: Heise online 8.10.06)

25. September 2006:
Die neuen Schweizer Pässe - ein weiterer Schritt zur staatlichen Total-Überwachung

10. September 2006
Blocher will ein Gesetz, mit dem die Totalüberwachung des VgT möglich würde

Kanzlerin Merkel als Opfer von öffentlicher Videoüberwachung
Fragt man Sicherheitsexperten, sind Videoüberwachungen im öffentlichen Raum ein effektives Mittel zur präventiven Kriminalitätsbekämpfung. Unterschlagen wird aber gerne, dass damit meist nur eine lokale Verdrängung und Verlagerung von Straftaten einhergeht. Datenschützer beklagen unterdessen einen regelrechten Wildwuchs privater und öffentlicher Überwachungskameras, die nicht selten in das Persönlichkeitsrecht der Bürger eingreifen und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen.
Zum prominenten Videoüberwachungsopfer ist nun auch Bundeskanzlerin Angela Merkel geworden: Das Bundeskriminalamtbestätigte inzwischen Medienberichte, wonach Merkels Berliner Privatwohnung lange Zeit im Visier einer öffentlichen Überwachungskamera war. Die vor acht Jahren auf dem Dach des nahe gelegenen Pergamon-Museums montierte Schwenkkamera ist mit einem so starken Zoom ausgestattet, dass Vorgänge in der Wohnung klar auf den Leitstand-Monitoren des Museums-Sicherheitsdienstes zu erkennen waren.
[Heise online
27.3.2006]

Google: Wer sucht was?
Das US-Justizministerium will von der Internet-Suchmaschine Google im Zuge einer Pornografie-Ermittlung die Herausgabe von Millionen von Daten erzwingen. Google lehnte dies strikt ab:
«Wir werden uns vehement gegen den Vorstoss wehren», zitierte die «New York Times» die Rechtsberaterin des Unternehmens, Nicole Wong. Die Regierung will von Google wissen, welche
Suchbegriffe die Nutzer im Laufe einer einzelnen Woche eingegeben haben. Zudem fordert sie Einsicht darüber, welche Webseiten bei der Suche gefunden werden. In beiden Fällen soll
Google je 1 Million stichprobenartig ausgewählte Datensätze offenlegen.

EU-Parlament beschließt massive Überwachung der Telekommunikation
Wer in einem EU-Land Anrufe tätigt, E-Mails verschickt, im Web surft oder andere Dienste im Internet nutzt, muss in Zukunft davon ausgehen, dass seine elektronischen Spuren zwischen sechs und 24 Monate lang gespeichert werden. Die bei den 450 Millionen EU-Bürgern anfallenden gigantischen Informationshalden dürfen Polizeien und Geheimdienste mit Data-Mining-Techniken auf Verknüpfungen zwischen Kommunikationspartnern hin untersuchen. Damit wird potenziell vollständig rekonstruierbar, wer wann mit wem und wie lange kommuniziert und zum Beispiel auch, wer sich wann im Internet aufgehalten hat. Jeder ist damit künftig verdächtig und potenziell im Fadenkreuz der Sicherheitsbehörden. (Quelle: www.heise.de/newsticker/meldung/67358, Dezember 2005)

Sony-CDs spionieren
Sony hat CDs ausgeliefert, die eine Spionage-Software auf den PC schleusen, welche alle Aktivivitäten auf dem PC ausspioniert.
Die Audio-CDs sind mit einer DRM-Lösung  (Digital Rights Management) ausgestattet, die Spionage-Software auf dem Rechner installiert. Dies hat der Sicherheitsexperte Mark Russinovich von Sysinternals herausgefunden und in einem Blog veröffentlicht. Das Programm kommt mit dem DRM-System XCP und installiert sich selbst, sobald die CD auf dem Rechner abgespielt wird. Dabei überwacht es alle Aktivitäten der Nutzer. Ausserdem macht es sich unsichtbar und blendet alle eigenen Dateien und Registry-Einträge aus. Das Tool scannt darüber hinaus CD-Drives und IDE-Treiber. [Quelle: InfoWee.ch, 7.11.2005]

Xerox-Kopien (18.10.05):
Punktcodierungen auf Farblaser-Ausdrucken von Xerox-Druckern enthalten Informationen über den Zeitpunkt des Ausdrucks sowie die Seriennummer des Modells, haben Forscher der Electronic Frontier Foundation herausgefunden. [Quelle: heise.de]

Staatliche Email-Überwachung

Unter dem Deckmantel des militärischen Nachrichtendienstes hat die Schweizer Regierung die Totalüberwachung des gesamten Telefon-, Fax- und Email-Verkehrs aller Schweizerbürger eingeführt. Die abgehörten Daten werden dem Bundesamt für Polizei zur Verfügung gestellt. Dieses gigantische Abhörsystem trägt den Name ONYNX. Unter dem Schutz der militärischen Geheimhaltung unterliegt es keiner rechtsstaatlich-demokratischen Kontrolle. Auch die Finanzierung wurde der parlamentarischen Kontrolle entzogen, indem die enormen Kosten mit nichtssagenden Bezeichnungen wie "Mehrzweckanlagen" im Militärbudget versteckt wurden.Die Weltwoche hat diesen Skandal in der Ausgabe vom 10. März 2005 aufgedeckt. Der kritische, überwachte Bürger hat jetzt wenigstens eine Ahnung davon; wehren kann er sich nicht.

29.3.06

Die Schweizer Steuerzahler müssen 50 Millionen Franken zahlen für ihre eigene Überwachung:

Nur naive Gemüter glauben, das betreffe niemanden, der nichts ausgefressen habe. Spätestens seit der Fichen-Affäre wissen wir es besser. Das Missbrauchspotential ist ernorm. Und es ist nicht nur ein Potential, sondern trüber Alltag.

7.9.03
Heimlich spionieren Schweizer Ermittler die Heim-PC’s von ’Verdächtigen’ mit «Software-Wanzen» oder «trojanischen Pferden» aus. Eine klare rechtliche Grundlage dafür fehlt  - und wird aus Angst vor einem Verbot auch nicht angestrebt.

Mehr..

13.12.02
Sperrt das Internet!  

 3.8.01
"Mobility"-Fahrzeuge werden laufend geortet  und ein Bewegungsprofil aufgezeichnet


Startseite VgT